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   VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11   

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VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11 (https://dejure.org/2013,6991)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - 6 A 50/11 (https://dejure.org/2013,6991)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 6 A 50/11 (https://dejure.org/2013,6991)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    In der in § 133 SGB V und § 51 Abs. 2 SGG geregelten Konstellation sowie den dazu von den Beteiligten zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urt. v. 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R; Urt. v. 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R -, jeweils veröffentlicht bei Juris) geht es darum, dass der Träger des öffentlichen Rettungsdienstes Vergütungsansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend macht.

    Der Kläger ist auch nicht verpflichtet, seine Ansprüche vorrangig nach dem sozialrechtlichen Sachleistungsprinzip (siehe § 2 Abs. 2 S. 1 SGB V sowie dazu BSG, Urt. v. 03.11.1999, a.a.O.) direkt gegenüber den Krankenkassen geltend zu machen.

    Denn dieses Sachleistungsprinzip hat nur Bedeutung im Verhältnis zwischen der Krankenkasse und dem Versicherten; der Leistungserbringer ist an dieser Rechtsbeziehung nicht beteiligt (vgl. BSG, Urt. v. 03.11.1999, a.a.O.).

    Insbesondere ist hier ein Rückgriff auf die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht durch § 133 SGB V ausgeschlossen (vgl. dazu BSG, Urt. v. 03.11.1999, a.a.O.), weil diese Vorschrift nur das hier nicht einschlägige Verhältnis zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen abschließend regelt (s.o.).

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    Selbst wenn der Kläger irrigerweise davon ausgegangen sein sollte, zur Geschäftsführung verpflichtet gewesen zu sein, stünde dies der Fremdgeschäftsführung und dem Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.2005 - VIII ZR 66/04 -, zitiert nach Juris).

    Bei Leistungen, die zum Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführers gehören, kann vergleichbar der Regelung in § 1835 Abs. 3 BGB die übliche Vergütung geltend gemacht werden, weil es bei der Geschäftsführung ohne Auftrag an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (BGH, Urt. v. 26.01.2005 - VIII ZR 66/04 -, zitiert nach Juris; Sprau, in Palandt, a. a. O., § 683 Rn. 8, m. w. N.).

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    In der in § 133 SGB V und § 51 Abs. 2 SGG geregelten Konstellation sowie den dazu von den Beteiligten zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urt. v. 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R; Urt. v. 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R -, jeweils veröffentlicht bei Juris) geht es darum, dass der Träger des öffentlichen Rettungsdienstes Vergütungsansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend macht.

    Darüber hinaus kann der Kläger seinen Anspruch auch nicht auf Erstattungsansprüche nach § 16 NRettDG i. V. m. dem Nds. Kommunalabgabengesetz stützen, denn diese betreffen das hier ebenfalls nicht maßgebliche Verhältnis zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und dessen Benutzern (vgl. BSG, Urt. v. 10.04.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.1996 - 7 L 3226/95

    Beauftragung mit Leistungen des Rettungsdienstes; Bestandsschutz; Rettungsdienst,

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    Folglich kann ein Genehmigungsinhaber nach § 19 NRettDG nicht zugleich Beauftragter und ein nach § 5 Beauftragter nicht zugleich Inhaber einer Genehmigung nach § 19 NRettDG sein (Nds. OVG, Urt. v. 17.04.1996 - 7 L 3226/95 -, Veröffentlichung nicht bekannt; Ufer, NRettDG, A. a. O., § 5 Erl. 10).

