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   BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77   

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https://dejure.org/1979,1699
BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77 (https://dejure.org/1979,1699)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1979 - 6 ABR 15/77 (https://dejure.org/1979,1699)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 (https://dejure.org/1979,1699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Prozessualer Antrag - Prozeßziel - Freistellungsanspruch - Zahlungsanspruch - Antragstellung bei Ansprüchen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

    Auszug aus BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77
    Nur wenn das Betriebsratsmitglied bereits die Ansprüche des Trägers der Schulung erfüllt hat, wandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um (vgl. auch Urteil des Dritten Senats vom 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - = [demnächst] AP Nr. 21 zu § 67o BGB).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77
    Es handelt sich dabei um einen vom Recht des Betriebsrats abgeleiteten Anspruch (BAG AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 m.w.N. -unter II 2; Beschluß des erkennenden Senats vom 21. November 1978 aaO).
  • BAG, 10.12.1991 - 9 AZR 319/90

    Lohnnachweiskarte im Baugewerbe; unzulässiger Feststellungsantrag

    Unterläßt dies das Landesarbeitsgericht, muß schon deshalb eine Entscheidung aufgehoben werden, wenn dieser Verfahrensverstoß gerügt wird (im Anschluß an BAG Beschluß vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - AP Nr. 7 zu § 80 ArbGG 1953).

    Es hätte nach § 139 ZPO darauf hinwirken müssen, daß der Kläger einen nach dem vorgetragenen Sachverhalt sachdienlichen Antrag stellt (vgl. BAG Beschluß vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - AP Nr. 7 zu § 80 ArbGG 1953; Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 139, Anm. 2b, bb).

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

    Daneben kann auch der Betriebsrat den Freistellungsanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds geltend machen (BAG 27.03.1979 - 6 ABR 15/77 - AP ArbGG 1953 § 80 Nr. 7; BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136; Fitting, a.a.O., § 40 Rn. 92 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

    Daneben kann auch der Betriebsrat den Freistellungsanspruch eines einzelnen Betriebsrats geltend machen (BAG 27.03.1979 - 6 ABR 15/77 - AP ArbGG 1953 § 80 Nr. 7; BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136; Fitting, a.a.O., § 40 Rn. 92 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

    Daneben kann - wie im vorliegenden Fall - auch der Betriebsrat den Freistellungsanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds geltend machen (BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77 - AP ArbGG 1953 § 80 Nr. 7; BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136; Fitting, a.a.O., § 40 Rn. 92 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

    Hat ein Betriebsratsmitglied im Zusammenhang mit Schulungsmaßnahmen entstandene Verbindlichkeiten bereits erfüllt, steht ihm ein entsprechender Erstattungs-, Zahlungsanspruch zu (BAG, Beschluss vom 27.03.1979 - AP ArbGG 1953 § 80 Nr. 7).
  • BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 36/79
    Der Senat hat schon wiederholt dargelegt, daß es sich bei dem Anspruch des Betriebsratsmitglieds nach § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 BetrVG nicht um einen Zahlungs- sondern um einen Freistellungsanspruch für die von ihm gegenüber dem Träger der Schulung im Rahmen von § 37 Abs. 6 BetrVG eingegangenen Verbindlichkeiten handelt (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - AP Nr. 7 zu § 80 ArbGG 1953).

    Nur wenn das Betriebsratsmitglied bereits die Ansprüche des Trägers der Schulung erfüllt hat, wandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um (BAG Beschluß vom 27. März 1979, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 191/20

    Schulungskosten - Freistellungsanspruch - Stornierung einer Seminarteilnahme -

    Nur wenn das betreffende Mitglied bereits die Ansprüche des Trägers der Schulung selbst erfüllt hat, wandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um ( vgl. BAG 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - Rn. 12, juris ).
  • BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91

    Klage auf Feststellung des Bestehens von Dauerschuldverhältnissen zum Arbeitgeber

    Über eindeutige Anträge darf sich das Gericht im Wege der Auslegung nicht hinwegsetzen (BAG Beschluß vom 27. März 1979 - 6 ABR 15/77 - AP Nr. 7 zu § 80 ArbGG 1953, zu II 3 der Gründe).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

    Die Auslegung darf sich nicht über einen eindeutigen und daher nicht auslegungsbedürftigen Antrag hinwegsetzen (BAG, Beschluss vom 27. März 1979, AP ArbGG 1953 § 80 Nr. 7).
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