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   VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03   

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VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03 (https://dejure.org/2005,19332)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.03.2005 - 6 A 159/03 (https://dejure.org/2005,19332)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. März 2005 - 6 A 159/03 (https://dejure.org/2005,19332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hausverbot durch den Schulleiter für Eltern eines Schülers wegen Störung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 2 VwVfG; § 50 Abs. 1 NSchG; § 111 Abs. 2 S. 1 NSchG
    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für das Betreten eines Schulgebäudes; Erledigung eines Verwaltungsaktes in Form des Hausverbots; Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage; Umfang der "Ausübung des Hausrechts"; Zeitpunkt der Entscheidung über die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für das Betreten eines Schulgebäudes; Erledigung eines Verwaltungsaktes in Form des Hausverbots; Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage; Umfang der "Ausübung des Hausrechts"; Zeitpunkt der Entscheidung über die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hausrecht - Hausverbot für Schulanlagen für Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Braunschweig, 15.05.2003 - 6 A 11/03

    Zurückstellung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch; Zurückstellung des

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Dazu sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung und gegebenenfalls weitere Unterlagen auszuwerten, um sodann die erforderlichen, mitunter nicht einfachen Prognoseentscheidungen treffen zu können (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 15.05.2003 - 6 A 11/03 -, Teilabdr. in: SchulR 2004, 200 f.; Brockmann in: Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG, Stand Juni 2004, § 64 Anm. 2.2 ff.).

    Eine solche Vorgehensweise würde auch dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme gerecht, das Schule und Eltern im Interesse des Kindes zum Ausgleich der schulischen und außerschulischen Erziehungseinflüsse zu beachten haben (vgl. auch VG Braunschweig, Urt. vom 15.05.2003 - 6 A 11/03 - sowie Nr. 9.1 des Erlasses des MK vom 03.02.2004, SVBl. S. 85 und die entsprechende Regelung in der zum Zeitpunkt der Vorfälle noch gültigen Altfassung des Erlasses, Nr. 7.1 des Erlasses des MK vom 07.05.1981, SVBl. S. 112, zul. geänd. durch Erlass vom 25.01.1999, SVBl. S. 26).

  • StGH Niedersachsen, 08.05.1996 - StGH 3/94

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes -

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Dabei ist der staatliche Erziehungsauftrag, der sich aus Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) ergibt, in der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Satz 1 NV grundsätzlich gleichgeordnet (BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Nds. StGH, Urt. vom 08.05.1996, NVwZ 1997, 267; VG Braunschweig, Urt. vom 17.12.2003 - 6 A 567/02 - m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 26.02.1998 - 15 E 2955/97

    Öffentlich-rechtliches Hausverbot im Opernhaus; Betreiben eines Theaters in

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Das Gericht kann daher offen lassen, ob für ein öffentlich-rechtliches Hausverbot eine spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urt. vom 23.02.1981, BayVBl. 1981, 657; VG Frankfurt a.M., Gerichtsbescheid vom 26.02.1998, NJW 1998, 1424).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Dabei ist der staatliche Erziehungsauftrag, der sich aus Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) ergibt, in der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Satz 1 NV grundsätzlich gleichgeordnet (BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Nds. StGH, Urt. vom 08.05.1996, NVwZ 1997, 267; VG Braunschweig, Urt. vom 17.12.2003 - 6 A 567/02 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01

    Vorbehaltlich des Einvernehmens der Krankenhausplanungsbehörde abgeschlossene

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Für die Annahme einer Wiederholungsgefahr genügt es, dass die angestrebte gerichtliche Klärung als Richtschnur für das künftige Verhalten der Beteiligten bedeutsam bleibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. vom 20.05.2003 - 11 LB 2128/01 - VG Braunschweig, Urt. vom 15.01.2003 - 6 A 237/01 -).
  • BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88

    Schulwesen - Neutralitätsgebot - Beeinflussung

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Dabei ist der staatliche Erziehungsauftrag, der sich aus Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) ergibt, in der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Satz 1 NV grundsätzlich gleichgeordnet (BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Nds. StGH, Urt. vom 08.05.1996, NVwZ 1997, 267; VG Braunschweig, Urt. vom 17.12.2003 - 6 A 567/02 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.06.2003 - 7 CE 03.1294

    Benützung der Universitätsbibliothek, Hausverbot wegen ungebührlichen Verhaltens,

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Aus dem präventiven Charakter des Hausverbotes ergibt sich, dass ein solches Verbot nur verfügt werden darf, wenn unter Berücksichtigung der bereits geschehenen Vorfälle und der sonstigen Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass sich gleichartige Störungen wiederholen (ebenso Bayerischer VGH, Beschl. vom 23.06.2003, NVwZ-RR 2004, 185, 186 - zum Hausrecht der Universitäten -).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 89.86

