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   VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07   

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VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07 (https://dejure.org/2008,21112)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 04.06.2008 - 6 A 281/07 (https://dejure.org/2008,21112)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 6 A 281/07 (https://dejure.org/2008,21112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Dauer der Fahrtenbuchauflage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen; Fahrtenbuch; Rotlichtverstoß; qualifizierter

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Darüber hinaus darf nach dem dargestellten Zweck der Fahrtenbuchauflage nicht zu erwarten sein, dass die Fahrerfeststellung bei Verkehrsverstößen mit den anderen Fahrzeugen ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305 = juris Rn. 5; U. v. 07.04.1977 - XIII A 603/76 -, NJW 1977, 2181).

    Danach kann es insbesondere bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit verschiedenen auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen gerechtfertigt sein, die Fahrtenbuchanordnung auf weitere Fahrzeuge bzw. den gesamten "Fuhrpark" des Halters zu erstrecken (vgl. BVerwG, B. v. 27.07.1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; Nds. OVG, B. v. 02.11.2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997, a.a.O.).

    Angesichts dessen durfte der Beklagte davon ausgehen, dass der Fahrzeugführer, der für den der jeweiligen Fahrtenbuchauflage vorangegangenen Verkehrsverstoß verantwortlich war, nicht nur ein bestimmtes, sondern grundsätzlich jedes der dem Kläger verbliebenen Fahrzeuge nutzen wird und erneute Schwierigkeiten bei der Fahrerfeststellung daher nur dann effektiv zu vermeiden sind, wenn alle diese Fahrzeuge in die Fahrtenbuchanordnung einbezogen werden (vgl. a. VG Braunschweig, U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 - sowie OVG Nordrhein-Westfallen, U. v. 10.09.1997, a.a.O., juris Rn. 6).

    Dieser Betrag ist mit der Anzahl der von der Fahrtenbuchauflage konkret betroffenen Fahrzeuge zu multiplizieren; anschließend sind die mit dem ebenfalls angegriffenen Kostenfestsetzungsbescheid erhobenen Verwaltungskosten hinzuzurechnen (vgl. VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 602/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305 = juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Danach kann es insbesondere bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit verschiedenen auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen gerechtfertigt sein, die Fahrtenbuchanordnung auf weitere Fahrzeuge bzw. den gesamten "Fuhrpark" des Halters zu erstrecken (vgl. BVerwG, B. v. 27.07.1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; Nds. OVG, B. v. 02.11.2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997, a.a.O.).

    Die Verkehrsbehörde muss dabei das ihr eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausüben: Insbesondere hat sie den insoweit entscheidungserheblichen Sachverhalt hinreichend aufzuklären, Anhaltspunkte darzustellen, die im konkreten Fall für die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf die Ergänzungsfahrzeuge des Halters sprechen, und diese Gesichtspunkte nachvollziehbar bei ihren Ermessenserwägungen zu berücksichtigen (s. dazu Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.; VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - U. v. 02.04.2003 - 6 A 602/02 - U. v. 22.12.2003 - 6 A 738/02 - U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 -).

    Eine solche Konstellation kann sich beispielsweise ergeben, wenn das Unternehmen die verschiedenen Fahrzeuge eindeutig verschiedenen Aufgabenbereichen mit jeweils nur dort eingesetzten Mitarbeitern zuordnet und die wiederholten Verkehrsverstöße bislang nur im Rahmen eines dieser Aufgabenbereiche (mit Fahrzeugen aus einem umgrenzten "Fahrzeugpool") begangen worden sind (vgl. Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.).

    Die für die Entscheidung erforderlichen Ermittlungen zu Art und Umfang des auf den Kläger zugelassenen Fahrzeugparks (vgl. Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.) hatte der Beklagte vorgenommen.

