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   BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12   

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BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EMRK Art. 10; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 70, 73, 74, 75; BNDG § 7; BVerfSchG § 15; IFG § 3; BlnPrG § 4
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 10
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 MRK, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 70 Abs 1 GG, Art 73 GG, Art 74 GG
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Chefreporters einer Zeitung auf Auskunft über vorbelastete BND-Mitarbeiter (hier: Mitgliedschaft in der NSDAP, SS usw.)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1
    Anspruch der Chefreporters einer Zeitung auf Auskunft über vorbelastete BND-Mitarbeiter (hier: Mitgliedschaft in der NSDAP, SS usw.)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Pressegesetze der Länder gelten nicht für den Bund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen BND - Presse kann sich auf Grundgesetz berufen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Auskunftsverpflichtung des Bundesnachrichtendiensts gegenüber der Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2013)

    Pressegesetz: Schränkt der deutsche Staat die Pressefreiheit ein?

  • tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2013)

    Politik: Bleibende Fragen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.02.2013)

    Pressefreiheit vor Gericht: Regierung will Auskunftspflicht einschränken

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; § 4 LPresseG
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden

  • lto.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftsklagen gegen Bundesbehörden: Informationsanspruch für die Presse direkt aus dem Grundgesetz

  • taz.de (Pressekommentar, 21.02.2013)

    Die Pressefreiheit bleibt gewahrt

Sonstiges (2)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 23.07.2013)

    Bundesregierung will vorerst an bestehender Praxis zum Presseauskunftsrecht festhalten

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 22.04.2014)

    Pressefreiheit in Deutschland: Keine Auskunft hinter diesen Fenstern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 56
  • NJW 2013, 2919
  • NVwZ 2013, 1006
  • DVBl 2013, 1118
  • K&R 2013, 510
  • DÖV 2013, 687
  • ZUM 2013, 694
  • afp 2013, 355
 
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Wird zitiert von ... (164)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Die Gesetzgebungskompetenzen der Art. 73 f. GG schließen als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56).

    Die Beklagte trägt zur Begründung ihrer Revision vor: Aus dem Urteil des Senats vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56) folge, dass der landespressegesetzliche Auskunftsanspruch in Bezug auf Sachmaterien in Bundeskompetenz keine Anwendung finde.

    Diese Kompetenz schließt wie bei anderen dem Bund zugewiesenen Sachmaterien als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 22 ff., 25).

    An den kompetenzrechtlichen Annahmen seines Urteils vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - hält der Senat fest.

    Für den Bereich von Presseauskünften gilt insoweit nichts prinzipiell anderes als für Regelungen über den Zugang von Bürgern zu Verwaltungsinformationen, wie sie der Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 24).

    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine Annexkompetenz begründet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 23).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung lag hierzu bis zum Senatsurteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - nicht vor.

    Die Stellungnahmen des Vertreters des Bundesinteresses im Verfahren BVerwG 6 A 2.12 sowie im vorliegenden Verfahren verdeutlichen, dass im Bereich der Bundesregierung von der Anwendbarkeit des Landespresserechts in Fällen wie dem Vorliegenden jedenfalls derzeit nicht ausgegangen wird.

    Aufgrund des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diesen Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 29) verdeutlicht.

    Der Gesetzgeber ist kraft des objektiv-rechtlichen Gewährleistungsgehalts der Pressefreiheit gehalten, Presseauskunftspflichten zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Dementsprechend besteht der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch in demjenigen Umfang, den der Gesetzgeber selbst nicht unterschreiten dürfte (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    a) Der Gesetzgeber unterliegt zum einen der Vorgabe, Vertraulichkeitsinteressen nur dann Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse von Pressevertretern einzuräumen, wenn hierfür plausible Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diese Gesetze begründen Informationszugangsansprüche, die nicht grundrechtlich fundiert sind (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 28).

    Ob ein solcher Vorrang zulässig wäre, bedarf der eigenständigen Prüfung anhand der Maßgabe der Sicherung einer effektiven funktionsgemäßen Betätigung der Presse, die der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 27) als weitere Vorgabe an den Gesetzgeber aufgezeigt hat.

    Der Gesetzgeber ist zwar unter besonderen Umständen berechtigt, einzelne behördliche Funktionsbereiche von Auskunftspflichten auszunehmen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Der dem Gesetzgeber wie in anderen Feldern zustehenden Pauschalierungs- und Typisierungsbefugnis (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27) ist dadurch eine Grenze gesetzt, dass ein genereller, abwägungsfester Vorrang eines privaten oder öffentlichen Vertraulichkeitsinteresses vor dem Informationsinteresse der Presse nur dann normiert werden darf, wenn dies demjenigen Abwägungsergebnis entspricht, das in aller Regel in Einzelfällen tatsächlich erzielt würde.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Die Bestimmungen der §§ 3, 4 Abs. 1 LPresseG NW konkretisieren die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit, die nach ihrem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse garantiert (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 561; BVerwGE 146, 56 Rn. 27; OVG Saarland, ZUM-RD 1998, 573, 576).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat bislang keinen Anlass für eine Korrektur des durch das nationale Recht jeweils gefundenen Ergebnisses am Maßstab der Konventionsnormen gesehen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 33, vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 29 sowie vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 2 Rn. 40 ff.).

    Dazu zählt in beiden Fällen - ob originär oder erst als Annex zur Sachmaterie mag dahinstehen - die Befugnis, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen über die Beschäftigten zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 22 ff., 25 ff. und Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - BVerwGE 151, 348 Rn. 13 ff., 18 ff.).

    In dieser Situation ist für einen verfassungsunmittelbaren Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann Raum, wenn der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat und seiner aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Pflicht nicht nachgekommen ist, die Rechtsordnung in einer Weise zu gestalten, die der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung der Presse gerecht wird und ihr eine funktionsgemäße Betätigung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Daraus folgt nicht, dass diese insoweit als Jedermannsrecht normierten Auskunftsansprüche nicht geeignet sind, die informationsrechtliche Stellung der Presse auszugestalten, weil sie deren besondere Funktionsbedürfnisse nicht reflektierten (so zum IFG BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 28).

    Damit nimmt er gerade sachspezifisch die hier geregelte Problemlage in den Blick und trägt den Sach- und Rechtsstrukturen der betroffenen Sachmaterie Rechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 20, 24).

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