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   VG Hannover, 27.05.2009 - 6 A 3519/08   

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https://dejure.org/2009,30645
VG Hannover, 27.05.2009 - 6 A 3519/08 (https://dejure.org/2009,30645)
VG Hannover, Entscheidung vom 27.05.2009 - 6 A 3519/08 (https://dejure.org/2009,30645)
VG Hannover, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 6 A 3519/08 (https://dejure.org/2009,30645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht - Anforderungen an das Unterrichtspersonal eines Privatinstituts für Englisch-Unterricht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    RL 2006/122/EG; RL 77/388/EWG; 4 Nr 21 ; UStG
    Early English; Englischunterricht, Privatinstitut: Lehrpersonal; Frühenglisch, Lehrpersonal; Lehrkraft, Qualifikation: Nachhilfeunterricht; Nachhilfeinstitut, Umsatzsteuer; Umsatzsteuer, Befreiung: Englischunterricht; Umsatzsteuer, Nachhilfeinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterrichtspersonal eines Privatinstituts für Englischunterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Early English; Englischunterricht, Privatinstitut: Lehrpersonal; Frühenglisch, Lehrpersonal; Lehrkraft, Qualifikation: Nachhilfeunterricht; Nachhilfeinstitut, Umsatzsteuer; Umsatzsteuer, Befreiung: Englischunterricht; Umsatzsteuer, Nachhilfeinstitut

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.04.2008 - V R 58/05

    Umsatzsteuerpflicht der Durchführung eintägiger Fortbildungsseminare durch einen

    Auszug aus VG Hannover, 27.05.2009 - 6 A 3519/08
    Allerdings sei angemerkt, dass der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.04.2008 - V R 58/05 - (BFHE 221, 489 = DStR 2008 S. 1329 ff.; zitiert nach JURIS) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits zu den inhaltsgleichen Vorgängervorschriften in Art. 13 Teil A Abs. 1 RL 77/388/EWG grundsätzlich entschieden hat, dass sich ein Steuerpflichtiger nicht auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der RL 77/388/EWG berufen kann, wenn er nicht als "andere Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung" staatlich anerkannt ist, und dass der Wortlaut der Richtlinie eng ausgelegt werden muss und sich nur auf die Tätigkeiten bezieht, die in dieser Bestimmung einzeln aufgeführt und genau beschrieben sind.
  • VG Würzburg, 13.04.2011 - W 6 K 10.1160

    Bescheinigung für Umsatzsteuerbefreiung; Nachhilfeeinrichtung; "Schülerhilfe";

    Die Kammer hat daher darauf abgestellt, ob die privaten Bildungseinrichtungen den Bildungseinrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts vergleichbar sind (vgl. auch VG Wiesbaden, U.v. 08.12.2009, Az.: 6 K 577/09.WI; VG Hannover, U.v. 27.05.2009, Az.: 6 A 3519/08; siehe auch VG Berlin, U.v. 27.01.2011, Az.: 20 A 121.08).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, wenn die eingesetzte Lehrkraft sonst über ausreichende Kenntnisse in dem konkret zu unterrichtenden Fach verfügt (vgl. auch VG Hannover, U.v. 27.05.2009, Az.: 6 A 3519/08).

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15

    Vorschulkind; Schulkind; Klageänderung; Nachhilfeinstitut; Lehrkraft; Eignung;

    Dies setze nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover (Urt. v. 27.5.2009 - 6 A 3519/08 -, juris) eine wissenschaftliche Ausbildung in fachlicher Hinsicht durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und in einem Lehramtsstudium oder einer sozialpädagogischen Ausbildung oder durch eine staatlich anerkannte pädagogisch-didaktische Weiterbildung erworbene pädagogische Kenntnisse voraus.
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