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   VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11   

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VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11 (https://dejure.org/2013,7044)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.04.2013 - 6 A 64/11 (https://dejure.org/2013,7044)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. April 2013 - 6 A 64/11 (https://dejure.org/2013,7044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs 3 S 1 StPO; § 45 Abs 1 StVO; § 45 Abs 9 S 2 StVO; § 114 VwGO
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Aufhebung; Bekanntgabe; Bestandskraft; Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen; Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen; ERA 2010; Ermessensfehler; Ermessensreduzierung; FGSV; Gefahrenlage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Braunschweig muss Sicherheit von Radwegen prüfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sicherheit von Radwegen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Benutzungspflicht und Anforderungen von Radwegen

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2009 - 14 K 5458/08

    Aufhebung; Radweg; Überprüfung; Klageart; Bestandskraft; Empfehlung;ERA

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    Die Klage ist als Verpflichtungsklage zulässig (vgl. zu der Bewertung der Verpflichtungsklage als sachgerechter Klageart auch VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 32 ff.).

    Ein Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt und wird mit Aufstellung gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem dieser ihn mit der nach § 1 StVO gebotenen Sorgfalt eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers erstmalig hätte wahrnehmen können (vgl. VG Oldenburg, U. v. 13.01.2012 - 7 A 2094/11 -, n.v., m.w.N.; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 34 ff.; VG Freiburg, U. v. 15.03.2007 - 4 K 2130/07 -, juris Rn. 19 ff.).

    Eine Verpflichtungsklage ist zulässig, auch wenn die (erstmalige) Anordnung der Radwegebenutzungspflicht bestandskräftig geworden ist (so auch VG Hannover, U. v. 23.07.2003 - 11 A 5004/01 - n.v., bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 4; VG Berlin, U. v. 12.11.2003 - 11 A 606.03 -, juris Rn. 18; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 41).

    Insoweit braucht die Kammer nicht zu entscheiden, ob hierfür ein qualifiziertes Betroffensein des Klägers von der umstrittenen Radwegebenutzungspflicht zu fordern ist (so Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 6 f.; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 50; offengelassen vom VG Berlin, U. v. 12.11.2003 - 11 A 606.03 -, juris Rn. 19; für die Anfechtungsklage verneinend: BVerwG, U.v. 21.08.2003 - 3 C 15/03 -, juris Rn. 13 ff.).

    Diese sind bei der Aufhebung von Verkehrszeichen nicht anwendbar (vgl. Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 11 ff.; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 59).

    In ihrer Ermessensentscheidung hat sie die betroffenen bzw. widerstreitenden Interessen der verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern unter Berücksichtigung der relevanten örtlichen Gegebenheiten umfassend gegeneinander abzuwägen und die Konfliktlage für alle Verkehrsteilnehmer zumutbar aufzulösen (vgl. auch VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 66 und 91; VG Ansbach, U. v. 14.12.2009 - AN 10 K 09.00581 -, juris Rn. 23 f.).

    Vielmehr folgt aus dem in § 1 StVO verankerten Rücksichtnahmegebot, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsverhältnisse anpassen muss (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 10.07.2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 18; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 108; VG Göttingen, U. v. 27.11.2003 - 1 A 1196/01 -, juris Rn. 51).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2003 - 12 LA 467/03

    Mindeststandard für linksseitige Radwege; Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    Eine Verpflichtungsklage ist zulässig, auch wenn die (erstmalige) Anordnung der Radwegebenutzungspflicht bestandskräftig geworden ist (so auch VG Hannover, U. v. 23.07.2003 - 11 A 5004/01 - n.v., bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 4; VG Berlin, U. v. 12.11.2003 - 11 A 606.03 -, juris Rn. 18; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 41).

    Insoweit braucht die Kammer nicht zu entscheiden, ob hierfür ein qualifiziertes Betroffensein des Klägers von der umstrittenen Radwegebenutzungspflicht zu fordern ist (so Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 6 f.; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 50; offengelassen vom VG Berlin, U. v. 12.11.2003 - 11 A 606.03 -, juris Rn. 19; für die Anfechtungsklage verneinend: BVerwG, U.v. 21.08.2003 - 3 C 15/03 -, juris Rn. 13 ff.).

