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   BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11   

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https://dejure.org/2012,27459
BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11 (https://dejure.org/2012,27459)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2012 - 6 A 3.11 (https://dejure.org/2012,27459)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 6 A 3.11 (https://dejure.org/2012,27459)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung seitens des Bundesministeriums des Innern an einen dänischen Fernsehsender bzgl. der Ausstrahlung von Propagandasendungen für die kurdische Partei PKK im deutschen Sendegebiet

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung seitens des Bundesministeriums des Innern an einen dänischen Fernsehsender bzgl. der Ausstrahlung von Propagandasendungen für die kurdische Partei PKK im deutschen Sendegebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Von dänischem Fernsehsender ausgestrahlte Propagandasendung für PKK darf im deutschen Sendegebiet nicht untersagt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 5.08
    Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
    Die von V. gegen die Verfügung erhobene Klage hat der Senat mit der Begründung abgewiesen, dass das Bundesministerium des Innern diese Gesellschaft nach § 3 Abs. 3 Satz 2 VereinsG zu Recht als nichtgebietliche und rechtsfähige Teilorganisation von R. TV benannt hat (Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 6 A 5.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 52).

    Soweit die Beteiligten einschlägige inländische Betätigungen namhaft gemacht haben, hat sie der Senat in den Gründen seines Beschlusses vom 24. Februar 2010 (a.a.O. Rn. 38 ff.) im Rahmen der Prüfung des Verbotsgrunds des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 1 GG nicht für hinreichend gewichtig erachtet, den Charakter der Klägerin als strafgesetzwidrig zu prägen.

  • BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11

    Aufstachelung zu Hass; Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehsendungen von

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
    Sie ist Inhaberin mehrerer dänischer Fernsehlizenzen und betreibt unter anderem den Fernsehsender R. TV A/S (im Folgenden: R. TV), der gleichfalls in der Rechtsform einer dänischen Aktiengesellschaft - der Klägerin in dem Parallelverfahren zum Aktenzeichen BVerwG 6 A 4.11 des Senats - geführt wird.
  • EuGH, 09.07.1997 - C-34/95

    Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
    Wenn nach den weiteren Darlegungen des Gerichtshofs (UA Rn. 47 ff., unter Bezugnahme auf das Urteil vom 9. Juli 1997 - Rs. C-34/95, De Agostini - <Slg. 1997, I-3843 Rn. 33 f, 38>) gleichwohl die Anwendung von Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die - wie hier die Regelungen des Vereinsgesetzes - nicht speziell die Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehprogrammen betreffen, sondern allgemein der öffentlichen Ordnung dienen, nicht völlig und von vornherein ausgeschlossen ist, so gilt dies nicht, wenn dadurch in dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats die Weiterverbreitung im eigentlichen Sinne von Fernsehsendungen aus einem anderen Mitgliedstaat verhindert wird.
  • EuGH, 22.09.2011 - C-244/10

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Vorabentscheidungsersuchen zu gemeinsamem Verfahren und gemeinsamer Entscheidung verbunden und mit Urteil vom 22. September 2011 - Rs. C-244/10 und Rs. C-245/10 - (UA Rn. 54) entschieden, dass Umstände wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die unter eine Vorschrift des nationalen Rechts fallen, nach der Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung verboten sind, als vom Begriff der Aufstachelung zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität im Sinne des Art. 22a der Fernseh-Richtlinie umfasst anzusehen sind.
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
    Das Verfahren über die von der Klägerin gegen die Verbotsverfügung erhobene Klage (Az.: BVerwG 6 A 6.08) hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 24. Februar 2010 zum Zweck der Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Vereinsverbot, Teilorganisation, Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
    Einen Beschluss mit einem ebensolchen Inhalt hat der Senat in dem von R. TV gegen die Verbotsverfügung vom 13. Juni 2008 anhängig gemachten Klageverfahren erlassen (Beschluss vom 24. Februar 2010 - BVerwG 6 A 7.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 53).
  • BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11

    Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter

    Sie gehört der dänischen Aktien- und Holdinggesellschaft M. B. A/S (im Folgenden: M.) - der Klägerin in dem Parallelverfahren zum Aktenzeichen BVerwG 6 A 3.11 des Senats - an.
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