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   VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99   

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VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99 (https://dejure.org/2000,12946)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 (https://dejure.org/2000,12946)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. August 2000 - 6 A 296/99 (https://dejure.org/2000,12946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unklares Radarfoto und Fahrtenbuchanordnung bei Verstoß mit Geschäftsfahrzeug. Erfordernis organisatorischer Vorkehrungen für Feststellung des jeweiligen Benutzers bei unterschiedlichen Fahrzeugnutzern.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO
    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 09.12.1998 - 12 M 5283/98

    Fahrtenbuch; Ermittlung;; Ermittlung; Fahrtenbuch; Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl 1983, 310; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 ? Buchholz, aaO., Nr. 18 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91

    Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99
    In der Rechtsprechung sind auch ein- und zweijährige Fahrtenbuchauflagen aus ähnlich gewichtigem Anlass stets unbeanstandet geblieben (vgl. VGH Mannheim, Beschl. vom 30.10.1991 - 10 S 2544/91 -, NZV 1992, 167 f. : Auflage von einem Jahr bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h außerorts; BVerwG, Urt. vom 13.10.1978 ? 7 C 77.74 -, DÖV 1979, 408 ff.: Auflage von zwei Jahren bei drei Überschreitungen von 16, 27 und 12 km/h).
  • VG Braunschweig, 22.04.1999 - 6 A 41/99

    Fahrtenbuchanordnung für Geschäftsfahrzeug; Fahrtenbuch; Anhörungsfrist;

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99
    In einem Geschäftsbetrieb, bei dem - wie ersichtlich bei der Klägerin - einzelne Geschäftsfahrzeuge mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen, ist es Sache der Leitung dieses Geschäftsbetriebs, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäftsfahrzeug benutzt hat (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - VG Braunschweig, Urt. vom 22.04.1999 - 6 A 41/99 -).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99
    In der Rechtsprechung sind auch ein- und zweijährige Fahrtenbuchauflagen aus ähnlich gewichtigem Anlass stets unbeanstandet geblieben (vgl. VGH Mannheim, Beschl. vom 30.10.1991 - 10 S 2544/91 -, NZV 1992, 167 f. : Auflage von einem Jahr bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h außerorts; BVerwG, Urt. vom 13.10.1978 ? 7 C 77.74 -, DÖV 1979, 408 ff.: Auflage von zwei Jahren bei drei Überschreitungen von 16, 27 und 12 km/h).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99
    Des Nachweises einer konkreten Gefährdung durch diesen zu den Hauptunfallursachen rechnenden Verkehrsverstoß bedarf es nicht (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl 1983, 310; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 09.12.1998, 12 M 5283/98).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle der Klägerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

    Denn andernfalls hätte die Klägerin den Kreis der in Betracht kommenden Personen einengen, diese konkret benennen und zumindest auf diese Weise die Ermittlungen nachhaltig unterstützen können und müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95; VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 -).

    Aufbewahrungsfristen">257 HGB folgenden Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspricht, dass ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Würt., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m.w.Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 - 22.04.1999 - 6 A 41/99 - 15.02.2000 - 6 A 311/99 -und 03.08.2000 - 6 A 296/99).

  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auch wenn der Kläger das Fahrzeug tatsächlich nicht selbst gefahren haben und ihm der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte er jedenfalls von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Er hätte den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

    Selbst wenn der Kläger sich nicht mehr erinnern konnte, das Fahrzeug zur Zeit des Verkehrsverstoßes selbst gefahren zu haben, so hätte er jedenfalls den Kreis der in Betracht zu ziehenden Personen eingrenzen, diese konkret benennen und zumindest in dieser Weise die Ermittlungen nachhaltig unterstützen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 -).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Diese Umstande hätte sie bereits im Bußgeldverfahren deutlich machen und dabei den Kreis der in Betracht zu ziehenden Personen soweit als möglich einengen, sie ggf. konkret benennen und zumindest auf diese Weise die Ermittlungen nachhaltig unterstützen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95; VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 -).
  • VG Braunschweig, 10.10.2000 - 6 A 322/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrt; Geschäftsfahrzeug

    Da die Klägerin eine sowohl nach bilanz- wie auch steuerrechtlichen Gesichtspunkten buchführungspflichtige Handelsgesellschaft ist, bei der vorhandene Geschäftsfahrzeuge mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen, wäre es Sache ihrer Geschäftsleitung gewesen, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass auch noch nach längerer Zeit festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäftsfahrzeug benutzt hat (vgl. VGH Bad.-Würt., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m.w.Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urt. vom 22.04.1999 - 6 A 41/99 - Urt. vom 03.08.2000 - 6 A 296/99 ).
  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle des Klägers - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99, 08.02.2001 - 6 A 312/99 - und 30.06.2004 - 6 A 493/03).
  • VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04

    Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrzeughalter; fehlende

    Auch wenn ihr der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte sich die Klägerin auf diese Äußerungen nicht beschränken dürfen, sondern von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Sie hätte jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
  • VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01

    Auskunftspflicht; Auskunftsverweigerung; Fahrtenbuch; Fahrzeugführer;

    Weigert sich ein Unternehmen dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich -- wie auch im Falle der Antragstellerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saal., Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
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