    Diese sind bei der Aufhebung von Verkehrszeichen nicht anwendbar (vgl. Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 11 ff.; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 59).

    Allerdings ist die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung darüber, ob eine mit dem Verkehrszeichen Nr. 241 angeordnete Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden soll, grundsätzlich zunächst an die Vorgaben der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gebunden (vgl. Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit und die Verkehrssicherheit in diesen Bereichen trotz der sehr schmalen Radwege gewahrt sind, weil alle Beteiligten in den nur kurzen Passagen nach § 1 StVO zu besonderer Rücksicht verpflichtet sind (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 10.07.2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 18).

    Vielmehr folgt aus dem in § 1 StVO verankerten Rücksichtnahmegebot, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsverhältnisse anpassen muss (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 10.07.2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 18; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 108; VG Göttingen, U. v. 27.11.2003 - 1 A 1196/01 -, juris Rn. 51).

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    Die örtliche Verkehrsbelastung kann - wie zuvor dargelegt und entgegen der Rechtsauffassung des Klägers - tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO sein und die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ausfüllen (vgl. BayVGH, U. v. 06.04.2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn. 36).

    Dies setzt aber einen atypisch gelagerten Sachverhalt voraus (vgl. Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl., § 114 Rn. 15), eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse nochmals deutlich gesteigerte Gefährdung der Radfahrer bei Benutzung der Fahrbahn (vgl. BayVGH, U. v. 06.04.2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn. 38) bzw. eine Gefährdungssituation auf der Fahrbahn, die auch mit Blick auf einen den Vorgaben der VwV-StVO nicht genügenden Ausbauzustand des Radwegs nicht hinnehmbar ist (BVerwG, B. v. 16.04.2012 - 3 B 62/11 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, der durch die Anfügung von § 45 Abs. 9 StVO zwar modifiziert und ergänzt, nicht aber ersetzt worden ist (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (vgl. Urteile vom 5. April 2001 a.a.O. und vom 23. September 2010).

  • VG Berlin, 12.11.2003 - 11 A 606.03

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    Eine Verpflichtungsklage ist zulässig, auch wenn die (erstmalige) Anordnung der Radwegebenutzungspflicht bestandskräftig geworden ist (so auch VG Hannover, U. v. 23.07.2003 - 11 A 5004/01 - n.v., bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 4; VG Berlin, U. v. 12.11.2003 - 11 A 606.03 -, juris Rn. 18; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 41).

    Insoweit braucht die Kammer nicht zu entscheiden, ob hierfür ein qualifiziertes Betroffensein des Klägers von der umstrittenen Radwegebenutzungspflicht zu fordern ist (so Nds. OVG, B. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, juris Rn. 6 f.; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 50; offengelassen vom VG Berlin, U. v. 12.11.2003 - 11 A 606.03 -, juris Rn. 19; für die Anfechtungsklage verneinend: BVerwG, U.v. 21.08.2003 - 3 C 15/03 -, juris Rn. 13 ff.).

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 10 K 09.00581

    Klagebefugnis; verkehrsrechtliche Anordnung; Radwegbenutzungspflicht; Ermessen;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    In ihrer Ermessensentscheidung hat sie die betroffenen bzw. widerstreitenden Interessen der verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern unter Berücksichtigung der relevanten örtlichen Gegebenheiten umfassend gegeneinander abzuwägen und die Konfliktlage für alle Verkehrsteilnehmer zumutbar aufzulösen (vgl. auch VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 66 und 91; VG Ansbach, U. v. 14.12.2009 - AN 10 K 09.00581 -, juris Rn. 23 f.).
  • VG Göttingen, 27.11.2003 - 1 A 1196/01

    Benutzungspflicht; Bordsteinkante; Fußweg; Gebot; Gebotsregelung; Gegenfahrbahn;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    Vielmehr folgt aus dem in § 1 StVO verankerten Rücksichtnahmegebot, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsverhältnisse anpassen muss (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 10.07.2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 18; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 108; VG Göttingen, U. v. 27.11.2003 - 1 A 1196/01 -, juris Rn. 51).
  • BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00

