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   VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10   

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https://dejure.org/2011,21432
VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10 (https://dejure.org/2011,21432)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.02.2011 - 6 A 3553/10 (https://dejure.org/2011,21432)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 6 A 3553/10 (https://dejure.org/2011,21432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch auf Schülerbeförderung bei Ausübung des Wahlrechts nach § 63 Abs. 4 SchulG ND

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 4 NSchG; § 114 Abs. 3 NSchG
    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Schulträger; Beschränkung der Pflicht zur Schülerbeförderung auf den Weg zur nächsten Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schülerbeförderungskosten bei Gesamtschul-Vermeidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Schulträger; Beschränkung der Pflicht zur Schülerbeförderung auf den Weg zur nächsten Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hannover, 31.05.2010 - 6 A 5926/09

    Ablehnung der Überlassung einer Schülerjahresfahrkarte als Angelegenheit des

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10
    (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; vgl. Urteil vom 31.05.2010 - 6 A 5926/09 - JURIS Langtext).

    Es entspricht der Rechtsprechung der Kammer, dass ein Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahresfahrkarte zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zählt (Urteil der Kammer vom 31.05.2010 - 6 A 5926/09 - JURIS Langtext).

  • VG Hannover, 26.03.2009 - 6 A 2098/08

    Gesamtschule; Ausweichen; Schülerbeförderung; Schulform

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10
    Hierzu hat die Kammer in den Entscheidungsgründen ihres Urteils vom 26. März 2009 - 6 A 2098/08 - (JURIS) unter Hervorhebung des ausdrücklichen Wortlauts des Gesetzes folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81

    Voraussetzungen einer Sperrfristanordnung - Kriterien für die Annahme der

    Auszug aus VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10
    Selbst der Entstehungsgeschichte der Vorschrift kommt nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach dem Wortlaut und Sinnzusammenhang bereits ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt (BVerwG, Urt. vom 22.04.1982 - 3 C 35/81 -, BVerwGE 65, 233, 236 f.).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12

    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen

    Soweit Schülerbeförderung für vergangene Zeiträume durch die Aushändigung einer Schülerfahrkarte nicht mehr möglich ist, schließt dies - wovon das Verwaltungsgericht in vergleichbaren Verfahren ebenfalls ausgegangen ist (vgl. z.B. Urt. v 15.2.2011 - 6 A 3553/10 -, juris) - jedoch nicht aus, dass auch in diesen Fällen im nachfolgenden Streitverfahren für bereits vergangene Zeiträume Auslagenerstattung verlangt werden kann.

    2012, 222; umfassender bereits die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover, vgl. z. B. Urteile v. 26.3.2009 - 6 A 2098/08 -, v. 15.2.2011 - 6 A 3553/10 -, u. v. 20.11.2012 - 6 A 3964/12 -, alle juris).

  • VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3964/12

    Oberschule; Schulbezirk; Schülerbeförderung; Ausweichen; Wahlrecht

    Der insoweit uneingeschränkte Wortlaut des Satzes 3 von § 114 Abs. 3 NSchG entspricht der Gesetzessystematik des § 114 NSchG (Urteil der Kammer vom 15.02.2011 - 6 A 3553/10 - JURIS).

    Eine davon abweichende Absicht des Gesetzgebers, die Beförderungs- und Erstattungspflicht auch in den Fällen des Satzes 3 auf den Weg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform mit demselben Bildungsgang zu beschränken, lässt sich den Gesetzgebungsmaterialien zum NSchG nicht entnehmen (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2012 - 2 LB 227/11 - JURIS; Urteil der Kammer vom 15.02.2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2012 - 2 LB 227/11

    Gelten einer tatsächlich besuchten Schule als nächste Schule für den

    Für den Beförderungs- oder Erstattungsanspruch gilt angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 114 Abs. 3 Satz 3 NSchG ("gesetzliche Fiktion") und der Gesetzessystematik die in Ausübung des Wahlrechts nach § 63 Abs. 4 NSchG tatsächlich besuchte Schule auch dann als nächste Schule, wenn der Schulweg zu einer anderen Schule derselben Schulform mit demselben Bildungsgang im Einzelfall näher wäre (Bestätigung von VG Hannover, Urt. v. 15.2.2011 - 6 A 3553/10 -, juris).
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