Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 10.10.2018 | VG Halle, 12.12.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16   

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BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16 (https://dejure.org/2018,13904)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2018 - 6 A 3.16 (https://dejure.org/2018,13904)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 6 A 3.16 (https://dejure.org/2018,13904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 10, 12, ... 14; G 10 § 2 Abs. 1 Satz 3 und 5, § 5 Abs. 1, §§ 9, 10, 11, 15; TKG § 110; TKÜV §§ 26, 27; VwVfG § 35 Satz 1, § 43 Abs. 2; BGB § 133; VwGO §§ 42, 50 Abs. 1 Nr. 4, §§ 43, 113 Abs. 1 Satz 4
    Auslegung; Berufsausübung; Berufsausübungsfreiheit; Beschränkungsanordnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Bundesministerium des Innern; Bundesnachrichtendienst; Datenpaket; Datenstrom; Deutsche Bundespost; Duldungspflicht; Durchführung; Eingriff; Fernmeldegeheimnis; ...

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsaktscharakter der Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Durchführung einer Maßnahme der strategischen Fernmeldeüberwachung; Umfang der gerichtlichen Kontrolle einer gegen die Verpflichtungsanordnung gerichteten Klage

  • doev.de PDF

    Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Mitwirkung an Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung

  • rewis.io

    Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Mitwirkung an Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsaktscharakter der Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Durchführung einer Maßnahme der strategischen Fernmeldeüberwachung; Umfang der gerichtlichen Kontrolle einer gegen die Verpflichtungsanordnung gerichteten Klage

  • datenbank.nwb.de

    Verpflichtung eines Telekommunikationsunternehmens zur Mitwirkung an Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

  • heise.de (Pressebericht, 31.05.2018)

    BND darf weiterhin Internet-Knoten De-CIX anzapfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Staatliches Lauschen am DE-CIX-Internetknoten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klage der DE-CIX Management GmbH gegen BND-Überwachung erfolglos

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Das Märchen von der Freiheit des Internets

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BND-Überwachung an Internetknotenpunkt: Geheimdienst darf weiter Rechenzentren anzapfen

Sonstiges

  • Bundesverwaltungsgericht PDF, S. 56 (Verfahrensmitteilung)

    Internet-Knoten-Betreiber (DE-CIX) klagt gegen Anordnung der strategischen Fernmeldeüberwachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1476
  • DÖV 2018, 916
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

    Soweit sich der Bundesnachrichtendienst bei der Erfassung im Inland einer Mitwirkung nach § 8 BNDG verpflichteter Telekommunikationsdiensteanbieter bedient, erfolgt die Auswahl der tatsächlich überwachten Netze in der Weise, dass der Dienst von den in der Ausleitungsanordnung enthaltenen Netzen beim jeweiligen Anbieter einzelne Netze, Teilnetze oder Übertragungsstrecken über sogenannte Statustabellen zur Ausleitung anfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2018 - 6 A 3.16 -, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22
    Wie die Klägerin zu Recht anführt, müssen sich die Beteiligten über die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, überschaubaren, gerade auch den jeweiligen Kläger betreffenden Sachverhalt streiten ( BVerwG, Urteil vom 30.5.2018 - 6 A 3.16 -, juris Rn. 53).
  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

    Eine (spätere) Erledigung kann nicht zur Wiedereröffnung der Klagemöglichkeit über § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO führen, wenn der Kläger die bis zur Erledigung zwingend einzuhaltende Klagefrist für eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ungenutzt hat verstreichen lassen (BVerwG, Urteile vom 9. Februar 1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 und vom 30. Mai 2018 - 6 A 3.16 - BVerwGE 162, 179 Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Die Feststellungsklage stellt sich als wirkungsvollerer Rechtsschutz dar, wenn die zwischen den Parteien streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch Feststellungsurteil abschließend geklärt werden; in diesem Fall verbietet es sich, den Rechtsschutzsuchenden auf eine gegebenenfalls Vielzahl von Gestaltungs- oder Leistungsklagen zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse geltend macht, einerseits nur Vorfrage wäre, andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1997 - 1 C 2.95 -, juris Rn. 25; Urt. v. 26.03.2015 - 7 C 17.12 -, juris Rn. 17; Urt. v. 30.05.2018 - 6 A 3.16 -, juris Rn. 56).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 30. Mai 2018 - BVerwG 6 A 3.16 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat mit Urteil vom 30. Mai 2018 - BVerwG 6 A 3.16 - die Klage der Klägerin, mit der sie sich gegen die von dem Bundesministerium des Innern ausgesprochene Verpflichtung zur Mitwirkung an Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes sowie die Auswahl der tatsächlich zu überwachenden Übertragungswege durch den Bundesnachrichtendienst wendet, zurückgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2018 - 10 S 2447/17