    Fahrrad-Rikscha

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    In solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11
    48 zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. November 2010 (3 C 42/09, juris Rn. 17 ff.) wie folgt ausgeführt:.
  • FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07

    Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers Unentgeltlich

  • VG Ansbach, 18.06.2012 - AN 10 K 11.01571

    Radwegbenutzungspflicht; besondere örtliche Gefahrenlage (Haupteinfallstraße,

  • VG Hannover, 23.07.2003 - 11 A 5004/01

    Aufhebung einer Radwegebenutzungspflicht; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

  • VG Oldenburg, 13.01.2012 - 7 A 2094/11

    Anordnung der Radwegebenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage

  • VG Braunschweig, 18.06.2014 - 6 A 242/13

    Überhang von Pflanzen auf Straße ist keine Sondernutzung

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BVerwG, B. v. 16.04.2012 - 3 B 62/11 -, juris Rn. 20 m. w. N.; VG Braunschweig, U. v. 16.04.2013 - 6 A 64/11 -, juris Rn. 57), dass die dort getroffenen Aussagen bei der gerichtlichen Einschätzung einer Gefährdungslage als aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisquelle herangezogen werden können.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 K 431/16
    Bei den Vorgaben der RASt 2006 handelt es sich um aktuelle und spezifische wissenschaftliche Erkenntnisquellen, die den Stand der Technik wiedergeben (VG Braunschweig, Urteil vom 16. April 2013 - 6 A 64/11 -, juris Rn. 64).
  • VG Hamburg, 24.07.2014 - 5 K 1793/12

    Anordnung einer innerörtlichen Schutzstreifenregelung für Radfahrer; Vorprüfung

    In ihrer Ermessensentscheidung hat sie die betroffenen bzw. widerstreitenden Interessen der verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern unter Berücksichtigung der relevanten örtlichen Gegebenheiten umfassend gegeneinander abzuwägen und die Konfliktlage für alle Verkehrsteilnehmer zumutbar aufzulösen (VG Braunschweig, Urt. v. 16.04.2013, Az.: 6 A 64/11, zitiert nach juris, Rn. 60 mwN.).

    Die Straßenverkehrsbehörde ist bei ihrer Ermessensentscheidung darüber, ob eine Schutzstreifenregelung gemäß Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO angeordnet werden soll, grundsätzlich zunächst an die Vorgaben der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gebunden (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 16.04.2013, Az.: 6 A 64/11, zitiert nach juris, Rn. 60 m.w.N.).

    Dies setzt aber besondere Umstände bzw. sachliche Gründe voraus, die eine Abweichung rechtfertigen (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 16.04.2013, Az.: 6 A 64/11, zitiert nach juris, Rn. 60; siehe auch BVerwG, Urt. v. 16.04.2012, Az.: 3 B 62/11, zitiert nach juris, Rn. 8).

    Auch wenn die Verfasser der ERA 2010 nicht legitimiert sind, die Aussagen der Straßenverkehrs-Ordnung authentisch zu interpretieren, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.04.2012, Az.: 3 B 62/11, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; VG Braunschweig, Urt. v. 16.04.2013, Az.: 6 A 64/11, Rn. 57) anerkannt, dass die dort getroffenen Aussagen als aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisquelle ergänzend berücksichtigt werden können, zumal die VwV-StVO hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen auf diese verweist (vgl. I Nr. 5 VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO).

  • VG Hannover, 01.11.2017 - 7 A 444/17

    Enge Straße

    In ihrer Ermessensentscheidung hat die Straßenverkehrsbehörde die betroffenen bzw. widerstreitenden Interessen der verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern unter Berücksichtigung der relevanten örtlichen Gegebenheiten umfassend gegeneinander abzuwägen und die Konfliktlage für alle Verkehrsteilnehmer zumutbar aufzulösen (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 16.04.2013 - 6 A 64/11 -, juris Rn 60; VG Hannover, Urt. v. 14.06.2016 - 7 A 13494/14 -, juris Rn 27).
  • VG Kassel, 04.12.2014 - 1 K 143/14

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf Landstraße - Rechtliche Bedeutung einer

