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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,36231
OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13.OVG (https://dejure.org/2013,36231)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2013 - 6 A 10605/13.OVG (https://dejure.org/2013,36231)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 6 A 10605/13.OVG (https://dejure.org/2013,36231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 2 GemO RP, § 22 Abs 3 GemO RP, § 10a Abs 5 KAG RP
    Ausbaubeiträge; Mitwirkung eines ausgeschlossenen Ratsmitglieds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung eines Ratsmitglieds an der Entscheidung über eine Regelung der Verschonung der Ausbaubeitragspflicht einzelner Straßen bzgl. Betroffenheit als Eigentümer des Grundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkung eines Ratsmitglieds an der Entscheidung über eine Regelung der Verschonung der Ausbaubeitragspflicht einzelner Straßen bzgl. Betroffenheit als Eigentümer des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitwirkungsverbot für ein begünstigtes Ratsmitglied

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über wiederkehrende Ausbaubeiträge ausgeschlossen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über wiederkehrende Ausbaubeiträge ausgeschlossen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10

    Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Sowohl aus dem Begriff des "unmittelbaren Interesses" (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO) als auch aus der Ausnahmevorschrift des § 22 Abs. 3 GemO ergibt sich nämlich, dass bei der Auslegung der Mitwirkungsverbote darauf abzustellen ist, ob die möglichen Sonderinteressen für die Haltung des Ratsmitglieds bestimmenden Einfluss gewinnen können, ob also dem zu erwartenden Vorteil bzw. dem drohenden Nachteil ein solches Gewicht zukommt, dass eine persönliche Konfliktsituation entsteht, in der nicht mehr gewährleistet ist, dass das Ratsmitglied seine Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und seiner freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung ausübt (vgl. OVG RP, 8 C 10150/10.OVG, LKRZ 2011, 33, juris).

    Ob die möglichen Sonderinteressen für die Haltung eines Ratsmitglieds bestimmenden Einfluss gewinnen können, kann nur mit Rücksicht auf die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates beantwortet werden (vgl. OVG RP, 8 C 10150/10.OVG, LKRZ 2011, 33, juris; OVG RP, 1 C 10737/10.OVG, DVBl 2011, 696, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 1 C 10737/10

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds bei Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Gerade in einer solchen Konstellation, in der sich die Frage stellt, welche Grundstücke im Gemeindegebiet über mehrere Jahre von der Beitragspflicht ausgenommen werden, kann der Anschein erweckt werden, das Ratsmitglied, welches von einer solchen Verschonungsregelung profitieren würde, könnte bei seiner Entscheidung auch von persönlichen Interessen an einem Vorteil geleitet werden, der eng mit seinen persönlichen Belangen zusammenhängt und nicht von derart untergeordneter Bedeutung ist, dass er vernachlässigt werden kann (vgl. OVG RP, 2 A 10098/09.OVG, AS 37, 361, juris; OVG RP, 1 C 10737/10.OVG, DVBl 2011, 696, juris).

    Ob die möglichen Sonderinteressen für die Haltung eines Ratsmitglieds bestimmenden Einfluss gewinnen können, kann nur mit Rücksicht auf die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates beantwortet werden (vgl. OVG RP, 8 C 10150/10.OVG, LKRZ 2011, 33, juris; OVG RP, 1 C 10737/10.OVG, DVBl 2011, 696, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine Verschonungsregelung im System der wiederkehrenden Beiträge nach § 10a Abs. 5 KAG nicht verpflichtend ist, sondern im Ermessen der Gemeinde steht (vgl. OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris).

    Zu ergänzen ist, dass die Beklagte durch die in der mündlichen Berufungsverhandlung überreichten "Überlegungen und Abwägungsmaterial" zur Gemeinderatssitzung vom 8. Oktober 2009 belegt hat, dass die Höhe des Gemeindeanteils in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, esovgrp, juris; 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris) festgelegt wurde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1997 - 6 A 11951/97
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Auch die Festsetzung lediglich der Grundlagen einer späteren Heranziehung muss sich nämlich auf wirksame abgabenrechtliche Regelungen stützen können (vgl. OVG RP, 12 A 12194/90.OVG, NVwZ-RR 1992, 160, juris; 6 A 11951/97.OVG, AS 26, 435, KStZ 1998, 158, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Dies ist regelmäßig beim Erlass von Abgabensatzungen anzunehmen, die einen generell-abstrakten Charakter haben und typischerweise alle diejenigen gleichmäßig belasten, die einen abgabenrechtlichen Tatbestand der Satzung erfüllen, so dass der dadurch ausgelöste Vor- oder Nachteil allein auf der Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe beruht, deren gemeinsame Interessen durch den Satzungsbeschluss berührt werden (OVG RP, 6 B 11768/98.OVG; SächsOVG, 5 B 65/06, juris; OVG SH, 2 K 10/99, NordÖR 2003, 37, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Zu ergänzen ist, dass die Beklagte durch die in der mündlichen Berufungsverhandlung überreichten "Überlegungen und Abwägungsmaterial" zur Gemeinderatssitzung vom 8. Oktober 2009 belegt hat, dass die Höhe des Gemeindeanteils in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, esovgrp, juris; 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris) festgelegt wurde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1991 - 12 A 12194/90

