Rechtsprechung
VG Lüneburg, 09.06.2011 - 6 A 273/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landkreise müssen THW-Einsatz beim Elbehochwasser nicht bezahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenerstattung für den THW-Einsatz beim Elbe-Hochwasser
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 09.06.2011 - 6 A 273/09
- VG Lüneburg, 09.06.2011 - 6 A 274/09
- OVG Niedersachsen, 20.02.2012 - 11 LA 217/11
- OVG Niedersachsen, 20.02.2012 - 11 LA 224/11
Wird zitiert von ... (4)
- VG Halle, 18.03.2010 - 6 A 374/09 Der Kläger hat daraufhin auch hiergegen Klage erhoben (Aktenzeichen 6 A 273/09 HAL).
Wegen des Sachverhalts im Übrigen und des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren gleichen Rubrums zum Aktenzeichen 6 A 273/09 HAL sowie die zu dem letztgenannten Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten A, B, C).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 3 L 312/10
Informationszugang zu Klausurmusterlösungen des Justizprüfungsamtes …
Den dagegen erhobenen Widerspruch wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 10. Juli 2009 zurück, nachdem er den Widerspruch des Klägers wegen des Ergebnisses der Staatsprüfung bereits mit Widerspruchsbescheid vom 20. April 2009 zurückgewiesen und der Kläger wegen der Staatsprüfung zum Aktenzeichen 6 A 273/09 HAL Klage erhoben hatte. - OVG Niedersachsen, 20.02.2012 - 11 LA 224/11 Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die im Dezember 2009 erhobenen Zahlungsklagen des THW gegen den Landkreis Lüneburg (6 A 274/09) und den Landkreis Lüchow-Dannenberg (6 A 273/09) mit Urteilen vom 9. Juni 2011 abgewiesen, weil es für den in dieser Form geltend gemachten Kostenersatz keine Rechtsgrundlage gebe.
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 3 L 3121/10 Den dagegen erhobenen Widerspruch wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 10. Juli 2009 zurück, nachdem er den Widerspruch des Klägers wegen des Ergebnisses der Staatsprüfung bereits mit Widerspruchsbescheid vom 20. April 2009 zurückgewiesen und der Kläger wegen der Staatsprüfung zum Aktenzeichen 6 A 273/09 HAL Klage erhoben hatte.