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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,30872
OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12.OVG (https://dejure.org/2012,30872)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12.OVG (https://dejure.org/2012,30872)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2012 - 6 A 10478/12.OVG (https://dejure.org/2012,30872)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 49 Abs 3 S 1 Nr 1 VwVfG, § 49 Abs 3 S 1 Nr 2 VwVfG
    Teilweiser Widerruf der Bewilligung einer Subvention für eine Investitionsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung der Nr. 3.1 ANBest-P in einen Zuwendungsbescheid als Auflage i.S.d. § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwVfG; Geeignetheit eines nichtoffenen Verfahrens bzw. einer beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Hinblick auf dem Grundsatz der sparsamen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung der Nr. 3.1 ANBest-P in einen Zuwendungsbescheid als Auflage i.S.d. § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwVfG; Geeignetheit eines nichtoffenen Verfahrens bzw. einer beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Hinblick auf dem Grundsatz der sparsamen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung v. Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung von Subventionen wegen fehlerhafter Ausschreibung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Subventionen - Falsche Auschreibung der Aufträge berechtigt nicht zur Rückforderung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wahl eines falschen Ausschreibungsverfahrens durch Subventionsempfänger

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Rückforderung von Subventionen wegen fehlerhafter Ausschreibung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rückforderung von Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung - Ausschreibung über "Nichtoffenes Verfahren" führte zu keiner nennenswerten Wettbewerbseinschränkung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wahl der falschen Verfahrensart: Doch kein schwerwiegender Verstoß gegen Vergaberecht? (IBR 2012, 722)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12
    Aufgrund dessen wurde die der Klägerin gewährte Zuwendung lediglich vorläufig gewährt mit der Folge, dass wenn und soweit die Voraussetzungen von Ziff. 2.1 ANBest-P vorliegen, eine Rücknahme oder ein Widerruf nach §§ 48 f. VwVfG nicht erforderlich ist, sondern die vorläufige Bewilligung durch einen Schlussbescheid ersetzt wird (BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238).

    Im Ergebnis würde sich an seiner Rechtmäßigkeit nämlich nichts ändern, insbesondere wäre auch in diesem Fall der überzahlte Betrag in entsprechender Anwendung des § 49a Abs. 1 VwVfG zu erstatten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10

    Rückforderung einer Subvention wegen auflagewidriger Vergabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12
    a) Eine Auflage im Sinne von § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO stellt unzweifelhaft Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P - (Stand April 2006, Anl. 2 der VV zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung - BHO -) dar, die in die Bewilligungsbescheide einbezogen worden war (vgl. z.B. VGH BW, Urteil vom 28. September 2011 - 9 S 1273/10 -, juris).

    So wird im Urteil des VGH BW vom 28. September 2011 (a.a.O., juris Rn. 59) selbst die unzulässige freihändige Auftragsvergabe als schwerwiegender Regelverstoß nicht nur mit dem Vorrang des Offenen Verfahrens, sondern darüber hinaus mit den Umständen des konkreten Falls begründet.

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12
    Hat sich jedoch eine von der Verwaltungsvorschrift abweichende Verwaltungspraxis entwickelt, vermittelt Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Beachtung der Verwaltungsvorschrift, sondern lediglich auf Gleichbehandlung entsprechend der bestehenden Verwaltungspraxis (BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12
    Ebenso stellt das OVG NRW in seinem Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 - (juris, Rn. 96, 117) fest, es sei zu Unrecht eine beschränkte Ausschreibung, wenn nicht sogar eine freihändige Vergabe durchgeführt worden, und prüft sodann, ob Umstände vorgelegen hätten, die den Vergaberechtsverstoß ausnahmsweise nicht als schwerwiegend erscheinen ließen.
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2012 - 8 LA 187/11

    Rückforderung von öffentlichen Fördermitteln durch Zuwendungen für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12
    Zweifelhaft ist hingegen, ob die ebenfalls in die Bewilligungsbescheide aufgenommene Nr. 3.2 ANBest-P gleichfalls als Auflage anzusehen ist (zum Meinungsstand vgl. Nds OVG, Beschluss vom 3. September 2012 - 8 LA 187/11 - in dem Beschluss selbst offen gelassen).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 9 S 123/12

    Teilwiderruf einer Subvention - unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe

    Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3.1 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG einzuordnen sind (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12 -, Juris, sowie OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, und Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05 -, Juris; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -).

