Rechtsprechung
   VG Hannover, 25.07.2002 - 6 A 5547/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30123
VG Hannover, 25.07.2002 - 6 A 5547/00 (https://dejure.org/2002,30123)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.07.2002 - 6 A 5547/00 (https://dejure.org/2002,30123)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 6 A 5547/00 (https://dejure.org/2002,30123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ortsfeste Einrichtungen zur ambulanten Dialyse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 Nr 1 RdFunkGebBefrV ND; § 3 Abs 1 Nr 2 RdFunkGebBefrV ND
    Ambulante Dialyseeinrichtung; Analogie; Krankenhaus; Landesrundfunkanstalt; Regelungslücke; Rundfunkgebührenbefreiung; Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Auszug aus VG Hannover, 25.07.2002 - 6 A 5547/00
    Eine verdeckte Regelungslücke, die dadurch entsteht, dass der Normgeber beim Erlass der Regelung bestimmte Konstellationen oder Konsequenzen nicht bedacht hat oder nicht bedenken konnte, weil sie erst aufgrund einer nachträglichen tatsächlichen oder rechtlichen Entwicklung eingetreten sind (vgl. BVerwGE 99, 362), lässt sich ebenso wenig feststellen.
  • BFH, 01.03.1995 - IV B 43/94

    Die von einem Kassenarzt betriebene ambulante "Dialysestation" ist kein

    Auszug aus VG Hannover, 25.07.2002 - 6 A 5547/00
    In steuerrechtlicher Hinsicht folgt aus der Anwendung dieser Definition, dass die an den Betrieb eines Krankenhauses geknüpften steuerlichen Vergünstigungen nur dann zu gewähren sind, wenn ein wesentlicher Teil der Unternehmensleistung auf den stationären Bereich der betreffenden Einrichtung entfällt (vgl. BFH, Beschluss vom 1. März 1995 - IV B 43/94 -, BFHE 177, 126 m.w.N.).
  • FG Münster, 25.08.2014 - 9 K 106/12

    Steuerpflicht von Dialysezentren

    Dementsprechend hat auch der BFH die Dialyse in einer von einem Kassenarzt betriebenen Dialysestation als ambulante und nicht als teilstationäre Behandlung beurteilt (BFH-Beschluss vom 1.3.1995 IV B 43/94, BFHE 177, 126, BStBl II 1995, 418 m.w.N.; vgl. auch - wenngleich zwischenzeitlich aufgehoben - BMF vom 23.01.1991 zu § 7f EStG, juris, unter Hinweis auf das BVerwG-Urteil vom 18.10.1984 1 C 36/83, BVerwGE 70, S. 201 ff.; Klaßmann/Siebenmorgen/Notz, Die Besteuerung der Krankenhäuser, 4. Aufl., S. 14 unter Hinweis auf § 2 Abs. 2 Satz 3 Bundespflegesatzverordnung; Lang/Burhoff, Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe, 7. Aufl., Rz. 629; vgl. des Weiteren - wenngleich zur Rundfunkgebührenbefreiung - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.7.2001 12 A 10609/01, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.7.2001, 7 B 00.2866, juris; VG Hannover, Urteil vom 25.7.2002 6 A 5547/00, juris).
  • VG Hannover, 01.03.2004 - 6 A 5293/02

    Befreiung einer Altenbegegnungsstätte von der Rundfunkgebührenpflicht

    Dass die in Nr. 1 von § 3 Abs. 1 BefrVO aufgezählten Einrichtungen nur stationäre Einrichtungen betreffen, entspricht der Rechtsprechung der Kammer (zur ambulanten Dialyse: Gerichtsbescheid vom 25.7.2002 - 6 A 5547/00-; ebenso: OVG Koblenz, Urt. vom 27. Juli 2001 - 12 A 10609/01 -) und steht im Einklang mit dem von der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen Befreiungsrahmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht