Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1671
VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z (https://dejure.org/2009,1671)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z (https://dejure.org/2009,1671)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z (https://dejure.org/2009,1671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 10 Abs 1 GG, § 88 TKG 2004
    Zugriff des Arbeitgebers auf privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz

  • webshoprecht.de

    Zugriff des Arbeitgebers auf privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Zugriff des Arbeitgebers auf den vom Arbeitsplatzrechner vorgenommenen privaten E-Mail-Verkehr eines Arbeitnehmers; Schutz gegen die rechtswidrige Auswertung von vom Arbeitsplatzrechner vorgenommenen privaten E-Mail-Verkehr eines Arbeitnehmers

  • czarnetzki.eu PDF

    Private E-Mail von Arbeitnehmern

  • kanzlei.biz

    Zugriff auf Emails am Arbeitsplatz

  • rabüro.de

    Zum Schutz privater E-Mails auf dem Arbeitsplatz-Account

  • Judicialis

    GG Art. 10 Abs. 1; ; TKG § 88

  • kanzlei.biz

    Zugriff auf Emails am Arbeitsplatz

  • kanzlei.biz

    Zugriff auf Emails am Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 10 Abs. 1; TKG § 88
    Schutz des Fernmeldegeheimnisses bei E-Mails auf Betriebsrechnern: Dienstanbieter; e-mail; Fernmeldegeheimnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zugriff des Arbeitgebers auf privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Kein Grundrechtsschutz für E-Mails nach Übermittlungsende

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernmeldegeheimnis für E-Mails am Arbeitsplatz gilt nur bis Ende des Übemittlungsvorgangs

  • dbb.de PDF, S. 17 (Leitsatz)

    Schutz des Fernmeldegeheimnisses bei E-Mails auf Betriebsrechnern

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2470
  • WM 2009, 2004
  • MMR 2009, 714
  • K&R 2009, 748
  • DÖV 2009, 684
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
    Der Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG setzt sich in diesen Fällen über den Vorgang der Kommunikation hinaus fort (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166 [182 f.], und vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 u.a. -, BVerfGE 120, 274 [307 f.]).

    Die von der Klägerin zunächst behauptete Abweichung von dem bereits zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 - liegt nicht vor, denn das Verwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil gerade auf die in dieser höchstrichterlichen Entscheidung aufgestellten Rechtsgrundsätze gestützt.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
    Der Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG setzt sich in diesen Fällen über den Vorgang der Kommunikation hinaus fort (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166 [182 f.], und vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 u.a. -, BVerfGE 120, 274 [307 f.]).

    Möglichen Rechtsbeeinträchtigungen, die den Mitarbeitern durch Datenverlust auf den Zentralrechnern oder durch unberechtigten Zugriff der Klägerin selbst oder unbefugter Dritter auf den dort abgelegten Datenbestand drohen, wird nicht durch die Grundrechtsgewährleistung des Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch andere Grundrechte, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme begegnet (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008, a.a.O., Seite 302 ff.).

  • BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06

    "Beschlagnahme" von E-Mail in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
    Dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses dürften (eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht steht insoweit noch aus, vgl. die zuletzt am 13. November 2008 verlängerte einstweilige Anordnung vom 29. Juni 2006 im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 902/06) auch solche Maßnahmen unterliegen, die darauf ausgerichtet sind, Daten aus dem laufenden Kommunikations- oder Übertragungsvorgang zum Zwecke der nachträglichen Auswertung, etwa aus statistischen Gründen, zur Anfertigung eines Nutzerprofils oder zur Ermittlung von Straftaten, zu erheben.

    Ein weiterer Klärungsbedarf besteht entgegen der Ansicht der Klägerin (vgl. Exkurs: Grundsätzliche Bedeutung, Abschnitt IV. 5. der Zulassungsbegründung) auch nicht in Bezug auf die von dem Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 BvR 902/06 - als noch nicht abschließend geklärt bezeichnete Rechtsfrage, ob der Zugriff auf beim Diensteanbieter gespeicherte E-Mails in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses fallen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
    Hinreichende Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind dann begründet, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
    Hinreichende Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind dann begründet, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08
    Die von der Klägerin darüber hinaus gerügte Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1988 - BVerwG 1 A 23/85 -, BVerwGE 79, 110, liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Entscheidung die Frage der Reichweite des Postgeheimnisses bei in einem Postfach abgelegten Postsendungen betrifft.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten werden nicht durch § 88 TKG geschützt (LAG Berlin-Brandenburg a.a.O., Rz. 39; VGH Kassel v. 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10

    Private E-Mails am Arbeitsplatz und das Fernmeldegeheimnis

    40 Gestattet wie vorliegend ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen und E-Mails, die von den Mitarbeitern nicht unmittelbar nach Eingang oder Versendung gelöscht werden, im Posteingang oder -ausgang zu belassen oder in anderen auf lokalen Rechnern oder zentral gesicherten Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände dementsprechend nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses ( LAG Niedersachsen 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Hessischer VGH 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z - NJW 2009, 2470; VG Frankfurt 6. November 2008 - 1 K 628/08.F - WM 2009, 948 ).
  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

    Dies wird von der wohl überwiegend vertretenen Meinung verneint (vgl. BVerfG 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 - Rn. 78, NJW 2006, 976; LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - Rn. 81, BeckRS 2016, 67048; LAG Berlin-Brandenburg 16. Februar 2011 - 4 Sa 2132/10 - Rn. 39, Juris; VGH Kassel 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z NJW 2009, 2470; ErfK/Franzen 18. Aufl. § 32 BDSG Rn. 26; Conrad/Hausen in Auer-Reinsdorff/Conrad Handbuch IT- und Datenschutzrecht 2. Aufl. § 37 Rn. 204; unklar Däubler Gläserne Belegschaften 7. Aufl. S. 221).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    Ist der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG nicht eröffnet, so kann sich ein Betroffener auch nicht auf das für Diensteanbieter im Sinne von § 3 Nr. 6 TKG geltende gesetzliche Verbot nach § 88 Abs. 2 und Abs. 3 TKG berufen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z - NJW 2009, 2470).

    Die spezifischen Gefahren einer räumlich distanzierten Kommunikation, vor denen das Telekommunikationsgeheimnis schützen will, bestehen hier nicht fort (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z - a.a.O. unter Bezug auf BVerfG, Urteile vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 - BVerfGE 115, 166 = NJW 2006, 976 und vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - BVerfGE 120, 274 = NJW 2008, 822; siehe ferner BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43 = NJW 2009, 2431; LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10 - DB 2011, 1281; LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10 - DuD 2013, 50 = juris Rn. 175).

    Vielmehr sind diese E-Mails erst nach dem Abschluss der Übertragung über den Empfänger der E-Mail in die Speichermedien des Beklagten gelangt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z - a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

    Schutz gegen die rechtswidrige Auswertung dieser erst nach Beendigung des Übertragungsvorganges angelegten Daten wird nur durch die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung bzw. auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof 19.05.2009, 6 A 2672/08.Z, NJW 2009, 2470 - 2473).
  • LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners

    Das Fernmeldegeheimnis wird nicht berührt, wenn nicht der eigentliche E-Mail-Verkehr an sich, sondern lediglich der auf dem Rechner des Arbeitgebers abgespeicherte Inhalt kontrolliert wird (vgl. VGH Hessen, 19. Mai 2009, 6 A 2672/08.Z, NJW 2009, 2470).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Freilich wird insoweit auch die Auffassung vertreten, dass nur die Datenerfassung während des Übermittlungsvorganges dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegt (VGH Kassel 19.05.2009, NJW 2009, 2470).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht