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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,10658
OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15.OVG (https://dejure.org/2016,10658)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.05.2016 - 6 A 10971/15.OVG (https://dejure.org/2016,10658)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 6 A 10971/15.OVG (https://dejure.org/2016,10658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung - Anforderungen an Vermietungsbemühungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Bewerbung leerstehender Immobilien über das Internet mit Blick auf ein Nichtvertretenmüssen einer grundsteuerrechtlichen Ertragsminderung; Hinreichende Vermietungsbemühungen als Voraussetzung für einen Grundsteuererlass

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angebot; Anzeige; Bewerbung; Billiganbieter; Erlass; Ertragsminderung; Gewerberäume; Grundsteuer; Grundsteuererlass; Grundstück; Grundstückseigentümer; Immobilie; Internet; Internetplattform; Internetportal; Leerstand; Makler; Minderung; Printmedien; Rohertrag; ...

  • rechtsportal.de

    GrStG § 33 Abs. 1 S. 1
    Erforderlichkeit der Bewerbung leerstehender Immobilien über das Internet mit Blick auf ein Nichtvertretenmüssen einer grundsteuerrechtlichen Ertragsminderung; Hinreichende Vermietungsbemühungen als Voraussetzung für einen Grundsteuererlass

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien: Erlass wegen Ertragsminderung nur bei Werbung im Internet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundsteuererlass wegen Leerstand nur bei vergeblichem Angebot auf großen Portalen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsteuererlass - Anzeige in Immobilienportalen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundsteuererlass wegen Leerstand nur bei vergeblichem Angebot auf großen Portalen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 990
  • DÖV 2016, 735
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15
    Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, das heißt wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zurechenbare Maßnahmen hat verhindern können (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 9 C 8/07 -, juris, Rn. 18).

    Mit der Bescheinigung wird auch nicht dargelegt, dass eine Vermietung an die genannten Billiganbieter - im Gegensatz zu den "namhaften' Filialisten - nicht innerhalb der marktüblichen Preisspanne möglich und daher unzumutbar gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15
    Während Berechnung und Höhe des Erlasses zum 1. Januar 2008 neu geregelt worden sind, setzt der Grundsteuererlass danach unverändert voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 9 B 56/13 -, juris, Rn. 5).

    Unter welchen Bedingungen dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 14 A 1513/12

    Hinreichende Vermietungsbemühungen für den Ausschluss eines Vertretenmüssens der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15
    Er ist andererseits nicht gehalten, Werbungsmaßnahmen zu ergreifen, die nur in geringem Umfang erfolgversprechend sind und deren Kosten gemessen an der Erhöhung der Vermietungschancen unzumutbar erscheinen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. März 2014 - 14 A 1513/12 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 12.07.2013 - 3 A 278/12

    Vertretenmüssen der Rohertragsminderung i. S. des § 33 Abs 1 GStG, Nachweis von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15
    Wenngleich die tatsächlichen Vermietungschancen für das einzelne Objekt bei einem strukturellen Überangebot nur gering sind, darf der Eigentümer Vermietungsbemühungen nicht gänzlich einstellen oder auf Maßnahmen beschränken, mit denen potenzielle Mietinteressenten nicht annähernd erreicht werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2011 - 9 B 16/10 -, juris, Rn. 23; SächsOVG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 3 A 278/12 -, juris, Rn. 3).
  • VG Koblenz, 17.10.2023 - 5 K 350/23

    Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum

    Andererseits ist der Steuerpflichtige nicht gehalten, Werbemaßnahmen zu ergreifen, die nur in geringem Umfang erfolgversprechend sind und deren Kosten gemessen an der Erhöhung der Vermietungschancen unzumutbar erscheinen (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2016 - 6 A 10971/15.OVG -, Rn. 24, 27, und Beschluss vom 28. August 2023 - 6 A 10458/23.OVG -, n.v., BA S. 4 f.).

    Gerade bei gewerblich genutzten Immobilien liegt es nahe, diese im Internet anzubieten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2017, a. a. O., Rn. 7; OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2016, a. a. O., Rn. 27, und Beschluss vom 28. August 2023, a. a. O., n.v., BA S. 5).

    Bei der Frage der Zumutbarkeit weiterer Werbemaßnahmen im Internet sind die etwaigen Kosten für Anzeigenschaltungen im Verhältnis zu der mit der Bewerbung im Internet einhergehenden Erhöhung der Vermietungschancen zu sehen (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2016, a. a. O., Rn. 31).

    Ebensowenig stellen das Anbieten der Sporthallen auf der eigenen Homepage des Tenniszentrums (www.B###.com), eine Bewerbung über die eigene Facebook-Seite oder auf der Homepage des von der Klägerin mit der Vermittlung beauftragten Maklers ausreichende Vermietungsbemühungen dar, die den begehrten Grundsteuererlass rechtfertigen könnten (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2016, a. a. O., Rn. 27, und Beschluss vom 28. August 2023, a. a. O., n.v., BA S. 4.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 14 A 1636/15

    Vermietungsbemühungen zum Ausschluss eines Vertretenmüssens der

    Ob sich für bestimmte Liegenschaften eine Nutzungs- oder Verwertungsmöglichkeit bietet, lässt sich am ehesten an Hand von Reaktionen auf Angebote klären, die in den dafür üblichen Foren ausgebracht worden sind, d. h. da hier eine gewerbliche Nutzung in Frage steht, auf den einschlägigen Internetplattformen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.3.2014 - 14 A 1513/12 -, a.a.O.; ferner: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.5.2016 - 6 A 10971/15 -, DVBl. 2016, 990 = juris (dort Rn. 27) und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.6.2011 - 9 B 16.10 -, juris (dort Rn. 23, 25).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583

    Grundsteuererlass wegen nicht zu vertretender Rohertragsminderung

    Der Steuerpflichtige ist allerdings nicht gehalten, Werbemaßnahmen zu ergreifen, die nur in geringem Umfang erfolgversprechend sind und deren Kosten gemessen an der Erhöhung der Vermietungschancen unzumutbar erscheinen (vgl. OVG NRW, U. v. 20.3.2014 - 14 A 1513/12 - juris, Rn. 30; OVG RhPf, U. v. 2.5.2016 - 6 A 10971/15 - DVBl 2016, 990 Rn. 24).
  • VG Koblenz, 05.04.2022 - 5 K 932/21

    Kein Grundsteuererlass für sanierungsbedürftige Tennisanlage

    Ferner führt das klägerseits angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2016 - 6 A 10971/15 -, zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG Neustadt, 31.08.2017 - 1 K 468/17

    Bewertungsverfahren, Bewertung, Einheitswert, Ertrag, Ertragsminderung,

    4) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen kann offenbleiben, ob die Kläger die Minderung des Rohertrags zu vertreten haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 9 C 8/07; Beschluss vom 22. Januar 2014 - 9 B 56/13; OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2016 - 6 A 10971/15.OVG - ).
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