Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.12.1983 - 6 OVG A 79/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 30 BBauG; § 2 Abs. 7 NBauO; § 75 Abs. 1 NBauO; § 4 Abs. 1 BauNVO
Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 30 BBauG auf die Rechtmäßigkeit der Versagung einer Baugenehmigung; Vereinbarkeit einer Fleischerei mit Schlachtbetrieb mit den in einem allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsarten; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 30 BBauG auf die Rechtmäßigkeit der Versagung einer Baugenehmigung; Vereinbarkeit einer Fleischerei mit Schlachtbetrieb mit den in einem allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungsarten; ...
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Kurzfassungen/Presse
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Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Fleischereien mit eigenem Schlachtbetrieb im allgemeinen Wohngebiet
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 18.03.1983 - 2 OS VG A 182/81
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.12.1983 - 6 OVG A 79/83
- BVerwG, 04.05.1984 - 4 CB 23.84
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.12.1983 - 6 A 79/83
Wenn demgemäß bauliche Anlagen, die dem Schlachten dienen, in allgemeinen Wohngebieten grundsätzlich unzulässig sind, so könnte hier allenfalls dann etwas anderes gelten, wenn der Betrieb des Klägers nicht dem typischen Bild einer Schlachterei entsprechen würde und deshalb ausnahmsweise Störungen für die Umgebung nicht zu erwarten wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1971 - IV C 76.68 -, DVBl 1971, 759 (762)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - 10a D 197/98
Abgrenzung von Grundstücksflächen mit unterschiedlicher Geschoßzahl durch eine …
Regelmäßig sind allerdings Fleischereien mit eigenem Schlachtbetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig, vgl. z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 6 A 79/83 - BRS 40 Nr. 44. - VG Hannover, 08.10.2010 - 4 B 3887/10
Heranrückende Wohnbebauung; Rücksichtnahmepflicht; Schlachterei; Schlachterei
Dabei ist in der Rechtsprechung geklärt, dass solche Schlachtereien Störungen erzeugen, die einer Wohnnutzung im Wohngebiet nicht zumutbar sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 09.12.1983 - 6 A 79/83 -, BRS 40, Nr. 44; VGH Kassel, Beschluss vom 11.06.1990 - 4 TH 6/89 -, BRS 50, Nr. 173), weil es sich um einen störenden Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) handelt. - VGH Hessen, 11.06.1990 - 4 TH 6/89
Zur Zulässigkeit einer nachträglichen Auflage zur Baugenehmigung - hier: …
Auch die Einordnung des Gebietscharakters durch den seinerzeitigen Bauantragsteller selbst als faktisches reines Wohngebiet bestätigt, daß die Fleischerei nach ihrem Umfang als der Versorgung des Gebiets dienender Betrieb angesehen und genehmigt wurde, wobei nicht zu verkennen ist, daß eine Fleischerei mit eigenem Schlachtbetrieb in anderer Beziehung, nämlich im Hinblick auf die für Wohngebiete zu fordernde Störungsfreiheit, ihrer Art nach auch in einem allgemeinen Wohngebiet (vgl. § 4 BauNVO) unzulässig gewesen sein dürfte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 09.12.1983 - 6 A 79/83 - BRS 40 Nr. 44).