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   BVerwG, 06.09.1989 - 6 A 5.88   

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https://dejure.org/1989,4849
BVerwG, 06.09.1989 - 6 A 5.88 (https://dejure.org/1989,4849)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1989 - 6 A 5.88 (https://dejure.org/1989,4849)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1989 - 6 A 5.88 (https://dejure.org/1989,4849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Flugkostenzuschüsse für Bedienstete des Bundesnachrichtendienstes (BND) - Vorschrift hinsichtlich der Umgehung der Transitstrecken der DDR für Bedienstete des Bundesnachrichtendienstes (BND) - Umfang der Flugkostenzuschüsse für Bedienstete des Bundesnachrichtendienstes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 38.76

    Triftige Gründe für die Benutzung des beamteneigenen Kraftwagens - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1989 - 6 A 5.88
    Sie unterliegen daher - wie auch ihre Anwendung im Einzelfall - der verwaltungsgerichtlichen Prüfung nur dahin, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt ist (vgl. Urteil vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 38.76 - mit Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Die Behörden müssen bei ihren Ermessensentscheidungen und bei Schaffung ermessenslenkender Vorgaben auch die übergreifend für die gesamte Rechtsordnung wirksamen verfassungsrechtlichen Anforderungen beachten; dazu gehören u. a. die Grundrechte, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1989 - 6 A 5.88 -, Buchholz 260 § 1 BRKG Nr. 1; Beschl. v. 26.02.1992 - 3 B 86.91 -, IFLA 1992, 116; Sachs, a.a.O., § 40 RdNr. 83 ff.).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91

    Reisekostenpauschvergütung; Teilzeitbeschäftigung; Gleichheitssatz; Anspruch auf

    Zu prüfen ist lediglich, ob die Behörde von ihrem Ermessen in einer den Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht und sich in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens gehalten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1978, a.a.O.; Urteil vom 24. Juli 1984, a.a.O.; Urteil vom 6. September 1989 - BVerwG 6 A 5.88 - Buchholz 260 § 1 Nr. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Die Behörden müssen bei ihren Ermessensentscheidungen und bei Schaffung ermessenslenkender Vorgaben auch die übergreifend für die gesamte Rechtsordnung wirksamen verfassungsrechtlichen Anforderungen beachten; dazu gehören u. a. die Grundrechte, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1989 - 6 A 5.88 -, Buchholz 260 § 1 BRKG Nr. 1; Beschl. v. 26.02.1992 - 3 B 86.91 -, IFLA 1992, 116; Sachs, a.a.O., § 40 RdNr. 83 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40

    Sie unterliegen daher ebenso wie ihre Anwendung im Einzelfall der verwaltungsgerichtlichen Prüfung nur dahin, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt ist ( siehe: BVerwG, Urteil vom 6. September 1989 - Az.: 6 A 5.88 -, Buchholz 260 § 1 BRKG Nr. 1 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91

    Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz

    Diese Verwaltungsvorschriften steilen sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als eine vorwegnehmend fixierte vorgezeichnete Verwaltungspraxis dar, an die sich die Behörde grundsätzlich halten muß (vgl. Urteil vom 6. September 1989 - BVerwG 6 A 5.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 3 B 86.91

    Deutsche Volkszugehörigkeit von Angehörigen in Vielvölkerstaaten - Grundsätzliche

    An eine durch ermessensbindende Verwaltungsvorschriften vorgezeichnete Verwaltungspraxis muß sich die Behörde daher grundsätzlich halten; derartige Verwaltungsvorschriften unterliegen ebenso wie ihre Anwendung im Einzelfall der verwaltungsgerichtlichen Prüfung nur dahin, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt ist (Urteil vom 6. September 1989 - BVerwG 6 A 5.88 - Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 41, nur Leitsatz).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - 12 A 1191/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Bewilligung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1989 - 6 A 5.88 - Buchholz, Gliederungs-Nr. 260, § 1 BRKG, Nr. 1.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 6 A 3.88

    Anspruch auf Mietzuschuss auf der Grundlage der Mietzuschusssonderregelung des

    Die Verwaltungsvorschriften als solche wie auch ihre Anwendung im Einzelfall unterliegen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung dahin, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt ist (vgl. Urteil vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 38.76 - mit weiteren Nachweisen; zuletzt Urteil vom 6. September 1989 - BVerwG 6 A 5.88 - <ZBR 1990, 208>).
  • VG Berlin, 05.09.2001 - 25 A 239.98

    Ausnahmegenehmigung für einen Straßenhandel; Verkauf aus einem Bauchladen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. z.B. BVerwG v. 6. September 1989 - 6 A 5.88 - Buchholz 260 Nr. 1 m.w.Nw.) ist die Verwaltungsbehörde befugt, ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten zu binden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 12 A 1089/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Bewilligung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1989 - 6 A 5.88 - Buchholz, Gliederungs-Nr. 260, § 1 BRKG, Nr. 1.
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