    In ihrer Ermessensentscheidung bzgl. § 45 Abs. 1, Abs. 9 StVO hat die Straßenverkehrsbehörde die betroffenen bzw. widerstreitenden Interessen der verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern unter Berücksichtigung der relevanten örtlichen Gegebenheiten umfassend gegeneinander abzuwägen und die Konfliktlage für alle Verkehrsteilnehmer zumutbar aufzulösen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16. April 2013 - 6 A 64/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

    Es mag deshalb zweifelhaft erscheinen, ob die RASt 06 den Stand der Technik wiedergeben (so VG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 64/11 -, juris) bzw. bei einem Zurückbleiben hinter deren Empfehlungen ohne Weiteres auf einen nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Ausbau geschlossen werden kann.
  • VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16

    Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts;

    Den von der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung Betroffenen ist daher auch nach Eintritt der Bestandskraft die Möglichkeit eröffnet, bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Überprüfung der durch ein Verkehrszeichen getroffenen Regelung zu stellen und dieses Begehren gegebenenfalls in der Form der Verpflichtungsklage gerichtlich weiterzuverfolgen (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn 41; im Ergebnis: VG Braunschweig, Urt. v. 16.04.13 - 6 A 64/11-, juris Rn 44).
  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

    Diese Richtlinien können allenfalls einen Anhaltspunkt dafür darstellen, wie im Normalfall Verkehrsanlagen auszuführen und zu gestalten sind, vermitteln dem Kläger aber - neben § 45 StVO - kein subjektives Recht auf (erneute) Einrichtung eines absoluten Halteverbotsbereiches in der Robert-Koch-Straße vor seinem Grundstück (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Braunschweig, U. v. 16.04.2013 - 6 A 64/11 -, juris, sowie VGH Bayern, U. v. 31.05.2011 - 8 B 10.1653 -, juris, Rdnr. 29).
  • VG Hamburg, 11.07.2023 - 5 K 4862/19

    Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in

    Sonntagen (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 16.4.2013, 6 A 64/11, juris Rn. 2: bei einer werktäglichen Verkehrsbelastung zwischen 29.200 und 38.200 Kfz Spitzenbelastung von ca. 2.550 bzw. 2.750 Kfz pro Stunde; VG Hamburg, Urt. v. 2.2.2023, 5 K 3154/18, juris Rn. 57, bei einer werktäglichen Verkehrsbelastung von 29.000 Kfz mindestens Spitzenbelastung von 2.100 Kfz pro Stunde; Urt. v. 28.6.2023, 5 K 4046/19, n. v., bei einer täglichen Verkehrsbelastung von 19.000 Kfz eine Spitzenbelastung mindestens in der Größenordnung von 1.600 Kfz).
  • VG Hamburg, 02.02.2023 - 5 K 3154/18

    Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der

    Auch nach Eintritt der Bestandskraft ist dem Bürger daher im Hinblick auf ein Verkehrszeichen die Möglichkeit eröffnet, bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Überprüfung der durch das Verkehrszeichen getroffenen Regelung zu stellen und dieses Begehren gegebenenfalls in Form der Verpflichtungsklage gerichtlich weiterzuverfolgen (VG Hamburg, Urt. v. 16.12.2014, 5 K 589/12 n.v.; VG Berlin, Urt. v. 25.7.2019, 11 K 425.16, juris Rn. 19; VG Hannover, Urt. v. 17.1.2018, 7 A 2194/16, juris Rn. 27; VG Braunschweig, Urt. v. 16.4.2013, 6 A 64/11, juris Rn. 44; VG Ansbach, Urt. v. 18.6.2012, AN 10 K 11.01571, juris Rn. 32; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 1.12.2009, 14 K 5458/08, juris Rn. 41; wohl a.A., aber ohne Begründung OVG Münster, Beschl. v. 22.3.3017, 8 A 1256/14, juris Tenor und Rn. 14, 19).
  • VG Hannover, 19.02.2020 - 7 A 5411/18

    Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Rinteln, die das Befahren der

  • VG Bayreuth, 24.04.2018 - B 1 K 16.919

    Rechtmäßige Anordnung der Verkehrszeichen für eine Vorfahrtsregelung

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9233
VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11 (https://dejure.org/2013,9233)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14.03.2013 - 6 A 64/11 (https://dejure.org/2013,9233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2012 - 4 LA 181/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Angliederung

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11
    Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung lehnte das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. September 2012 (4 LA 181/11) ab.