    Kürzung einer landwirtschaftlichen Beihilfe; Verstöße gegen die

    Danach ist der objektive Erklärungsinhalt zu bestimmen, der sich daraus ergibt, wie der Adressat ihren materiellen Gehalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben bei objektiver Betrachtung nach den ihm bekannten Umständen verstehen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2018 - 6 A 3.16 - juris Rn. 39; Urteil vom 21.06.2017 - 6 C 3.16 - BVerwGE 159, 148, Rn. 14; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2013 - 2 S 889/13 - NVwZ-RR 2014, 70 = juris Rn. 21 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2018 - 10 S 2448/17

    Kürzung von für das Jahr 2012 gewährten landwirtschaftlichen Beihilfen wegen

    Danach ist der objektive Erklärungsinhalt zu bestimmen, der sich daraus ergibt, wie der Adressat ihren materiellen Gehalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben bei objektiver Betrachtung nach den ihm bekannten Umständen verstehen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2018 - 6 A 3.16 - juris Rn. 39; Urteil vom 21.06.2017 - 6 C 3.16 - BVerwGE 159, 148 , Rn. 14; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2013 - 2 S 889/13 - NVwZ-RR 2014, 70 = juris Rn. 21 m. w. N.).
  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung eines Bestandsschutzes für eine

    Es geht ihm nämlich nicht (nur) um die Klärung der Anwendbarkeit einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Sachverhalt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.2018 - 6 A 3/16 -, juris Rn. 53, und Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 46/16 -, juris Rn. 12; Hervorhebung durch das Gericht), sondern um die Anwendbarkeit mehrerer Rechtsnormen, insbesondere des § 35 Abs. 4 BauGB und des § 79 Abs. 1 NBauO.
  • VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K

    Ortsgemeinde Nittel: Abnahme von Erschließungsanlagen

    Der Kläger kann sich auch auf ein Feststellungsinteresse, d.h. ein schutzwürdiges Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, das hinreichend gewichtig ist, um seine Position zu verbessern (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2018 - 6 A 3.16 -, BVerwGE 162, 179-202, Rn. 55), berufen.
  • BVerwG, 22.11.2019 - 6 A 5.18

    Aussetzung eines thematisch bereits vor dem BVerfG anhängugen Verfahrens;

    Die entscheidungserhebliche und von dem Senat bereits geklärte Frage, ob der Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG den von den Kommunikationsteilnehmern eingeschalteten Übermittler ihrer Kommunikation, der verpflichtet ist, die Überwachung zu ermöglichen, erfasst (ablehnend: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2018 - 6 A 3.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:300518U6A3.16.0] - BVerwGE 162, 179 ff.), ist bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1865/18.
  • BVerwG, 14.01.2021 - 6 AV 7.20

    Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung für konsularische Hilfe wegen angeblicher

  • VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 379/18

    Baurecht, Naturschutzrecht

  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415

    Baurechtliche Sicherungsanordnung

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 8 ZB 19.270

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung

  • VG Berlin, 22.06.2020 - 2 K 154.17
  • VGH Hessen, 08.10.2019 - 2 B 1758/19
  • VG Düsseldorf, 10.09.2020 - 16 L 1568/20
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.2018 - 6 A 3.16   

