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   BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84   

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https://dejure.org/1985,659
BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84 (https://dejure.org/1985,659)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84 (https://dejure.org/1985,659)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 5b/1 RJ 92/84 (https://dejure.org/1985,659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berechnung von Übergangsgeld - Berücksichtigung des 13. Monatsgehaltes bei der Berechnung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines einmalig gezahlten Arbeitslosengeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 243
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/82

    Zur Berechnung von Übergangsgeld nach RVO 1214a Abs 1 S 1, 1241 Abs 1 S 1, 182

    Auszug aus BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84
    Denn Inhalt und Wirkung sozialrechtlicher Ansprüche beurteilen sich nach dem Recht, das zur Zeit des anspruchsbegründenden Ereignisses oder Umstandes gegolten hat, sofern nicht später in Kraft gesetztes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 85 m.w.N.).

    Der Höhe nach konnten sie bei der Bemessung des Übergangsgeldes als entgangenes regelmäßiges Entgelt (Regellohn) jedoch nur bis zu dem Betrag angerechnet werden, der "im Bemessungszeitraum" erzielt worden war, d.h. anteilig auf ihn entfiel (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 85 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des BSG sah in dieser Änderung des Gesetzes keine authentische Interpretation des Begriffes "einmalige Zuwendung", sondern war der Auffassung, daß die Änderung des § 112 Abs. 2 Satz 3 und 4 AFG auf den Bereich des Arbeitsförderungsrechtes beschränkt geblieben war (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 85 m.w.N.), so daß es bei der Anwendung der anderen Vorschriften - also auch bei § 182 Abs. 4 und 5 RVO und den Bestimmungen, die auf diese Vorschrift verwiesen - bei den vom Gesetzgeber beklagten Zufallsergebnissen verblieb.

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84
    Ob eine auch abgeschlossene Sachverhalte ergreifende Regelung überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre (vgl. BVerfGE 25, 371, 403 f.; 30, 367, 385 f.; 48, 1, 20), bedarf deshalb hier keiner Erörterung.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84
    Ob eine auch abgeschlossene Sachverhalte ergreifende Regelung überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre (vgl. BVerfGE 25, 371, 403 f.; 30, 367, 385 f.; 48, 1, 20), bedarf deshalb hier keiner Erörterung.
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

    Auszug aus BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84
    Ob eine auch abgeschlossene Sachverhalte ergreifende Regelung überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre (vgl. BVerfGE 25, 371, 403 f.; 30, 367, 385 f.; 48, 1, 20), bedarf deshalb hier keiner Erörterung.
  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 90/83

    Grundurteil - Bindungswirkung eines Urteils - Rentenanspruch während einer

    Auszug aus BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84
    Das BSG hat zwar bereits mehrfach entschieden, daß eine Änderung des Gesetzestextes auch insofern eine "Rückwirkung" entfalten kann, als der Gesetzgeber durch eine Klarstellung (also durch eine eigene nachträgliche "Interpretation" seiner selbst) anordnen kann, wie die schon bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen von Anfang an zu verstehen waren (BSG SozR 1200 § 51 Nr. 9; SozR 1200 § 42 Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1984, - 5b RJ 90/83 -).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RA 71/80

    Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84
    Denn zu der Zeit, als die Umstände eintraten, die zur Leistungsgewährung der Beklagten führten, also zu der Zeit, als für den Kläger die Umschulung begann (vgl. BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 21 m.w.N.) hatten sie diese Fassung (= a.F.).
  • BSG, 18.12.1980 - 8a RU 12/78

    Sozialleistungsträger - Beitragsanspruch - Ergänzung - Klarstellung

    Auszug aus BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84
    Das BSG hat zwar bereits mehrfach entschieden, daß eine Änderung des Gesetzestextes auch insofern eine "Rückwirkung" entfalten kann, als der Gesetzgeber durch eine Klarstellung (also durch eine eigene nachträgliche "Interpretation" seiner selbst) anordnen kann, wie die schon bisher bestehenden gesetzlichen Bestimmungen von Anfang an zu verstehen waren (BSG SozR 1200 § 51 Nr. 9; SozR 1200 § 42 Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1984, - 5b RJ 90/83 -).
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