  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Die Verkehrsbehörde muss dabei das ihr eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausüben: Insbesondere hat sie den insoweit entscheidungserheblichen Sachverhalt hinreichend aufzuklären, Anhaltspunkte darzustellen, die im konkreten Fall für die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf die Ergänzungsfahrzeuge des Halters sprechen, und diese Gesichtspunkte nachvollziehbar bei ihren Ermessenserwägungen zu berücksichtigen (s. dazu Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.; VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - U. v. 02.04.2003 - 6 A 602/02 - U. v. 22.12.2003 - 6 A 738/02 - U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 -).

    Dieser Betrag ist mit der Anzahl der von der Fahrtenbuchauflage konkret betroffenen Fahrzeuge zu multiplizieren; anschließend sind die mit dem ebenfalls angegriffenen Kostenfestsetzungsbescheid erhobenen Verwaltungskosten hinzuzurechnen (vgl. VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 602/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305 = juris Rn. 7 ff.).

  • VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02

    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen;

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Die Verkehrsbehörde muss dabei das ihr eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausüben: Insbesondere hat sie den insoweit entscheidungserheblichen Sachverhalt hinreichend aufzuklären, Anhaltspunkte darzustellen, die im konkreten Fall für die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf die Ergänzungsfahrzeuge des Halters sprechen, und diese Gesichtspunkte nachvollziehbar bei ihren Ermessenserwägungen zu berücksichtigen (s. dazu Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.; VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - U. v. 02.04.2003 - 6 A 602/02 - U. v. 22.12.2003 - 6 A 738/02 - U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 -).

    Gegen die Gebührenfestsetzung durch den Beklagten, gegen die auch der Kläger keine gesonderten Einwände erhoben hat, bestehen unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbescheid keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteile v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - und 21.01.2004 - 6 A 57/03 -).

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    (Fortführung von VG Braunschweig, U. v. 17.07.2007 - 6 A 433/06 -).

    Möglich war die Fahrerfeststellung danach nur, wenn es bei objektiver Betrachtung keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft gab (VG Braunschweig, U. v. 17.07.2007 - 6 A 433/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Feststellung des Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Weitere Ermittlungen im Mitarbeiterkreis waren hier aber schon deswegen nicht zuzumuten, weil es Sache der Leitung eines Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen für die Feststellungen zu treffen, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes, betrieblich von verschiedenen Personen genutztes Fahrzeug gefahren hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 -) .

    Kommt ein Unternehmen dem nicht nach und kann ein Verkehrsverstoß aus diesem Grunde nicht aufgeklärt werden, so besteht grundsätzlich ein hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er - wie dies der Kläger hier getan hat - den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, ständige Rechtsprechung).

  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Kommt ein Unternehmen dem nicht nach und kann ein Verkehrsverstoß aus diesem Grunde nicht aufgeklärt werden, so besteht grundsätzlich ein hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95

    Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des Kraftfahrzeugführers nach Begehung

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigt die Missachtung einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage auch bei einmaliger Begehung regelmäßig die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches, ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind und ob es sich dabei um einen sog. qualifizierten (d. h. nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde begangenen) oder um einen sog. einfachen Rotlichtverstoß handelt (vgl. BVerwG, B. v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 - B. v. 22.06.1995 - 11 B 11.95 - Nds. OVG, U. v. 14.11.1994 - 12 L 5254/94 - U. v. 06.11.1996 - 12 L 2664/96 - B. v. 03.06.2002 - 12 LA 469/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m. w. N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 - B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 12 L 2664/96

    Fahrtenbuchanordnung; Mißachten eines Rotlichts; Erhebliches Verkehrsverstoß;

  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich;

  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    Weitere Ermittlungen sind in diesen Fällen nur ausnahmsweise erforderlich, nämlich dann, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrers hindeuten (Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, dbnds; zu Beispielen s. VG Oldenburg, B. v. 01.10.2008 - 7 B 2577/08 -, dbnds; VG Braunschweig, U. v. 04.06.2008 - 6 A 281/07 -, dbnds sowie VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2008 - 10 S 129/08 -, juris Rn. 4 = DAR 2008, 278).