    Es wird Bezug genommen auf die Gründe des Urteils der Kammer vom 24. Februar 2011 (6 A 86/09) sowie des Beschlusses des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 4. September 2012 (4 LA 181/11), die das Gericht auch hier für tragend erachtet.

    Überdies hat bereits das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 4. September 2012 (4 LA 181/11) dargelegt, dass der Kläger in dem Parallelverfahren 6 A 86/09 die Jagd auf dem im Miteigentum der Klägerin stehenden Grundstück nicht aus ethischen Gründen, sondern aus Sicherheitsaspekten sowie wegen des gestörten Vertrauensverhältnisses zu der Beigeladenen ablehne.

  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11
    Es sei weder ein Verstoß gegen das Deutsche Verfassungsrecht noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) - Große Kammer - vom 26. Juni 2012 (9300/07), ersichtlich.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Große Kammer - in seinem Urteil vom 26. Juni 2012 (9300/07 - Herrmann / Deutschland, NJW 2012, 3629).

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11
    Die jagdrechtlichen Vorschriften über die Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken und über die Abrundung von Jagdbezirken durch Angliederung, Austausch oder Abtrennung von Grundflächen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, NVwZ 2008, 808, zitiert nach Juris).
  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11
    Das Gericht bezieht sich auf seine Entscheidungen in den Sachen Chassagnou (Urteil vom 29.04.1999 - 25088/94, 28331/95 u. 28443/95 - Chassagnou u.a. / Frankreich, NJW 1999, 3695) und Schneider (Urteil vom 10.07.2007 - Beschwerde Nr. 2113/04 - Schneider / Luxemburg, NuR 2008, 489), und stellte fest, dass von den in diesen Entscheidungen dargelegten Grundsätzen für die Situation in Deutschland nicht abzuweichen sei.
  • VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11
    Die jagdrechtlichen Vorschriften über die Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken und über die Abrundung von Jagdbezirken durch Angliederung, Austausch oder Abtrennung von Grundflächen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, NVwZ 2008, 808, zitiert nach Juris).
  • EGMR, 10.07.2007 - 2113/04

    SCHNEIDER c. LUXEMBOURG

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.03.2013 - 6 A 64/11
    Das Gericht bezieht sich auf seine Entscheidungen in den Sachen Chassagnou (Urteil vom 29.04.1999 - 25088/94, 28331/95 u. 28443/95 - Chassagnou u.a. / Frankreich, NJW 1999, 3695) und Schneider (Urteil vom 10.07.2007 - Beschwerde Nr. 2113/04 - Schneider / Luxemburg, NuR 2008, 489), und stellte fest, dass von den in diesen Entscheidungen dargelegten Grundsätzen für die Situation in Deutschland nicht abzuweichen sei.
  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 275/15

    Befriedung; Eigenjagd; Erbengemeinschaft; ethische Gründe; Gewissensentscheidung;

    Mit inzwischen rechtskräftigen Urteilen vom 14. März 2013 (6 A 63/11, 6 A 64/11 und 6 A 66/11) wies die Kammer die Klagen der Frau F. (Klägerin zu 3.), der Frau D. (Klägerin zu 2.) und einer Frau N. gegen die Abrundungsverfügung ab.
  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 517/14

    Abrundungsverfügung bezüglich einer jagdbezirksfreien Fläche

    Mit weiteren Abrundungsverfügungen vom 7. März 2011 - gegen die die jeweiligen Klageverfahren ebenfalls ohne Erfolg blieben - hatte der Beklagte auch gegenüber den weiteren Miteigentümerinnen H. (Urteil der Kammer vom 14.3.2013 - 6 A 63/11) und I. (Urteil der Kammer vom 14.3.2013 - 6 A 66/11, Beschluss des Nds. OVG vom 24.3.2013 - 4 LA 89/13 nach Rücknahme des Berufungszulassungsantrags) sowie der damaligen weiteren Miteigentümerin J. (Urteil der Kammer vom 14.3.2013 - 6 A 64/11) die Angliederung an den Eigenjagdbezirk verfügt.
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