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   VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09   

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VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09 (https://dejure.org/2010,2691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.03.2010 - 6 A 1832/09 (https://dejure.org/2010,2691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 (https://dejure.org/2010,2691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 189 VwGO, § 3 Nr 1d IFG, § 3 Nr 7 IFG, § 99 Abs 2 VwGO, § 9 Abs 1 S 1 KredWG
    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zugang zu den in einem Auflösungsbericht enthaltenen Informationen unter Berücksichtigung des Rechtsmissbrauchs und des Geheimhaltungsbedürfnisses; Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Geltendmachung des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zugang zu den in einem Auflösungsbericht enthaltenen Informationen unter Berücksichtigung des Rechtsmissbrauchs und des Geheimhaltungsbedürfnisses; Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Geltendmachung des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1112 (Ls.)
  • DÖV 2010, 568
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Würde allein der von der Beklagten in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellte Umstand, dass sie bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Institute angewiesen und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert wird, für § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der Bundesanstalt in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich, die indessen nach § 3 Nr. 8 IFG nur für den Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste und der Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben im Sinne von § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes normiert worden ist (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 2380/06(V) -, NVwZ 2008, 1384 [1385]).

    Auf die in § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG normierte Pflicht, bei der Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz bekanntgewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten - diese Verpflichtung trifft nicht nur die Bediensteten der Bundesanstalt, sondern auch die Behörde selbst (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 3280/06 (V) -, NVwZ 2008, 1384 [1386], mit weiteren Nachweisen) - kann sich die Beklagte zur Begründung der Ablehnung eines Zugangsgesuchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz dem Grunde nach zu Recht berufen.

    Mit dem Informationsfreiheitsgesetz sind die bereichsspezifischen Verschwiegenheitsvorschriften, wie sie z.B. in § 8 WpHG oder § 9 KWG enthalten sind, für den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht außer Kraft gesetzt, sondern vielmehr nach § 3 Nr. 4 IFG als Ausnahmegründe für den Zugangsanspruch in das Gesetz integriert worden (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008, a.a.O., S. 1386, 1387).

  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Folglich sind die Motive des Antragstellers bei der Verfolgung des Anspruchs nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG für seine Anspruchsberechtigung in aller Regel unerheblich (Beschluss des Senats vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, Jurisdokument, Rdnr. 7, mit weiteren Nachweisen).

    Der Gesetzgeber hat es damit zugelassen, dass Informationsbegehren auch aus egoistischen und womöglich auch aus fragwürdigen Beweggründen angebracht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2010, a.a.O.).

    Jedenfalls ist zu beachten, dass die zu beaufsichtigenden Institute und Banken nicht unter Berufung auf die Vertraulichkeit eine Prüfung ihrer Institute oder die Abgabe geforderter Informationen verweigern können (vgl. zu Vorstehenden bereits Beschluss des Senats vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08-).

  • OLG Frankfurt, 06.03.1979 - 3 Ws 9/25
    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Allerdings kann auch der Geltendmachung des Zugangsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz - ungeachtet des Fehlens einer besonderen gesetzlichen Missbrauchsklausel - wie grundsätzlich jedem Rechtsanspruch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzw. des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. März 1979 - 3 Ws 9-25, 84-85/79 -, NJW 1979, 1613).

    Die Grenze zur unzulässigen Rechtsausübung bzw. zum Rechtsmissbrauch ist unter Berücksichtigung der in §§ 226 und 242 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken erst dann überschritten, wenn der Verfolgung des Rechtsanspruchs offensichtlich keinerlei nachvollziehbare Motive zu Grunde liegen, sondern das Handeln des Anspruchsinhabers offenkundig und zweifelsfrei allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder einem anderen Schaden zuzufügen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. März 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Diese Verlautbarung erfolgt gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO grundsätzlich in der Form eines Beweisbeschlusses (BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, und vom 22. Januar 2009 - 20 F 5.08 -, Juris).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Dieses Zwischenverfahren nach § 99 VwGO ist auch in den Verfahren auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchzuführen, denn der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz keine das verwaltungsprozessuale "in-camera-Verfahren" verdrängende Sonderregung normiert (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, BVerwGE 130, 236).
  • BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 1.08

    Rechtmäßigkeit einer auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes gestützten

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Dieses Zwischenverfahren nach § 99 VwGO ist auch in den Verfahren auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchzuführen, denn der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz keine das verwaltungsprozessuale "in-camera-Verfahren" verdrängende Sonderregung normiert (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, BVerwGE 130, 236).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Diese Verlautbarung erfolgt gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO grundsätzlich in der Form eines Beweisbeschlusses (BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, BVerwGE 119, 229, und vom 22. Januar 2009 - 20 F 5.08 -, Juris).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Bedarf es für die gerichtliche Entscheidung dagegen der Klärung weiterer, die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens oder die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs berührender Tatsachen- oder Rechtsfragen, nach deren Ergebnis sich die Anforderung der Akten, Unterlagen oder Dokumente ggf. erübrigen würde, muss das Gericht diese Fragen und damit die Entscheidungserheblichkeit der von ihm verlangten Unterlagen oder Dokumente vorab im Rahmen eines Beweisbeschlusses beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, Juris).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), die eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), die eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21

    Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris, Rn. 12 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, juris, Rn. 8.
  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 12.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des

    Dies entspricht ganz überwiegender Rechtsansicht (etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11/12 - NVwZ 2013, 810 Rn. 53; VGH Kassel, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 8; Schirmer, in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand November 2020, § 3 IFG Rn. 28 f.; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25) und fand schon in den Materialien zum Informationsfreiheitsgesetz seinen Niederschlag (BT-Drs. 15/4493 S. 16: "werden querulatorische Anträge weder entgegengenommen noch bearbeitet").
  • VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Verfolgung des Rechtsanspruchs keinerlei nachvollziehbare Motive zu Grunde liegen, sondern das Handeln des Antragstellers allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder einem anderen Schaden zuzufügen, ist die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschritten, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2020 - 10 C 24.19-, juris Rn. 11 und 12, sowie vom 24. November 2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 12 - 14; Hess. VGH, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, juris Rn. 8.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1082/19

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Beanstandung des Landesbeauftragten für die

    In der Sache liegt dem Verdikt des Rechtsmissbrauchs der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zu Grunde (HessVGH, Beschluss vom 24.03.2010 - 6 A 1832/09 - BeckRS 2010, 48167 zum IFG des Bundes).

    Für den behördenbezogenen Missbrauch ist kennzeichnend, dass die Antragstellung nicht zum Zweck der Informationserlangung erfolgt, sondern z. B. zur Lähmung der Verwaltung oder zur Verschleppung von Verfahren oder zur Behördenblockierung oder Schikanierung bzw. Belästigung der Behörde oder Drittbetroffener (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.03.2010 a. a. O.; VG Berlin, Urteil vom 09.03.2017 - VG 2 K 111/15 - BeckRS 2017, 108992 Rn. 19; Debus a. a. O. § 9 LIFG Rn. 15).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Nichts anderes folgt aus der Begründung des Gesetzentwurfs, wo lediglich die Steuerbehörden aufgeführt sind; denn diese Erwähnung ist angesichts des weiten Wortlauts des Gesetzes nur beispielhaft (vgl. Schoch, VBlBW 2010, 333 ; VGH Kassel, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - NVwZ 2010, 1112 = m.w.N.; a.A. Gurlit, WM 2009, 773 ).

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs gehört zu den spezialgesetzlichen Geheimhaltungsvorschriften der dort durch die Erwähnung des Kreditwesengesetzes ausdrücklich angesprochene § 9 KWG; für die nahezu wortgleiche Bestimmung des § 8 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2708) mit späteren Änderungen kann dann nichts anderes gelten (so insbesondere VG Frankfurt, Urteile vom 23. Januar 2008 - 7 E 3280/06 (V) - NVwZ 2008, 1384 = und vom 12. März 2008 - 7 E 5426/06 - ZIP 2008, 2138 = ; im Anschluss daran VGH Kassel, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - NVwZ 2010, 1112 = ).

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Zu den von der Beklagten angeführten eher allgemeinen Ausschlussgründen § 3 Nr. 1 Buchst. a [Gefährdung internationaler Beziehungen], Buchst. b [Schutz von Entscheidungsvorgängen in der Behörde] und Buchst. d [Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der Behörde] IFG hat sich der Senat bereits mehrfach dezidiert geäußert (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, ESVGH 60, 255, und vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, ESVGH 61, 62; Urteile vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 und 6 A 1293/13 -, ESVGH 64, 137), so dass auf diese Entscheidungen verwiesen werden kann.

