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VG Greifswald, 23.04.2002 - 6 A 87/96 |
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 23.04.2002 - 6 A 87/96
- BVerwG, 02.01.2003 - 7 B 65.02
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 08.10.2014 - 3 W 51/14
Grundbuchverfahren: Zwischenverfügung auf Vorlage einer noch nicht abgegebenen …
Am 01./03.12.2010 haben die Antragsteller zur Vollziehung des Übergabevertrages u. a. die Löschung des Widerspruchs und des Vorkaufsrechts beantragt und insoweit zunächst auf ein Protokoll der Öffentlichen Sitzung des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 06.07.1999 in dem Verwaltungsstreitverfahren der G. T. gegen den Landrat des Landkreises Ostvorpommern - ARoV - (6 A 87/96) verwiesen, zu dem I. und H. M. Beigeladene waren und ausweislich dessen die Prozessparteien folgenden Vergleich schlossen:.Ferner haben die Antragsteller eine Ausfertigung des Beschlusses des BVerwG vom 02.01.2003 - BVerwG 7 B 65.02 - in dem Rechtsstreit der G. T. gegen den Landrat des Landkreises Ostvorpommern vorgelegt mit dem das BVerwG die Beschwerde der dortigen Klägerin G. T. gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23.04.2002 - VG 6 A 87/96 VG Greifswald - zurückgewiesen hat.
Der im Verwaltungsrechtsstreit 6 A 87/96 protokollierte Vergleich vom 06.07.1999 ist zwar eine öffentliche Urkunde i. S. von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO, er enthält jedoch keinerlei Erklärung oder Verpflichtung der Berechtigten, die geeignet wäre, die Erteilung der erforderlichen Löschungsbewilligungen nachzuweisen.