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   LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01   

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https://dejure.org/2002,13102
LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01 (https://dejure.org/2002,13102)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01 (https://dejure.org/2002,13102)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. September 2002 - 6 (4) Sa 66/01 (https://dejure.org/2002,13102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragstellung bei Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Versetzung; Zulässigkeit eines Antrags auf "Zurücknahme der Versetzung"; Reichweite des Direktionsrechts; Darlegung des Rechtsschutzinteresses an der Überprüfung der ursprünglichen Arbeitszuweisung; Antrag auf ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 611 BGB; § 315 BGB; §§ 253, 256 ZPO
    Antragstellung bei Versetzung; Reichweite des Direktionsrechts

  • Judicialis

    TV § 5 Altersteilzeit; ; BGB § 242; ; BeschFG § 2 Abs. 1; ; TzBfG § 4 Abs. 1

  • RA Kotz

    Schwerbehinderung schützt nicht vor Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BeschFG § 2 Abs. 1; TzBfG § 4 Abs. 1
    Antragstellung bei Versetzung; Reichweite des Direktionsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Die gegenteilige Auffassung (LAG Hamm 8. März 2005 - 19 Sa 2128/04 - zu II 3 der Gründe, NZA-RR 2005, 462 unter Berufung auf LAG Nürnberg 10. September 2002 - 6 (4) Sa 66/01 - LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29) übersieht, dass eine ausgeübte Weisung nicht durch eine unwirksame Versetzung beseitigt werden kann.
  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

    Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Versetzung geltend machen, so muss er entweder auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung der Weisung nicht verpflichtet, oder auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten (so auch LAG Nürnberg, Urteil vom 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01, LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 29).

    Vielmehr kann er dieses Ziel nur erreichen, indem er sich gegen die Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen mit einer Feststellungsklage wehrt (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01, LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 29; KR/Rost § 2 KSchG Rdnr. 44; KG/Künzl § 2 KSchG Rdnr. 77; jeweils m.w.N.).

  • LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07

    Beschäftigungsanspruch; Betriebsrat; Mitbestimmung; Versetzung

    Das sei nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts auch andere Tätigkeiten zuweisen könne (vgl. LAG Hamm, 8. März 2005, 19 Sa 2128/04, NZA-RR 2005, S. 462 ; LAG Nürnberg, 10. September 2002, 6 (4) Sa 66/01, LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29).
  • ArbG Düsseldorf, 21.07.2017 - 13 Ca 1659/17

    Beschäftigungsbegehren des Arbeitnehmers in seiner bisherigen Tätigkeit am

    Die gegenteilige Auffassung (LAG Hamm, Urteil vom 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - zu II 3 der Gründe, NZA-RR 2005, 462 unter Berufung auf LAG Nürnberg, Urteil vom 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01 - LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29) übersieht, dass eine ausgeübte Weisung nicht durch eine unwirksame Versetzung beseitigt werden kann.
  • ArbG Nordhausen, 19.12.2023 - 3 Ca 511/23

    Unwirksamkeit von Versetzungen wegen Verletzung billigen Ermessens

    Es ist Sache der Klagepartei, solche Tatsachen darzulegen, aus denen folgt, dass ein hinreichendes Interesse an der alsbaldigen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses (noch) besteht (vgl. LG Nürnberg, Urteil vom 10.09.2002, Az.: 6 (4) SA 66/01 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

    Es kann hier offen bleiben, ob es bei einer Versetzungsanordnung als Gestaltungsrechtserklärung ebenso wenig wie bei der Kündigungserklärung "um einzelne rechtliche Pflichten" geht und dogmatisch genauer der Antrag darauf gerichtet sein müsste, festzustellen, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, bestimmten sich aus der Versetzung ergebenden Leistungsanordnungen zu folgen (so LAG Nürnberg [10.09.2002] - 6 (4) Sa 66/01 - EzA-SD 22/2002, S. 15 = LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29; LAG Berlin [12.08.2005] - 6 Sa 73/05 - (juris)).
  • ArbG Paderborn, 12.04.2006 - 3 Ca 2300/05

    Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?

    Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber geltend machen, so kann er auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung einer Weisung bzw. zur Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten nicht verpflichtet (vgl. LAG Hamm v. 08.03.2005 -19 Sa 2128/04 - JURIS; LAG Nürnberg v. 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 29).
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