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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19.OVG   

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https://dejure.org/2020,866
OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19.OVG (https://dejure.org/2020,866)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2020 - 6 A 10583/19.OVG (https://dejure.org/2020,866)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 6 A 10583/19.OVG (https://dejure.org/2020,866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10a KAG RP, § 9 Abs 1 S 2 KAG RP
    Straßenausbaubeitrag für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

  • esovgrp.de

    KAG § 9,KAG § 9 Abs 1,KAG § 9 Abs 1 S 2,KAG § 10a
    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Austausch, Auswechseln, Beitrag, beitragsfähige Maßnahme, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Beitragssatzung, Beleuchtung, Beleuchtungsanlage, einheitliche öffentliche Einrichtung, Einrichtung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a; KAG § 9 Abs. 1 S. 2
    Abrechnungseinheit; Anbaustraße; Ausbau; Ausbaubeitragsrecht; Beitrag; beitragsfähige Maßnahme; Beitragspflicht; Beitragsrecht; Beitragssatzung; Beleuchtung; einheitliche öffentliche Einrichtung; Einrichtung; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; Instandhaltung; Instandsetzung; ...

  • rechtsportal.de

    KAG § 9 Abs. 1 S. 2; KAG § 10a Abs. 7
    Darstellen der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik durch Austausch der kompletten Leuchtenköpfe einschließlich der Vorschaltgeräte in einzelnen Straßen der einheitlichen öffentlichen Einrichtung als beitragsfähiger Ausbau in Gestalt der Erneuerung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beitragsfähiger Straßenausbau vs. beitragsfreie Straßenunterhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitragsfähigkeit bei Straßenbeleuchtungsumstellung auf LED-Technik

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umstellung auf LED-Technik ist beitragsfähig! (IBR 2020, 272)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 614
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    Weist eine Beleuchtungsanlage nach einem Betrieb von mehr als 30 Jahren ver-schleißbedingte Schäden auf, ist eine Gemeinde berechtigt, sich unter Wahrung ihres Einschätzungsspielraums (hierzu OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71) für eine Erneuerung zu entscheiden.

    Vielmehr ergibt sich ein Erneuerungsbedarf typischerweise aus dem Verschleiß und insbesondere aus Schäden an der Straße (oder einer Teileinrichtung), deren Behebung nach der Einschätzung der Gemeinde, für die ihr ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zusteht (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71), eine Ausbaumaßnahme erfordert.

    Weist eine Beleuchtungsanlage nach einem Betrieb von mehr als 30 Jahren verschleißbedingte Schäden auf, ist eine Gemeinde berechtigt, sich unter Wahrung ihres Einschätzungsspielraums (hierzu OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71) für eine Erneuerung zu entscheiden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    Unter einer Erneuerung versteht man im Straßenausbaubeitragsrecht die Ersetzung einer abgenutzten Anlage durch eine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung und - soweit es um den Straßenbau geht - gleichwertiger Befestigungsart, d. h. eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Anlage in einen im Wesentlichen der ursprünglichen Anlage vergleichbaren Zustand versetzt wird (hierzu OVG RP, Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 11637/06.OVG -, AS 34, 241 = KStZ 2007, 236).

    In funktionaler Hinsicht kann zu berücksichtigen sein, welche Bedeutung die Maßnahme für die Verkehrsanlage insgesamt hat oder welchen Teileinrichtungen sie zu dienen bestimmt ist (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 11637/06.OVG -, AS 34, 241 = KStZ 2007, 236).

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt und aufzeigt wird, warum diese Erwägung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall entscheidungserheblich war, sodass die Entscheidung im Ergebnis unzutreffend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    Dass noch funktionsfähige Teile der Beleuchtungsanlage nicht erneuert werden, entspricht zudem dem Grundsatz der Erforderlichkeit von Ausbaumaßnahmen (hierzu OVG RP, Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, AS 25, 428 = DÖV 1997, 963).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Geschossigkeit beim Beitrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die übliche Nutzungsdauer einer Straßenbeleuchtung mit etwa 30 Jahren veranschlagt (OVG NRW, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, KStZ 2002, 33; SächsOVG, Urteil vom 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 -, juris).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    Ein solches Versäumnis führt nur dann zur Verwerfung des Zulassungsantrags, wenn aus einer nicht auf einzelne Zulassungsgründe zugeschnittenen Begründung auch durch Auslegung nicht eindeutig ermittelt werden kann, auf welchen Zulassungsgrund der Antrag gestützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 -, BayVBl 2011, 338).
  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die übliche Nutzungsdauer einer Straßenbeleuchtung mit etwa 30 Jahren veranschlagt (OVG NRW, Urteil vom 28. August 2001 - 15 A 465/99 -, KStZ 2002, 33; SächsOVG, Urteil vom 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19
    b) Anders als der Kläger meint, setzt ein beitragspflichtiger Straßenausbau gemäß § 10a KAG auch nicht die Erneuerung, Erweiterung, den Umbau oder die Verbesserung der gesamten einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen voraus; Ausbaumaßnahmen an einzelnen Verkehrsanlagen reichen vielmehr aus (OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -, AS 38, 383).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19

    Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz;

    Der Begriff "Erneuerung" kann durch Auslegung konkretisiert werden (vgl. die zu § 10a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes - KAG - zum Straßenausbaubeitragsrecht ergangene Rechtsprechung; siehe z.B. OVG RP, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 6 A 10583/19.OVG -, NVwZ-RR 2020, 614) und ist abgrenzbar von einer bloßen Reparatur.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2024 - 15 A 351/22
    Siehe zur vergleichbaren Rechtslage in Rheinland-Pfalz auch OVG Rh.-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 6 A 10583/19 -, juris Rn. 9.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2021 - 6 A 11511/20

    Gebührenerhebung für eine Taxigenehmigung; Geltendmachung von Gutachterkosten

    Zur Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO muss ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in dem angefochtenen Urteil mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 34, m.w.N., und vom 22. Juli 2020 - 1 BvR 561/19 -, juris Rn. 16, m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 6 A 10583/19.OVG -, juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2021 - 6 A 11212/21

    Gebührenerhebung für die Erstellung eines Kostenbescheides im Zusammenhang mit

    Zur Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO muss ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in dem angefochtenen Urteil mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 34, m.w.N., und vom 22. Juli 2020 - 1 BvR 561/19 -, juris Rn. 16, m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 6 A 10583/19.OVG -, juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2021 - 6 A 11602/20

    Ausnahme von einer Abwasserabgabe; tatsächlich zu erwartende Minderung der

    Zur Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO muss ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in dem angefochtenen Urteil mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 34, m.w.N., und vom 22. Juli 2020 - 1 BvR 561/19 -, juris Rn. 16, m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 6 A 10583/19.OVG -, juris Rn. 4).
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