    Insoweit entspricht es gerade dem Sinn der Einbeziehung vergaberechtlicher Vorschriften in die jeweiligen Zuwendungsbescheide, hypothetischen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen mittels Durchführung eines formalisierten Verfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots vorzubeugen und der für den Widerruf zuständigen Behörde solche praktisch kaum durchführbaren Nachforschungen zu ersparen (vgl. Attendorn, NVwZ 2006, 991, 994; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2012, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 1055/99 -, Juris; OVG Schleswig, Urteil vom 23.08.2001 - 4 L 5/01 -, Juris).

  • OVG Sachsen, 11.05.2017 - 1 A 140/16

    Zuwendung, Auflage, öffentliche Ausschreibung; Widerruf, Auflagenverstoß,

    Nach der Rechtsprechung komme Nr. 3.2 ANBest-K nur deklaratorische Wirkung zu und bilde eine "Schranke" für den Anwendungsfall nach Nr. 3.1 ANBest-K. Auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 - 6 A 10478/12 - werde Bezug genommen.

    Mit der Formulierung "sind anzuwenden" wird dem Zuwendungsempfänger ein bestimmtes Tun vorgeschrieben (vgl. Etscheid, DÖV 2017, 404), nämlich die Anwendung der zuvor genannten vergaberechtlichen Vorschriften mit den in diesen normierten Schwellenwerten, der bei Freihändigen Vergaben von Dienst- und Lieferverträgen 100.000 EUR betragen hat (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 6. April 2017 - 12 A 136/16 -, juris Rn. 51; BayVGH, Beschl. v. 9. Februar 2015 - 4 B 12.2326 -, juris Rn. 19; VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2013 - 9 S 123/12 -, juris Rn. 27 und Urt. v. 28. September 2011 - 9 S 123/10 -, juris Rn. 30; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25. September 2012 - 6 A 10478/12 -, juris Rn. 26 sowie OVG NRW, Urt. v. 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, juris Rn. 34 ff.).

    Gegen diese Auslegung (§ 133 BGB) spricht bereits die gegenüber Nr. 3.1 ANBest-K deutlich abweichende Formulierung, mit der gerade zum Ausdruck kommt, dass insoweit ein bestimmtes "Tun" nicht erwartet wird, sondern nur auf die sonstigen allgemein geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen hingewiesen werden soll (vgl. VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2013 - a. a. O. -, juris Rn. 28; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25. September 2012 a. a. O., juris Rn. 29).

    Diese Regelannahme befindet sich durchaus im Einklang mit der Rechtsauffassung, die dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 - 6 A 10478/12 - (juris) zugrunde liegt.

  • BVerwG, 13.02.2013 - 3 B 58.12

    Widerruf und Rückforderung einer Zuwendung; Verletzung der Ausschreibungspflicht;

    Diese Regelannahme befindet sich durchaus im Einklang mit der Rechtsauffassung, die dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 - 6 A 10478/12 - (juris) zugrunde liegt.
  • VG Schleswig, 06.04.2017 - 12 A 136/16

    Rückforderung einer Zuweisung (Gemeinde ...)

    Die Verpflichtung, die Vorschriften des Vergaberechts einzuhalten, wird in der Rechtsprechung allgemein als eine Nebenbestimmung in Form einer Auflage angesehen (OVG Koblenz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12 - zitiert nach juris Rn. 27; OVG Münster, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 - zitiert nach juris Rn. 58ff; Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05 - zitiert nach juris Rn. 3ff), und nicht als eine - auflösende - Bedingung, wovon der Beklagte im Verwaltungsverfahren zunächst ausgegangen ist.

    Der Beklagte macht zu Recht geltend, dass es gerade der Zweck einer öffentlichen Ausschreibung ist, einen umfassenden Überblick über alle geeigneten Bieter zu erlangen, die das Produkt in der gewünschten Ausführung liefern können (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12 - zitiert nach juris Rn. 37).

    Allein die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens rechtfertigt als schwerer Vergabeverstoß bereits im Regelfall den Widerruf einer Zuweisung, ohne dass der Zuweisungsgeber verpflichtet ist, einen zusätzlichen Verstoß gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zu belegen (OVG Münster, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 1055/09 - zitiert nach juris Rn. 96, 106), was im Übrigen praktisch auch kaum durchführbar wäre (OVG Koblenz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12 - zitiert nach juris Rn. 40).

  • VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 3 K 15.1070

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids wegen eines schweren Vergabeverstoßes

    Eine andere Auslegung ergibt sich weder aus dem Wortlaut von Nr. 3.1 Satz 2 ANBest-K noch aus der einleitenden Formulierung der ANBest-K, wonach diese sowohl Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i. S.v. Art. 36 BayVwVfG als auch notwendige Erläuterungen enthalten (a.A. zur ANBest-P: OVG RP, U.v. 25.9.2012 - 6 A 10478/12 - juris Rn. 28 f.; VGH BW, U. v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 - DVBl 2014, 321 - juris Rn. 26 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2016 - 1 L 150/14

    Herabsetzung des Zuwendungsbetrages und Rückforderung der bereits ausgezahlten

    Im Ergebnis folgt auch nichts anderes aus dem vom Beklagten in Bezug genommenen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 (- 6 A 10478/12 -, juris).

    Bezüglich der Teilaufhebung des Zuwendungsbescheides wegen zweckwidriger Mittelverwendung ist diese explizit durch Widerruf erfolgt und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dahingestellt sein lassen, "ob der Bescheid auch insoweit als Schlussbescheid in dem dargelegten Sinne zu verstehen sein kann, als er die Bewilligung der Zuwendung wegen Zweckverfehlung teilweise widerruft" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012, a. a. O., Rdnr. 48 bis 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 4 A 2038/16

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs wegen Vergaberechtsverstößen im

    Diese Regelannahme befindet sich durchaus im Einklang mit der Rechtsauffassung, die dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 - 6 A 10478/12 - zugrunde liegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12

    Teilwiderruf eines Zuwendungsbescheids bzgl. Nebenbestimmungen i.R.e. Vergabe des

    Diese Regelannahme befindet sich auch im Einklang mit der von der Klägerin angeführten Rechtsauffassung, die dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 - 6 A 10478/12-, juris, zugrundeliegt.

    Die Frage, ob eine unzulässige Vergabe eines öffentlichen Auftrags in einem Nichtoffenen Verfahren bzw. in einer beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb statt im Offenen Verfahren bzw. in einer öffentlichen Ausschreibung ausnahmslos zu einem schwerer Vergaberechtsverstoß führt, stellt sich vorliegend auch in Ansehung des - noch nicht rechtskräftigen - Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Oktober 2012 - 6 A 10478/12 - , juris, nicht entscheidungserheblich.

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2326

    Nr. 3.1 ANBest-K-Pilotprojekt; schwerer Vergabeverstoß; ergänzende

    Eine andere Auslegung ergibt sich weder aus dem Wortlaut von Nr. 3.1 Satz 2 noch aus der einleitenden Formulierung der ANBest-K-Pilotprojekt, wonach diese Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des Art. 36 BayVwVfG sowie notwendige Erläuterungen enthält (so aber zur ANBest-P OVG RP, U.v. 25.9.2012 - 6 A 10478/12 - juris; VGH BW, U.v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 - DVBl 2014, 321 Rn. 27).
  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Eine andere Auslegung ergibt sich weder aus dem Wortlaut von Nr. 3.1 Satz 2 ANBest-K noch aus der einleitenden Formulierung der ANBest-K, wonach diese sowohl Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.S.v. Art. 36 BayVwVfG als auch notwendige Erläuterungen enthalten (a.A. OVG RP, U.v. 25.9.2012 - 6 A 10478/12 - juris Rn. 28 f.; VGH BW, U.v. 17.10.2013 - 9 S 123/12 - DVBl 2014, 321 - juris Rn. 26 f.; SächsOVG, U.v. 11.5.2017 - 1 A 140/16 - juris 31 ff.).
  • VG Cottbus, 03.02.2023 - 3 K 1618/19

    Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Förderung ist die Regel!

  • VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 2560/17

    Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Fördermittel!

  • VG Düsseldorf, 17.07.2013 - 20 K 7520/12

    Kosten der Ausführungsplanung sind keine "Planungskosten"!

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 4 B 12.2325

    Nr. 3.1 ANBest-K-Pilotprojekt; schwerer Vergabeverstoß; ergänzende

  • VG Schleswig, 06.04.2017 - 12 A 134/16

    Rückforderung einer Zuweisung (Gemeinde A.)

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.5187

    Widerruf einer Zuwendung für kommunale Baumaßnahme bei Verstoß gegen Auflage der

  • VG München, 20.05.2020 - M 31 K 16.1619

    Teilweiser Widerruf einer Zuwendung aufgrund schwerer Vergabeverstöße

  • VK Thüringen, 28.09.2015 - 250-4002-4800/2015-N-006-SON
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