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   VG Hannover, 30.05.2007 - 6 A 3372/06   

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https://dejure.org/2007,11553
VG Hannover, 30.05.2007 - 6 A 3372/06 (https://dejure.org/2007,11553)
VG Hannover, Entscheidung vom 30.05.2007 - 6 A 3372/06 (https://dejure.org/2007,11553)
VG Hannover, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 6 A 3372/06 (https://dejure.org/2007,11553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (Überweisung eines Schülers an eine andere Schule; Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer ist Schülerpflicht; hier: Missbrauch der Namen von Lehrkräften im Internet).

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 2 Nr. 3 NSchG; § 61 Abs. 2 NSchG; § 61 Abs. 3 Nr. 2 NSchG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Lehrkräften als Schülerpflicht; Geltung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte im außerschulischen Bereich, insbesondere im Internet; Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben Schulform; Annerkennung des Rechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Lehrkräften als Schülerpflicht; Geltung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte im außerschulischen Bereich, insbesondere im Internet; Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben Schulform; Annerkennung des Rechts ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Selbst eine scharf formulierte Kritik ist, solange sie die Grenze zur Strafbarkeit oder zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht überschreitet, von der betroffenen Lehrkraft hinzunehmen und kann die Funktionsfähigkeit der Schule nicht beeinträchtigen (vgl. Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 520; VG Hannover vom 30.5.2007 NVwZ-RR 2008, 35/36).
  • VG Hannover, 07.06.2006 - 6 B 3325/06

    Schulverweis wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Lehrkraft

    Der Antragsteller hat am 26. Mai 2006 Klage im Hauptsacheverfahren 6 A 3372/06 erhoben und im vorliegenden Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung der Schulüberweisung nachgesucht.
  • VG Freiburg, 28.01.2009 - 2 K 2180/08

    Klage gegen Schulausschluss wegen sexueller Übergriffe

    22 In dem Fehlverhalten liegt auch eine gravierende Verletzung der Pflichten des Klägers als Schüler, zu denen es ohne weiteres gehört, die Persönlichkeitsrechte und dabei vor allem auch die Intimsphäre aller im Schulalltag vereinten Menschen zu beachten (vgl. VG Hannover, Urteil vom 30.05.2007 - 6 A 3372/06 -, NVwZ-RR 2008, 35).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08

    Schweres Fehlverhalten eines Schülers bei mehrfachem heimlichen Beobachten von

    Zu den Pflichten eines Schülers gehört es, die Persönlichkeitsrechte aller im Schullalltag vereinten Menschen zu beachten (VG Hannover, Urt. v. 30.05.2007 - 6 A 3372/06 -, NVwZ-RR 2008, 35).
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969

    Entlassung von der Realschule

    Die Geltung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte insbesondere im außerschulischen, durch den Begriff der Privatsphäre gekennzeichneten persönlichen Bereich, stellt eine Grenze dar, die von Schülern nicht überschritten werden darf (vgl. VG Hannover, U.v. 30.5.2007 - 6 A 3372/06 - NVwZ-RR 2008, 35).
  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule

    Die Geltung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte insbesondere im außerschulischen, durch den Begriff der Privatsphäre gekennzeichneten persönlichen Bereich, stellt eine Grenze dar, die von Schülern nicht überschritten werden darf (vgl. VG Hannover vom 30.05.2007 6 A 3372/06, ).
  • VG Bayreuth, 28.09.2009 - B 3 K 08.1019

    Verbreitung von Äußerungen mit beleidigendem Inhalt über eine Studienreferendarin

    Die Geltung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte insbesondere im außerschulischen, durch den Begriff der Privatsphäre gekennzeichneten persönlichen Bereich, stellt eine Grenze dar, die von Schülern nicht überschritten werden darf (vgl. VG Hannover vom 30.05.2007 - 6 A 3372/06 - juris).
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