    Ebenfalls zu verweisen ist zu dem nur im Einzelfall zu bejahenden Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 7 IFG [vertrauliche Erhebung] auf die zitierten Entscheidungen des Senats (vor allem den Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, Rdnr. 17 ff.).

  • VG Berlin, 09.03.2017 - 2 K 111.15

    Anspruch auf Zugang zu den Unterlagen, welche einer Ausschreibung und Vergabe

    Ungeachtet dessen, dass im Informationsfreiheitsgesetz im Gegensatz zu sonstigen Regelungen des Informationszugangsrechts des Bundes (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Umweltinformationsgesetz - UIG - oder § 3 Abs. 4 Satz 1 Verbraucherinformationsgesetz - VIG -) keine Missbrauchsklausel enthalten ist, kann in besonders gelagerten Einzelfällen die Annahme eines Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Informationszugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 IFG gerechtfertigt sein (BT-Drs. 15/4493 S. 16; VGH Kassel, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, juris Rn. 8; Schirmer, in: Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, 2014, § 3 IFG Rn. 25 ff.; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25 ff., § 9 Rn. 56 ff.).
  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 13.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des

    Dies entspricht ganz überwiegender Rechtsansicht (etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11/12 - NVwZ 2013, 810 Rn. 53; VGH Kassel, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 8; Schirmer, in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand November 2020, § 3 IFG Rn. 28 f.; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25) und fand schon in den Materialien zum Informationsfreiheitsgesetz seinen Niederschlag (BT-Drs. 15/4493 S. 16: "werden querulatorische Anträge weder entgegengenommen noch bearbeitet").
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat bei der Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit maßgeblich auf § 9 Abs. 1 KWG abgestellt und dazu ausgeführt, die Verschwiegenheitsvorschrift des § 9 Abs. 1 KWG erfasse - wie sich aus der in Bezug genommenen Rechtsprechung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs ergebe (VGH Kassel, Beschlüsse vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 23, vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - juris Rn. 46, vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 - juris Rn. 33) - über die dort beispielhaft genannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinaus sämtliche (weiteren) Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liege.
  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

    Wie die Rechtsprechung des Hess. VGH zu § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG - in den Beschlüssen vom 24. März 2010 und 28. April 2010, Az. 6 A 1832/09 und 6 A 1767/08 - auf eine konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung der Behörde abgestellt habe, sei auch bei § 3 Nr. 1 Buchst. g) IFG zu fordern, dass die Beklagte nicht nur die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung, sondern konkrete Hinweise auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft aufzeige.

    Die Behörde muss die konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung als Folge der Ermöglichung des Zugangs zu bestimmten Informationen darlegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.03.2010 - 6 A 1832/09 -, 28.04.2010 - 6 A 1767/08 - und 30.04.2010 - 6 A 1341/09 -).

    Im Beschluss vom 24. März 2010 (6 A 1832/09, ESVGH 61, 62) führt der Senat aus:.

  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 14.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 858/21

    Datenschutzrechtliche Anweisung; Bestimmtheit; personenbezogene Daten;

  • VG Köln, 09.07.2020 - 13 K 10050/17
  • VGH Hessen, 11.10.2010 - 27 F 1081/10

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

  • VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09

    Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 15.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

  • VG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 7 K 2707/15

    Für eine Klage gegen die Ablehnung eines Informationsbegehrens nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 15 A 1883/16

    Vorverfahren; Auskunft; Informationszugang; Lebensmittelrecht;

  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • VG Düsseldorf, 27.08.2014 - 26 K 3308/14

    Prozesskostenhilfe; Informationsfreiheit; Mobilfunknummer; Telefonliste;

  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09

    Informationszugang; Auswirkungen auf staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren

  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 1496/09

    Informationsbegehren; Veränderung der Meldeschwellen nach § 21 WpHG;

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 4497/10
  • VG Frankfurt/Main, 28.06.2012 - 7 K 3808/11
  • VGH Hessen, 26.07.2012 - 6 E 1533/12

    Streitwert bei Anspruch auf Informationszugang

  • VG Köln, 17.01.2018 - 13 K 2702/15
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 7 CE 20.1450

    Presserechtliches Auskunftsersuchen

  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 6 E 549/13

    Streitwert bei Informationsanspruch nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2010 - 7 K 1645/09

    Beweisbeschluss nach § 99 VwGO

  • VG Köln, 30.09.2010 - 13 K 676/09

    Zugang zu Informationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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