    Möglich war die Fahrerfeststellung danach nur, wenn es bei objektiver Betrachtung keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft gab (VG Braunschweig, U. v. 04.06.2008 - 6 A 281/07 -, dbnds Rn. 19 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

    Aus den gleichen Erwägungen hat das Verwaltungsgericht Braunschweig (Urteil vom 4.6.2008 Az. 6 A 281/07 , RdNr. 28) die Anordnung, ein Fahrtenbuch für die Dauer von 18 Monaten zu führen, in Reaktion auf die - ebenfalls folgenlos gebliebene - Missachtung einer Verkehrsampel, die lediglich 1, 4 Sekunden rotes Licht gezeigt hatte, als rechtmäßig angesehen.
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Aus den gleichen Erwägungen hat das Verwaltungsgericht Braunschweig (U.v. 4.6.2008 - 6 A 281/07 - , Rn. 28) die Anordnung, ein Fahrtenbuch für die Dauer von 18 Monaten zu führen, in Reaktion auf die - ebenfalls folgenlos gebliebene - Missachtung einer Verkehrsampel, die lediglich 1, 4 Sekunden rotes Licht gezeigt hatte, als rechtmäßig angesehen.
  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Weitere Ermittlungen sind in diesen Fällen nur ausnahmsweise erforderlich, nämlich dann, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrers hindeuten (Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, dbnds; zu Beispielen s. VG Oldenburg, B. v. 01.10.2008 - 7 B 2577/08 -, dbnds; VG Braunschweig, U. v. 04.06.2008 - 6 A 281/07 -, dbnds sowie VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2008 - 10 S 129/08 -, juris Rn. 4 = DAR 2008, 278).
  • VG Braunschweig, 27.04.2009 - 6 B 52/09

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung;

    Weitere Ermittlungen sind in diesen Fällen nur ausnahmsweise erforderlich, nämlich dann, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrers hindeuten (Nds. OVG, B. v. 17.11.2006 - 12 LA 328/06 - zu Beispielen s. VG Oldenburg, B. v. 01.10.2008 - 7 B 2577/08 -, www. dbovg. niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - VG Braunschweig, U. v. 04.06.2008 - 6 A 281/07 -, dbovg sowie VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2008 - 10 S 129/08 -, juris Rn. 4 = DAR 2008, 278).
  • VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Tatmehrheit; Überholverbot

    Dabei mussten die Ermittlungsbehörden auch berücksichtigen, dass im Bußgeldverfahren der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) entsprechend gilt (vgl. VG Braunschweig, U. v. 04.06.2008 - 6 A 281/07 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

    Weitere Ermittlungen sind in diesen Fällen nur ausnahmsweise erforderlich, nämlich dann, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrers hindeuten (Nds. OVG, B. v. 31.10.2006, a. a. O.; zu Beispielen s. VG Oldenburg, B. v. 01.10.2008 - 7 B 2577/08 -, dbovg; VG Braunschweig, U. v. 04.06.2008 - 6 A 281/07 -, dbovg sowie VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2008 - 10 S 129/08 -, juris Rn. 4 = DAR 2008, 278).
  • VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Verhältnismäßigkeit; Ersatzfahrzeug

    Die Dauer der Fahrtenbuchauflage von 18 Monaten erscheint angesichts der Schwere des Verstoßes (Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h innerorts, die mit vier Punkten im Verkehrszentralregister zu ahnden wäre) nicht unverhältnismäßig (BVerwG, U.v. 17.05.1995, a.a.O., BayVGH, B.v. 26.02.2008, 11 B 08.308; VG Braunschweig, U.v. 04.06.2008, Az. 6 A 281/07 und U.v. 26.06.2001, Az. AU 8 K 01.749; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 31a RdNr. 9).
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