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   BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77   

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https://dejure.org/1978,250
BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 (https://dejure.org/1978,250)
BAG, Entscheidung vom 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 (https://dejure.org/1978,250)
BAG, Entscheidung vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 (https://dejure.org/1978,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere Betriebsteile - Amtszeit - Selbständiger Betriebsteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1467
  • DB 1978, 1452
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen (BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 17, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl, Anfechtungsbefugnis, Fortbestehen des

    Die gleichwohl durchgeführte Wahl ist nichtig (vgl. BAG 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8) .
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu etwa BAG Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 54/90 - BAGE 68, 67 = AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - BAGE 60, 276 = AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8, aaO und vom 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - BAGE 29, 392 = AP Nr. 6, aaO), daß eine Verkennung des Betriebsbegriffs nicht zu einer jederzeit zu beachtenden Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer fristgebundenen Anfechtbarkeit führt.
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