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https://dejure.org/2018,33404
BVerwG, 10.10.2018 - 6 A 3.16 (https://dejure.org/2018,33404)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2018 - 6 A 3.16 (https://dejure.org/2018,33404)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 6 A 3.16 (https://dejure.org/2018,33404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Auslegung; Berufsausübung; Berufsausübungsfreiheit; Beschränkungsanordnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Bundesministerium des Innern; Bundesnachrichtendienst; Datenpaket; Datenstrom; Deutsche Bundespost; Duldungspflicht; Durchführung; Eingriff; Fernmeldegeheimnis; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Tatbestandes nach § 119 VwGO wegen Unklarheit; Gesamtbetrachtung des Kontextes der einzelnen Feststellung innerhalb der Darstellung des Sach- und Streitstandes

  • rewis.io

    Tatbestandsberichtigungsantrag wegen Unklarheit

  • rechtsportal.de

    Tatbestandsberichtigung; Antrag; Unrichtigkeit; entscheidungserhebliche Tatsachen; Unklarheit

  • rechtsportal.de

    VwGO § 119
    Berichtigung des Tatbestandes nach § 119 VwGO wegen Unklarheit; Gesamtbetrachtung des Kontextes der einzelnen Feststellung innerhalb der Darstellung des Sach- und Streitstandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nur angekündigte Antrag - und die Entscheidungsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatbestandsberichtigung wegen Unklarheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 4 A 566/20

    Tatbestandsberichtigung; Rechtsschutzbedürfnis; rechtliche Bewertung

    Die Tatbestandsberichtigung erfasst nicht die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachenwertungen, die Beweiswürdigung und die Willensbildung des Gerichts (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 10. Oktober 2018 - 6 A 3/16 -, juris Rn. 2; Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 119 VwGO Rn. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 119 Rn. 2).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist nicht gegeben, wenn die zu berichtigenden Tatsachen nicht der gesetzlichen Beweiskraft oder gesetzlichen Bindungsregelungen unterliegen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 12. März - 8 C 16.12 - juris Rn. 20 m.w.N.) oder nicht entscheidungserheblich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Juni 2017 - 6 C 9.17 - juris Rn. 2; Beschl. v. 10. Oktober 2018 - 6 A 3/16 -, juris Rn. 2; Kilian/Hissnauer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 119 Rn. 17).

  • BGH, 22.06.2022 - RiZ 2/16

    Besorgnis der Befangenheit der Richter; Zulassung der Tatbestandsberichtigung mit

    Kann aber dem Zweck einer Tatbestandsberichtigung - Beseitigung der Beweiskraft - nicht entsprochen werden, fehlt es dem Antrag an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2022 - RiZ 5/20, juris Rn. 1 ff. und - RiZ 6/20, juris Rn. 1 ff.; BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 8 C 16.12, juris Rn. 20 und vom 10. Oktober 2018 - 6 A 3.16, juris Rn. 5; BFH, Beschluss vom 21. September 2021 - X S 22/21, juris Rn. 3).

    Eines Tatbestandsberichtigungsantrags bedarf es nicht zur Substantiierung einer Gehörsverletzung (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 6 A 3.16, juris Rn. 5; siehe auch BFH, Beschluss vom 21. September 2021 - X S 22/21 - juris Rn. 9).

  • BGH, 18.12.2019 - AnwZ (Brfg) 38/18

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes im Urteil i.R.d. Zulassung als

    Ein sonstiges anerkennenswertes Interesse an der beantragten Tatbestandsberichtigung ist weder vorgetragen noch ersichtlich, zumal die Tatsachen, deren Berichtigung die Beigeladene erstrebt, nicht entscheidungserheblich sind (vgl. hierzu BVerwG, BeckRS 2018, 25399 Rn. 2 und BeckRS 2017, 115456 Rn. 2).
  • BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 6.18

    Berichtigung des Tatbestands im Urteil auf Antrag bei Vorliegen von

    Für die Berichtigung darüberhinausgehender Ausführungen fehlt jedenfalls das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2014 a.a.O. Rn. 20 sowie vom 10. Oktober 2018 - 6 A 3.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:101018B6A3.16.0] - Buchholz 402.9 G 10 Nr. 7 Rn. 2).

