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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - 6 A 4791/05   

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https://dejure.org/2008,20687
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - 6 A 4791/05 (https://dejure.org/2008,20687)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.03.2008 - 6 A 4791/05 (https://dejure.org/2008,20687)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. März 2008 - 6 A 4791/05 (https://dejure.org/2008,20687)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - 6 A 4791/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZBR 1996, 260.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2011 - 4 S 2003/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer Schichtzulage

    Eine insoweit wertende Betrachtungsweise ist vielmehr mangels entsprechender Einschränkungen der gesetzlichen Definition des Schichtdienstes (auch) in der Erschwernis-zulagenverordnung grundsätzlich nicht zulässig (a.A. wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2008 - 6 A 4791/05 -, Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.06.2010 - 5 LA 143/09 -, Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2010 - 2 L 115/08

    Besoldung - Schichtzulage - für Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei

    Die Schichtzulage soll dem Beamten einen besoldungsrechtlichen Ausgleich dafür gewähren, dass die Schichtarbeit von ihm eine ständige Umstellung seines Arbeits- und Lebensrhythmus verlangt und damit gesundheitliche und soziale Auswirkungen verbunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 C 12.08 -, zit. nach juris Rn. 8 m.w.N.; vgl. auch BAG, Urt. v. 21.10.2009 - 10 AZR 808/08 -, zit. nach juris Rn. 17 m.w.N.; Urt. des Senats v. 15.09.2010 - 2 L 164/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.03.2008 - 6 A 4791/05 -, zit. nach juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2015 - 6 B 8.15

    Polizeibeamter; Schichtzulage; regelmäßiger Wechsel der täglichen Arbeitszeit;

    Diese Anforderungen müssen sowohl im Allgemeinen, vom Schichtplan (Dienstplan), als auch im Besonderen, vom einzelnen Beamten, erfüllt sein (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2009 - OVG 4 B 11.08 -, Rn. 24 bei juris; OVG Koblenz, Urteil vom 28. August 2009 - 10 A 10467/09 -, DVBl. 2009, S. 1468, Rn. 26 bei juris; OVG Greifswald, Urteil vom 24. November 2010 - 2 L 115/08 -, NordÖR 2011, S. 349 ff., Rn. 24 bei juris; VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2011 - 4 S 2003/10 -, IÖD 2011, S. 127 ff., Rn. 22 bei juris; OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2008 - 6 A 4791/05 -, Rn. 7 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 5 LA 143/09

    Gewährung einer Schichtzulage oder Wechselschichtzulage im

    Es ist nicht ersichtlich, dass mit den unterschiedlichen Anfangszeiten solche nennenswerten negativen gesundheitlichen oder sozialen Auswirkungen verbunden sind, die die Gewährung einer Erschwerniszulage als geboten erscheinen lassen und dazu führen müssten, den Dienst des Klägers als Schichtdienst anzusehen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.2.2008 - 6 A 4820/05, ZBR 2009, 58 f. und Beschl. v. 5.3.2008 - 6 A 4791/05, zitiert nach juris Langtext, wonach darüber hinaus Voraussetzung für die Zulagengewährung ist, dass die Zeitabschnitte, in denen der betroffene Beamte zu unterschiedlichen Arbeitszeiten Dienst leisten muss, sich hinsichtlich ihrer Länge im weitesten Sinne entsprechen müssen, was vorliegend nicht der Fall ist).
  • VG Saarlouis, 27.08.2019 - 2 K 1384/17

    Anerkennung von Schichtdienstzeiten zur Minderung von Versorgungsabschlägen bei

    Auch das OVG Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 05.03.2008 -6 A 4791/05-, juris, zu einem vergleichbaren Fall ausgeführt, (...) dass der Dienst auf der (dortigen) K-Wache in Schichten organisiert gewesen sei und der (dortige) Kläger in dem genannten Zeitraum maximal 31 Dienste im Jahr in einer dieser Schichten geleistet habe, bedeute nicht, dass sein damaliger Dienst als Schichtdienst im vorgenannten Sinne anzusehen sei.
  • VG Aachen, 26.05.2009 - 1 K 188/07
    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 5. März 2008 - 6 A 4791/05 -, NRWE und juris, unter anderem ausgeführt:.
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