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   BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78   

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BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 (https://dejure.org/1980,1866)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 (https://dejure.org/1980,1866)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 (https://dejure.org/1980,1866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1980, 681
  • VersR 1980, 1035
  • BB 1980, 1157
  • DB 1980, 1699
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    (2) Das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung gilt gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 24; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 25, BAGE 121, 139; 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe mwN; 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - zu II 3 e der Gründe; 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - zu III 3 der Gründe, BAGE 25, 292) .
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Ein willkürliches Einblicksverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 16, zu II 3 e der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06

    Pflicht des Arbeitgebers zur Aufschlüsselung des Bruttoentgelts in den Lohn- und

    Das Einblicksrecht dient hier der Prüfung, ob die kollektiven Entgeltregelungen eingehalten und die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebenden Grundsätze von Recht und Billigkeit sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden (BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 12).

    Das umfasst die Prüfung, ob die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann (BAG, 12.02.1980 a. a. O.).

    Weil der Betriebsrat seine Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig erfüllt, braucht er nicht darzulegen, für welche Zwecke er die Informationen benötigt (BAG 12.02.1980 a. a. O.; 10.02.1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27).

    Daran ist zu denken, wenn im Betrieb unstreitig Lohnzahlungen ohne jede Verbindung zu kollektiven Regelungen oder zu Festsetzungen aufgrund billigen Ermessens geleistet werden (BAG 12.02.1980 a. a. O.).

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Das letztere kann, wie schon das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - m.w.Nachw.) dargelegt hat, nur in der Weise geschehen, daß ihr die Bruttolohn- und -gehaltslisten vorgelegt werden.
  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Demgegenüber hat der nunmehr für Fragen des Einsichtsrechts des Betriebsrates zuständige Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1980 (6 ABR 2/78 - /demnächst/ AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß das Einblicksrecht des Betriebsrates sich in jedem Falle auch auf übertarifliche Vergütungen erstrecke und daß es der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat für die Ausübung dieses Informationsrechtes auch dann nicht bedürfe, wenn die übertarifliche Vergütung nicht auf einer kollektiven Regelung aufbaue, sondern individuell vereinbart sei.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

    Ein willkürliches Einsichtsverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 -, Rn. 25, juris; BAG, Beschl. v. 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 -, Rn. 15, juris).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

    Der nach § 28 BetrVG gebildete Personalausschuß des Antragstellers hat gegen die Antragsgegnerin gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG einen Anspruch, Einblick in die Listen über Bruttolöhne und -gehälter zu nehmen (BAGE 25, 75; BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 2 und 12 zu § 80 BetrVG 1972; BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - DB 1987, 1152 = NZA 1987, 385).

    So kann einem Ausschuß des Betriebsrats auch das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG verwehrt werden, wenn seine Geltendmachung eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (BAGE 25, 292, 297 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 3 a. E. der Gründe; BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972, zu 3 e a.E. der Gründe).

  • BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80

    Prämie

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß sich das nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG bestehende Einblicksrecht auf die gesamten effektiven Bruttobezüge einschließlich übertariflicher Zulagen erstreckt und daß der Antragsteller von diesem Recht auch ohne Darlegung eines besonderen Anlasses jederzeit Gebrauch machen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972; ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 80 Rz 23; vgl. auch Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 62, 66).
  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79

    Betriebsrat

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 12. Februar 1980 (- 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß sich das Informationsrecht des Betriebsrats nicht nur auf die Bruttolohn- und -gehaltslisten der tariflichen Löhne und Gehälter bezieht, sondern auch die Befugnis zur Information über die Zahlung übertariflicher Lohnbestandteile im Betrieb umfaßt, ohne daß es hierfür der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat bedarf.
  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 72/85

    Anspruch des Betriebsrat auf Einblicknahme in die Listen über die Bruttolöhne und

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung;

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
  • VG Koblenz, 26.04.1991 - 4 PK 356/91

    Gewährung von Leistungszulagen bei der Deutschen Bundespost; Einschaltung des

  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 33/81
  • LAG Hamm, 12.02.1986 - 12 TaBV 149/85

    Einblicksrecht; Betriebsrat; Recht auf informationelle Selbstbestimmung;

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 24/80
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 10/80
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