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   BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83   

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https://dejure.org/1984,4900
BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83 (https://dejure.org/1984,4900)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1984 - 5b RJ 80/83 (https://dejure.org/1984,4900)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 (https://dejure.org/1984,4900)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Denn die Arbeitnehmer werden von den Tarifpartnern nach dem generellen Wert und der Qualität der ausgeübten Tätigkeit eingestuft (BSGE 41, 129, 133 = SozR a.a.O. Nr. 11).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine - relativ hohe - tarifliche Einstufung im wesentlichen nicht auf die Qualität der Berufstätigkeit, sondern auf die mit ihrer Verrichtung verbundenen Nachteile und Erschwernisse zurückzuführen ist, wie etwa bei Akkord-, Nacht-, und Schmutzarbeit (vgl. BSGE 43, 243, 245 = SozR a.a.O. Nr. 16).
  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Es gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht geringer als Facharbeitertätigkeiten behandelt werden können (vgl. Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - sowie vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - und - 5b RJ 90/81 -).
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82

    Verweisbarkeit eines Versicherten - Beamtenrecht - Postzustellungsdienst -

    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Der Anspruch eines vom bisherigen Beruf her als Facharbeiter einzustufenden Versicherten auf Rente wegen Berufsunfähigkeit scheitert deshalb ggf. daran, daß die Verweisungstätigkeit zwar nicht zu den anerkannten sonstigen Ausbildungsberufen gehört, tariflich aber von einer Lohngruppe erfaßt wird, in der auch sonstige Ausbildungsberufe enthalten sind, sofern diese Einstufung nicht erkennbar auf qualitätsfremden Gründen beruht (vgl. zu alledem das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 114/82 - m.w.N.).
  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 90/81
    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Es gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht geringer als Facharbeitertätigkeiten behandelt werden können (vgl. Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - sowie vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - und - 5b RJ 90/81 -).
  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 78/79
    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Es gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht geringer als Facharbeitertätigkeiten behandelt werden können (vgl. Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 - sowie vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 86/81 - und - 5b RJ 90/81 -).
  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 7/81

    Zumutbarkeit einer Tätigkeit; Entgeltdifferenz; Qualitätsunterschied;

    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Zuverlässiges Indiz für die Qualität einer Tätigkeit ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 54, 37, 39 = SozR 2200 § 1246 Nr. 95; SozR a.a.O. Nr. 98 m.w.N.) die tarifliche Einstufung.
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Darin finden in der Regel alle Merkmale des § 1246 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs RVO Ausdruck (vgl. BSGE 38, 153, 154 = SozR a.a.O. Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 11/81

    Bergmannsrente; Verminderte bergmännische Berufsfähigkeit; Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83
    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die "bisherige Berufstätigkeit" und damit "bisheriger Beruf" i.S. von § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit ist, wenn sie nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde und zugleich die höchstentlohnte war (BSG in SozR 2600 § 45 Nr. 34 mwN; a.a.O. § 46 Nr. 6).
  • LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10

    Erneute Befristung einer Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der neunjährigen

    Dabei sollen diese ungelernten Tätigkeiten wegen ihrer Qualität tariflich etwa gleich hoch wie die sonstigen Ausbildungsberufe eingestuft sein (vgl. BSG vom 1. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 116; BSG vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 147; BSG vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Der Senat hat daher auch in den Urteilen vom 1. Dezember 1983 (SozR 2200 § 1246 Nr. 111) und 1. Februar 1984 (SozR 2200 § 1246 Nr. 116) ausgeführt, daß die tarifliche Einstufung nicht nur ein verläßliches Indiz für die Qualität der Tätigkeit bei Berufen ist, die nach einer ordnungsgemäßen Ausbildung ausgeübt worden sind; vielmehr ist die Bewertung durch die Tarifpartner auch dann zu akzeptieren, wenn diese den anerkannten Ausbildungsberufen andere Tätigkeiten - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - qualitativ gleichgestellt haben.
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 38/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - selbständiger

    Auch wenn in einem Beruf der herkömmliche Ausbildungsweg nicht durchlaufen wurde, besteht ein entsprechender Berufsschutz, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (zB BSG Urteil vom 1. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 116), der Versicherte über die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt (zB Senatsurteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168) und sich dies auch in einer entsprechenden Bezahlung bzw tariflichen oder tarifvertraglichen Einstufung widerspiegelt (vgl zB BSG Urteil vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132 und Senatsurteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).
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