    Schulwesen - Lesebuch - Staatliche Neutralität - Verwendungsverbot -

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03
    Aus dem staatlichen Erziehungsauftrag ergibt sich auch die Befugnis der Schule, die Methoden und Mittel des Unterrichts zu bestimmen; zur Beurteilung der didaktischen und pädagogischen Anforderungen billigt ihr die Verfassung dabei einen weiten Spielraum zu (BVerwG, Urt. vom 03.05.1998, BVerwGE 79, 298, 300).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 19 B 1473/05

    Hausrecht in Schulen

    OVG NRW, Beschluss vom 12.4.2001 - 19 A 1303/00 - VG Braunschweig, Urteil vom 10.3.2005 - 6 A 159/03 -, jurisweb.
  • VG Mainz, 05.07.2013 - 6 L 744/13

    Tätlichkeit gegenüber Schulleiter - Hausverbot für Schülervater

    Aus dem präventiven Charakter des Hausverbotes ergibt sich, dass ein solches Verbot nur verfügt werden darf, wenn unter Berücksichtigung der bereits geschehenen Vorfälle und der sonstigen Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass sich gleichartige Störungen wiederholen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 10. März 2005 - 6 A 159/03 -).
  • VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09

    Bewerbung kommerzieller juristische Repetitorien im räumlichen Bereich einer

    § 37 Abs. 3 S. 1 NHG stellt nicht nur eine Zuständigkeitsvorschrift sondern auch eine Befugnisnorm dar (zu vergleichbaren Vorschriften im Schul- und Hochschulrecht: BayVGH, Beschluss vom 23.6.2003 - 7 CE 03.1294 -, NVwZ-RR 2004, 185; VG Braunschweig, Urteil vom 10.3.2005 - 6 A 159/03 -, juris).
  • VG Göttingen, 25.02.2010 - 4 B 10/10

    Untersagung der Durchführung von Werbemaßnahmen für ein kommerzielles

    § 37 Abs. 3 S. 1 NHG stellt nicht nur eine Zuständigkeitsvorschrift sondern auch eine Befugnisnorm dar (zu vergleichbaren Vorschriften im Schul- und Hochschulrecht: BayVGH, Beschluss vom 23.6.2003 - 7 CE 03.1294 -, NVwZ-RR 2004, 185; VG Braunschweig, Urteil vom 10.3.2005 - 6 A 159/03 -, [...] ).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 2 ME 1/14

    Ausschluss eines Erziehungsberechtigten von der Wahrnehmung eines

    b) Das Verwaltungsgericht hat zu Recht hervorgehoben, dass bei der Prüfung, ob der Ausschluss des Antragstellers von der Wahrnehmung des Elternsprechtagstermins mit Frau E. rechtlich zu beanstanden ist, auch ins Gewicht fällt, dass die Ehefrau des Antragstellers dieses Gespräch wahrnehmen konnte (und im Übrigen auch wahrgenommen hat) und die Erziehungsberechtigten damit von dem Dialog, der im Rahmen des Elternsprechtages stattfand, nicht gänzlich ausgeschlossen waren (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2005 - 19 B 1473/05 -, NWVBl 2006, 101 u. juris, VG Braunschweig, Urt. v. 10.3.2005 - 6 A 159/03 -, NdsVBl 2005, 306 u. juris, beide zum Fall eines an einen Erziehungsberechtigten erteilten Hausverbots, vgl. aber auch zu einer [sogar] beide Erziehungsberechtigten betreffenden Regelung: VG Koblenz, Beschl. v. 7.3.2005 - 7 L 288/05.KO -, juris).
  • VG Kassel, 02.12.2019 - 3 L 2662/19

    Hausverbot

    Dient die Ausübung des Hausrechts der Abwendung der Störung des Dienstbetriebs einer Behörde oder einer sonstigen Einrichtung, die öffentlich-rechtlich organisiert ist, ist der Erlass des Hausverbots allein dem öffentlichen Recht zuzuordnen und der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, Juris-Rdnr. 4; vgl. zu Hausverboten bei Störungen im Schulbetrieb allgemein: OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2005 - 19 B 1473/05 -, juris-Rdnr. 3 f.; VG Braunschweig, Urteil vom 10.03.2005 - 6 A 159/03 -, juris-Rdnr. 32 f.; VG Aachen, Urteil vom 25.04.2008 - 9 K 1428/06 -, juris-Rdnr.23 f.).
  • VG München, 09.04.2019 - M 13 K 18.180

    Feststellungsinteresse bei erledigtem Hausverbot in der Schule

    Die Kammer kann daher offen lassen, ob sich der Rechtsweg bei Streitigkeiten über ein Hausverbot nach dem Zweck des Verbots oder dem Zweck des Besuchs bestimmt (vgl. VG Braunschweig, U.v. 10.3.2005 - 6 A 159/03 - juris Rn. 30; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 40 Rn. 20).
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