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   VG Lüneburg, 09.08.2013 - 6 A 78/12   

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https://dejure.org/2013,27132
VG Lüneburg, 09.08.2013 - 6 A 78/12 (https://dejure.org/2013,27132)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09.08.2013 - 6 A 78/12 (https://dejure.org/2013,27132)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09. August 2013 - 6 A 78/12 (https://dejure.org/2013,27132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Feuerwehreinsatz und die Kosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Feuerwehreinsatz - Kostenlose Hilfe nur bei akuter Lebensgefahr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Feuerwehr erhält Zusatzkosten nach Unfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Geltendmachung von Kosten bei Feuerwehreinsatz zur Rettung eines Menschen aus akuter Lebensgefahr - Weitere Hilfeleistungen nach Abschluss der Lebensrettung kostenpflichtig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.08.2013 - 6 A 78/12
    Da sich die rechtliche Bewertung von Kosten- und Abgabenbescheiden jeweils nach der zum Zeitpunkt des Entstehens der streitigen Zahlungspflicht maßgeblichen Rechtslage richtet (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.06.2012 - 11 LC 234/11 -, zitiert nach Juris), ist hier das Niedersächsische Brandschutzgesetz in der seit dem 1. Januar 2010 geltenden Fassung (GVBl. S. 491) anzuwenden.

    Zu den Unglücksfällen in diesem Sinne können auch die Folgen von Verkehrsunfällen gehören (Scholz/Runge, NBrandSchG, a.a.O., § 2 Ziff. 3, m. w. N.; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 28.06.2012 - 11 LC 234/11 -, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 16.02.2011 - 11 A 1119/10

    Feuerwehrkosten bei Bergung einer vermeintlichen Leiche

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.08.2013 - 6 A 78/12
    Demnach muss es sich bei dem abgerechneten Einsatz um eine Leistung handeln, die unter die in § 1 Abs. 1 NBrandSchG gesetzlich festgelegten Aufgaben der Feuerwehr fällt, ohne gleichzeitig ein nach § 26 Abs. 1 S. 1 NBrandSchG unentgeltlicher Pflichteinsatz zu sein (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 16.02.2011 - 11 A 1119/10 -, zitiert nach Juris).

    Soweit ein Einsatz mehrere Teilleistungen umfasst, sind diese ggf. getrennt zu betrachten (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 16.02.2011, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 23.04.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.08.2013 - 6 A 78/12
    Der Wegfall bzw. die Änderung einer Ermächtigungsgrundlage lässt jedoch grundsätzlich das Recht unberührt, das zur Geltungszeit wirksam zustande gekommen war (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 31.01.1997 - 1 C 20.95 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

    e) Allerdings ist es grundsätzlich möglich, die Kosten eines Einsatzes, der entweder zeitgleich oder im Anschluss an die Lebensrettung noch "andere Hilfeleistungen" i.S.d. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NBrandSchG umfasst, anteilig geltend zu machen (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 30.1.2007 - 5 TP 2876/06 -, juris, Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 -, juris, Rn. 34 f; VG Lüneburg, Urt. v. 9.8.2013 - 6 A 78/12 -, juris, Rn. 26 f; VG Oldenburg, Urt. v. 16.2.2011 - 11 A 1119/10 -, juris, Rn. 17 ff.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 6.9.2010 - 11 LA 375/09 - n.v.; Freese, in: Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, a.a.O., § 5, Rn. 1176; Scholz/Runge, a.a.O., § 29, S. 331).

    Demgegenüber kann ein abtrennbarer, eigenständiger Einsatzteil etwa dann vorliegen, wenn die Feuerwehrleute bei einem Verkehrsunfall im Anschluss an eine ca. 15 Minuten dauernde und für die Feuerwehr mit der Übergabe an den Rettungswagen endende Lebensrettung noch weitere 90 Minuten vor Ort benötigen, um die Unfallstelle abzusichern und Unfallspuren zu beseitigen (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 9.8.2013 - 6 A 78/12 -, juris, Rn. 3 ff.).

    Dabei ist es auch grundsätzlich möglich, dass zeitgleich zwei eigenständige Einsatzteile absolviert werden, etwa indem bei einem Verkehrsunfall eine bestimmte Anzahl von Feuerwehrleuten mit der Menschenrettung befasst ist, während sich eine andere Gruppe von Feuerwehrleuten gleichzeitig um aus beschädigten Fahrzeugen auslaufende Betriebsstoffe kümmert (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 9.8.2013 - 6 A 78/12 -, juris, Rn. 3 ff.).

  • VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14

    Auslagen der Feuerwehr, Suche und Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr

    Die Suche und die Übergabe bildeten deshalb eine einheitliche, unmittelbare Rettungsmaßnahme aus akuter Lebensgefahr (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 09. August 2013, -  6 A 78/12 -, veröffentlicht in juris).

    Weitere Folgemaßnahmen, die nicht mehr der unmittelbaren Rettungshandlung zuzurechnen sind, unterfallen keinem Kostenausschluss nach § 61 Abs. 6 HBKG (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2007, - 5 TP 2876/06 -, veröffentlicht in juris; VG Lüneburg, Urteil vom 09. August 2013, - 6 A 78/12 -, veröffentlicht in juris ).

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