    Beitragsmaßstab; Tatsächliche Nutzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Auch die Festsetzung lediglich der Grundlagen einer späteren Heranziehung muss sich nämlich auf wirksame abgabenrechtliche Regelungen stützen können (vgl. OVG RP, 12 A 12194/90.OVG, NVwZ-RR 1992, 160, juris; 6 A 11951/97.OVG, AS 26, 435, KStZ 1998, 158, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09

    Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Gerade in einer solchen Konstellation, in der sich die Frage stellt, welche Grundstücke im Gemeindegebiet über mehrere Jahre von der Beitragspflicht ausgenommen werden, kann der Anschein erweckt werden, das Ratsmitglied, welches von einer solchen Verschonungsregelung profitieren würde, könnte bei seiner Entscheidung auch von persönlichen Interessen an einem Vorteil geleitet werden, der eng mit seinen persönlichen Belangen zusammenhängt und nicht von derart untergeordneter Bedeutung ist, dass er vernachlässigt werden kann (vgl. OVG RP, 2 A 10098/09.OVG, AS 37, 361, juris; OVG RP, 1 C 10737/10.OVG, DVBl 2011, 696, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Die zeitweilige Beitragsverschonung wird demnach bezogen auf jede einzelne Verkehrsanlage gesondert festgestellt und bevorteilt jeweils eine überschaubare und begrenzte Anzahl von Grundstücken (vgl. hierzu auch OVG SH, 2 KN 2/07, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13
    Angesichts dessen braucht nicht weiter erörtert zu werden, ob ein Ausschließungsgrund auch wegen des Grundstücks des Ortsbürgermeisters, das in der Straße "V..." liegt, vorlag oder ob die Verschonung insoweit ins Leere ging, weil die Straße "V..." noch nicht erstmals hergestellt und war und schon deshalb einer Ausbaubeitragspflicht nicht unterliegen konnte (vgl. OVG RP, 6 A 10818/12.OVG, AS 41, 304, esovgrp, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 10804/05

    Beschlussfassung des Gemeinderats über die Erhebung von Vorausleistungen auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender

    Dadurch wird eine Vereinfachung erreicht; außerdem können Probleme mit der Beschlussfähigkeit von Gemeinderäten mit wenigen Ratsmitgliedern vermieden werden, die wegen eigener, dort gelegener Grundstücke an der Mitwirkung an einer solchen Satzungsänderung gehindert wären (hierzu: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 6 A 10605/13.OVG -, AS 42, 91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 A 10603/16

    Abwasserbeseitigungsbeitrag für einen Campingplatz; Zusammenfassung mehrerer

    Die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids, mit welchem die für eine (spätere) Heranziehung zu öffentlichen Abgaben maßgeblichen Berechnungsdaten (z. B. die beitragspflichtige Grundstücksfläche) festgelegt werden, setzt voraus, dass er auf wirksame abgabenrechtliche Regelungen, insbesondere eine gültige Satzung, gestützt werden kann (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 6 A 10605/13.OVG -, AS 42, 91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2016 - 6 A 10558/16

    Abschöpfung des beitragsrechtlichen Vorteils gemäß KAG RP 1996 § 7 Abs 2 S 1;

    Ein Grundlagenbescheid, mit welchem die für eine (spätere) Heranziehung zu öffentlichen Abgaben maßgeblichen Berechnungsdaten (z. B. die beitragspflichtige Grundstücksfläche) festgelegt werden, ist zu beanstanden, wenn er nicht auf wirksame abgabenrechtliche Regelungen, insbesondere eine gültige Satzung, gestützt werden kann (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 6 A 10605/13.OVG -, AS 42, 91).
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