    Der Kläger verkennt, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, bei der Abfassung seines Urteils die Diktion der Beteiligten zu übernehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 6 A 3.16 - Buchholz 402.9 G 10 Nr. 7 Rn. 10).

  • BGH, 03.03.2022 - RiZ 6/20

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils; Heranziehung zu einer

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eröffnet mithin nicht die Zulässigkeit eines Tatbestandsberichtigungsantrags gegen eine mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung (so BVerwG NVwZ-RR 2019, 166 Rn. 5; Beschluss vom 12. März 2014 - 8 C 16/12, juris Rn. 22; NVwZ 2013, 1237 Rn. 5; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. September 2021 - 1 B 1384/21, juris Rn. 10; Eyermann/Rennert, VwGO 15. Aufl. § 119 Rn. 3; Zöller/Feskorn, ZPO 34. Aufl. § 320 Rn. 12; Einsiedler, MDR 2011, 1454 f.; anders OLG Oldenburg NJW 2003, 149 [juris Rn. 3]; MünchKomm/Musielak, ZPO 6. Aufl. § 320 Rn. 7; Rößler, NJW 2004, 266 f.; offengelassen von BGH, Beschluss vom 6. Juli 1998 - II ZR 117/97 juris Rn. 3 a.E.).
  • BGH, 03.03.2022 - RiZ 5/20

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eröffnet mithin nicht die Zulässigkeit eines Tatbestandsberichtigungsantrags gegen eine mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung (so BVerwG NVwZ-RR 2019, 166 Rn. 5; Beschluss vom 12. März 2014 - 8 C 16/12, juris Rn. 22; NVwZ 2013, 1237 Rn. 5; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. September 2021 - 1 B 1384/21, juris Rn. 10; Eyermann/Rennert, VwGO 15. Aufl. § 119 Rn. 3; Zöller/Feskorn, ZPO 34. Aufl. § 320 Rn. 12; Einsiedler, MDR 2011, 1454 f.; anders OLG Oldenburg NJW 2003, 149 [juris Rn. 3]; MünchKomm/Musielak, ZPO 6. Aufl. § 320 Rn. 7; Rößler, NJW 2004, 266 f.; offengelassen von BGH, Beschluss vom 6. Juli 1998 - II ZR 117/97 juris Rn. 3 a.E.).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,59552
VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 3/16 (https://dejure.org/2016,59552)
VG Halle, Entscheidung vom 12.12.2016 - 6 A 3/16 (https://dejure.org/2016,59552)
VG Halle, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 6 A 3/16 (https://dejure.org/2016,59552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 11 K 13764/17

    Gebührenpflicht für ein Zweitstudium

    Für die Gebührenpflicht nach § 8 Abs. 1 S. 1 LHGebG kommt es allein darauf an, ob ein zweites oder weiteres Studium nach bereits erworbenem Hochschulabschluss aufgenommen wird, und nicht darauf, ob das diesem Abschluss zugrundeliegende Studium gebührenfrei absolviert wurde (wie VG Halle (Saale), Urt. v. 12.12.2016 - 6 A 3/16 -).

    Für die Gebührenpflicht kommt es daher allein darauf an, ob ein zweites oder weiteres Studium nach bereits erworbenem Hochschulabschluss aufgenommen wird, und nicht darauf, ob das diesem Abschluss zugrundeliegende Studium gebührenfrei absolviert wurde (vgl. dazu in Bezug auf die ähnl. Regelung des § 111 Abs. 3 HSG LSA VG Halle (Saale), Urt. v. 12.12.2016 - 6 A 3/16 - juris, Rn. 16).

    Zum anderen liegt der Zweck des Grundsatzes eines gebührenfreien Studiums nicht darin, dass jeder unbeschadet seiner persönlichen Verhältnisse einmal im Leben gebührenfrei studieren können soll, sondern darin, dass derjenige, der über eine hochschulabschlussgebundene Berufsausbildung nicht verfügt, sie aber anstrebt, die Ausbildung auch gebührenfrei erhalten können soll (vgl. zur ähnl. Rechtslage in Sachsen-Anhalt VG Halle (Saale), Urteil vom 12.12.2016 - 6 A 3/16 - a. a. O.).

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