Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 07.02.2001

Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 27.09.2000 - 6 A 132/00   

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https://dejure.org/2000,27036
VG Osnabrück, 27.09.2000 - 6 A 132/00 (https://dejure.org/2000,27036)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27.09.2000 - 6 A 132/00 (https://dejure.org/2000,27036)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27. September 2000 - 6 A 132/00 (https://dejure.org/2000,27036)
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Dortmund, 25.08.2003 - S 12 P 237/00

    Pflegeversicherung

    Hierbei spielt die landesrechtliche Qualifizierung keine Rolle (so auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22.01.2003, Aktenzeichen 4 LC 146/02, vorangehend Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 20.02.2002, Az.: 6 A 114/99; ebenso Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 26.09.2001, Az.: 6 A 132/00).
  • SG Dortmund, 02.12.2003 - S 12 P 87/02

    Pflegeversicherung

    Hierbei spielt die landesrechtliche Qualifizierung keine Rolle (so auch Niedersächsisches Oberwaltungsgericht, Urteil vom 22.01.2003, Az.: 4 LC 146/02, vorangehend Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 20.02.2002, Az.: 6 A 114/99; ebenso Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 26.09.2001, Az.: 6 A 132/00).
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25196
VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00 (https://dejure.org/2001,25196)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.02.2001 - 6 A 132/00 (https://dejure.org/2001,25196)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 6 A 132/00 (https://dejure.org/2001,25196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay. VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 12.04.2000 - OVG 12 L 1374/00 Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    1983, 310; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00, st. Rspr. auch des VG Braunschweig, vgl. etwa Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay. VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von regelmäßig 6 Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Urt. vom 17.12.1982, Bay. VBl.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 12.04.2000 - OVG 12 L 1374/00 Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99

    Fahrtenbuchanordnung bei nachträglicher Fahrerbenennung; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00
    1983, 310; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00, st. Rspr. auch des VG Braunschweig, vgl. etwa Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay. VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m.w.N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 12.04.2000 - OVG 12 L 1374/00 Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von regelmäßig 6 Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Urt. vom 17.12.1982, Bay. VBl.
  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

    1983, 310; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00, st. Rspr. auch des VG Braunschweig, vgl. etwa Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 -, 10.10.2000 - 322/99 und vom 07.02.2001 - 6 A 132/00).

    Mit Blick auf die genannte Rechtsprechung zur Erheblichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h und mit Rücksicht auf die erheblich erhöhte Gefährlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes der hier gegebenen Größenordnung von 46 km/h besteht Anlass darauf hinzuweisen, dass die Klägerin die Anordnung des Beklagten als eine milde Maßnahme begreifen kann, da auch daran zu denken gewesen wäre, die Dauer der Fahrtenbuchanordnung auf eine längeren Zeitraum (vgl. dazu etwa Urteil des erkennenden Gerichts vom 07.02.2001 - 6 A 132/00: 12 Monate; sowie Urteil vom 10.08.2000 - 296/99 m. w. Nw.) und auch auf vergleichbare Fahrzeuge der Klägerin zu erstrecken, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen.

  • VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05

    Fahrtenbuchauflage, gesteigerte Aufsichtspflicht bei nahen Verwandten; keine

    Dies begründet zum einen erheblich größere Einschätzungsmöglichkeiten des Antragstellers über die Sorgfalt, mit der sein Sohn mit dem ihm überlassenen Fahrzeug umgehen wird, sodass bereits dies dafür spricht, dass ihm das extrem sorglose Verhalten seines Sohnes, der, obwohl mit dem hochwertigen Fahrzeug seines Vaters unterwegs, in erheblichem Maße Alkohol genossen hat und sich anscheinend noch nicht einmal versichert hat, ob der von ihm beauftragte Fahrer Inhaber einer Fahrerlaubnis war, im weitesten Sinne "zuzurechnen" ist (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2002 - 10 K 456/02 - VG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2001 - 6 A 132/00 -, zitiert nach juris).
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