    Dies kann sogar soweit führen, dass dann, wenn der Inhaber einer Genehmigung nach § 19 NRettDG im Nachhinein nach § 5 NRettDG beauftragt wird, die Genehmigung nach § 19 NRettDG ihre Gültigkeit verliert (Nds. OVG, Urt. v. 17.04.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99

    NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    Die jeweiligen Anrufe der Leitstelle des Beklagten bei den Mitarbeitern des Klägers stellen darüber hinaus auch kein dem Privatrecht zuzuordnendes, sog. fiskalisches Beschaffungsgeschäft dar, denn diese Anrufe dienten nicht der Beschaffung von Marktleistungen (wie beispielsweise beim Kauf von Büromaterial durch einen Landkreis), sondern der Sicherstellung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe (vgl. Ufer, NRettDG, Stand: Juni 2012, § 5 Erl. 5, m. w. N.; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 14.09.1999 - 11 M 2747/99 -, zitiert nach Juris).

    Die Beauftragung kann gleichfalls durch Verwaltungsakt, aber auch in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen (Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.1997 - 7 L 5590/96 -, Nds.Rpfl. 1989, 94; Beschl. v. 14.09.1999, a.a.O.; Ufer, NRettDG, A. a. O., § 5 Erl. 3).

  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 7 L 5590/96

    Rettungsdienst; Anschluß an die Rettungsleitstelle

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    Die Beauftragung kann gleichfalls durch Verwaltungsakt, aber auch in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen (Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.1997 - 7 L 5590/96 -, Nds.Rpfl. 1989, 94; Beschl. v. 14.09.1999, a.a.O.; Ufer, NRettDG, A. a. O., § 5 Erl. 3).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 11 ME 583/09

    Anspruch eines mit Rettungsdienstleistungen Beauftragten auf Gewährung

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    Hoch umstritten ist zudem, ob im Rahmen des Beauftragungsverfahrens die Vorgaben des (EU-)Vergaberechts zu beachten sind (vgl. zum Streitstand u. a. Nds. OVG, Urt. v. 11.06.2010 - 11 ME 583/09 -, zitiert nach Juris).
  • VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11

    Aufwendungsersatz für die Betreuung aufgefundener Tiere

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    Denn der Kläger hat die Notfallrettungsfahrten für den Beklagten durchgeführt; die Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe wird nicht dadurch dem Anwendungsbereich des öffentlichen Rechts entzogen, dass der Hoheitsträger zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe eine Person des Privatrechts heranzieht (keine "Flucht ins Privatrecht", vgl. VG Gießen, Urt. v. 27.02.2012 - 4 K 2064/11.GI -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
    Die Beauftragung kann gleichfalls durch Verwaltungsakt, aber auch in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen (Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.1997 - 7 L 5590/96 -, Nds.Rpfl. 1989, 94; Beschl. v. 14.09.1999, a.a.O.; Ufer, NRettDG, A. a. O., § 5 Erl. 3).
  • AG Winsen, 22.12.2016 - 16 C 1092/16

    Verkehrsunfall - Ersatz von Rettungswagenkosten

    Bei Leistungen, die zum Beruf oder Gewerbe des Geschäftsführers gehören, kann vergleichbar der Regelung in § 1835 Abs. 3 BGB die übliche Vergütung verlangt werden, weil es bei der Geschäftsführung ohne Auftrag an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (BGH, Urt. v. 26.01.2005 - VIII ZR 66/04 -, zitiert nach Juris; Sprau, in Palandt, a. a. O., § 683 Rn. 8, m. w. N.) - so zu Recht VG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2013 - 6 A 50/11 -, Rn. 43, juris.
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2013 - 13 LA 108/12

    Anforderungen an die Zulassung eines privat geführten Rettungsdienstes als Teil

    Dies führt unter Umständen auch dazu, dass der Inhaber einer Genehmigung nach § 19 NRettDG, der nachträglich vom Träger des Rettungsdienstes mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes nach § 2 Abs. 2 NRettDG beauftragt wird, die Genehmigung nach § 19 NRettDG verliert, weil sie ungültig geworden ist (Nds. OVG, Urt. v. 17.04.1996 - 7 L 3226/95 -, NVwZ-RR 1997, 29; VG Lüneburg, Urt. v. 28.2.2013 - 6 A 50/11 -, juris Rn 38).
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