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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 6 A 10322/12, OVG, 6 A 10323/12.OVG, 6 A 10325/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 6 A 10322/12, OVG, 6 A 10323/12.OVG, 6 A 10325/12.OVG (https://dejure.org/2012,16039)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.06.2012 - 6 A 10322/12, OVG, 6 A 10323/12.OVG, 6 A 10325/12.OVG (https://dejure.org/2012,16039)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 6 A 10322/12, OVG, 6 A 10323/12.OVG, 6 A 10325/12.OVG (https://dejure.org/2012,16039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundesgartenschau und der Straßenbau

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pfalz bremst Stadt Koblenz - Anlieger müssen für Straßenausbau vor Bundesgartenschau nicht zahlen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 980
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Trier, 29.03.2018 - 10 K 1450917

    Straßenausbaubeitrag in Morbach im Wesentlichen nicht zu beanstanden

    Mit dem Bauprogramm bestimmt die Gemeinde nach ihrem Ermessen die räumliche Ausdehnung und den Umfang einer Straßenausbaumaßnahme und damit all das, was im Einzelfall für die Erneuerung, Erweiterung, den Umbau oder die Verbesserung der Verkehrsanlagen erforderlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 6 A 10322/12.OVG -, juris).

    Der Inhalt eines vor Beginn der Bauarbeiten aufgestellten Bauprogramms kann nachträglich geändert werden, solange die hierauf begründete Maßnahme noch nicht vollständig verwirklicht ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 6 A 10322/12.OVG -, juris).

  • VG Trier, 23.02.2023 - 10 K 3120/22

    Feyen/Weismark: einmaliger Ausbaubeitrag für die Straße "Zum Pfahlweiher"

    Mit dem Bauprogramm bestimmt die Gemeinde nach ihrem Ermessen die räumliche Ausdehnung und den Umfang einer Straßenausbaumaßnahme und damit all das, was im Einzelfall für die Erneuerung, Erweiterung, den Umbau oder die Verbesserung der Verkehrsanlagen erforderlich ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 6 A 10322/12.OVG - , esovgrp).
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