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   BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82   

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https://dejure.org/1982,15823
BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82 (https://dejure.org/1982,15823)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1982 - 5b RJ 36/82 (https://dejure.org/1982,15823)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1982 - 5b RJ 36/82 (https://dejure.org/1982,15823)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81
    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    Sollte das LSG - wie bisher - zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger zur Gruppe der Facharbeiter gehört, so ist die Verweisung auf die Tätigkeit des "gehobenen" Pförtners und Aufsehers im öffentlichen Dienst grundsätzlich möglich (vgl BSG in SozR 2200 5 1246 Nrn 84 und 86 sowie Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache 5b RJ 16/81).

    Insoweit gelten die gleichen Maßstäbe, die der erkennende Senat heute bereits in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Rechtsstreits 5b RJ 16/81 dargelegt hat.

  • BSG, 12.05.1982 - 5b RJ 6/81

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    aufgrund der zur Ausübung eines Facharbeiterberufs notwendigen Begabung innerhalb von drei Monaten berufsfremde Tätigkeiten vollwertig ausgeübt werden, so handelt es sich normalerweise um Arbeiten, die unterhalb der Stufe des Anlernberufes liegen (vgl Urteile des 5. Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - und des erkennenden Senats vom 12. Mai 1982 - 5b RJ 6/81 -).

    - 5b RJ 6/81 -).

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Zumutbarkeit einer Tätigkeit; Entgeltdifferenz; Qualitätsunterschied;

    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    Der 4. Senat des BSG (vgl Urteil vom 19. Januar 1978 in BSGE 45, 276, 278 = SozR aaO Nr. 26) sieht es als gerechtfertigt an, den "Vorarbeiter mit Vorge5etztenfunktion" nur dann ausschließließlich auf Facharbeitertätigkeiten zu verweisen, wenn er so weit aus dem Kreis der sonstigen Facharbeiter herau39ehoben ist, daß ihm wegen seiner besonderen Stellung im Betrieb, die zu den "besonderen Anforderungen seiner Berufstätigkeit" iS des S 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO gehöre, eine weitergehende Verweisung nicht zugemutet werden kann.

    Dabei hat der 4. Senat es im Urteil vom 19. Januar 1978 (aaO) auch nicht als zwingendes Erfordernis, sondern nur als Regelfall angesehen, daß sich der zur Gruppe der Vorarbeiter mit Leitungsfunktion gehörende Versicherte in der Spitzengruppe der Lohnskala befunden hat.

  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 7/81
    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    Verwiesen werden dürfen Facharbeiter nur auf ungelernte Tätigkeiten, die sich durch besondere Qualitätsmerkmale deutlich aus dem Kreis der sonstigen einfachen Arbeiten herausheben und die wie sonstige Ausbildungsberufe zu bewerten sind (vgl BSG in Soz aaO Nrn 69, 71, 73 und 86, jeweils mwN; zum Qualitätsunterschied zwischen dem bisherigen Beruf und der Verweisungstätigkeit vgl auch Urteil des 5a Senats vom 14. Juli 1982 - 5a RKn 7/81 -).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    Ist eine längere Zeit erforderlich, dann ist die Verweisung grundsätzlich erst möglich, wenn die Einweisung und Einarbeitung abgeschlossen ist (so BSGE 44, 288, 190 = SozR aaO Nr. 23 und BSG in SozR aaO Nr. 38 jeweils mwN).
  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Unzulässigkeit der Verweisung auf die

    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    aufgrund der zur Ausübung eines Facharbeiterberufs notwendigen Begabung innerhalb von drei Monaten berufsfremde Tätigkeiten vollwertig ausgeübt werden, so handelt es sich normalerweise um Arbeiten, die unterhalb der Stufe des Anlernberufes liegen (vgl Urteile des 5. Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - und des erkennenden Senats vom 12. Mai 1982 - 5b RJ 6/81 -).
  • BSG, 16.10.1981 - 5b RJ 36/81

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    Das Erfordernis des Vorhandenseins einer nicht unbedeutenden Zahl von Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich auch bei der Fähigkeit des Versicherten zu Vollzeittätigkeiten (vgl 'Urteil des erkennenden Senats vom 16. Oktober 1981 - 5b RJ 36/81 »).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76
    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 36/82
    Mit seiner Entscheidung vom 30. März 1977 (BSGE 43, 243, 246 = SozR aaO Nr. 16) hat der 5. Senat das von der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit entwickelte Mehrstufenschema um die Gruppe der Versicherten mit Leitungsfunktionen erweitert, der Meister und Hilfsmeistér zu er.
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

    Zwar darf auf die genannten Tätigkeiten grundsätzlich nur dann verwiesen werden, wenn der Versicherte zu deren vollwertiger Ausübung allenfalls eine Einweisungs- und Einarbeitungszeit bis zu drei Monaten benötigt (ebenso bereits BSG in SozR 2200 § 1246 Nrn. 84 und 86), wovon bei der bloßen Begabung für die bisherige Facharbeitertätigkeit nicht allgemein ausgegangen werden kann (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache 5b RJ 36/82 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 10 R 1566/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Kläger als besonders hochqualifizierter Facharbeiter etwaige fehlende Kenntnisse - z.B. im Umgang mit aktueller PC-Software - nicht binnen eines Zeitraums von bis zu drei Monaten (s. dazu nur BSG, Urteil vom 08.09.1982, 5b RJ 36/82 in juris, Rdnr. 12 m.w.N.; Senatsurteil vom 21.09.2015, L 10 R 2442/13) aneignen könnte.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2023 - L 10 R 1000/21

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aus der

    Der Senat hat auch keinerlei Zweifel, dass die Klägerin in der Lage ist, die Tätigkeit einer Poststellenmitarbeiterin nach einer zumutbaren betrieblichen Einweisungs- oder Einarbeitungszeit von längstens drei Monaten (s. auch dazu die entsprechenden Nachweise im Senatsurteil vom 13.12.2018, L 10 R 411/15, a.a.O., sowie das Ergebnis der Ermittlungen des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 25.09.2012, L 13 R 4924/09, a.a.O.; vgl. auch BSG 22.09.1977, 5 RJ 96/76; 08.09.1982, 5b RJ 36/82) vollwertig zu verrichten.
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