Rechtsprechung
   BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1152
BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 (https://dejure.org/1986,1152)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 (https://dejure.org/1986,1152)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 (https://dejure.org/1986,1152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Schwesternschaft des Deutschen roten Kreuzes in Bezug auf den Träger des Arbeitsfeldes - Vertragliche Verhältnisse oder Mitgliedschaftsverhältnisse der zugehörigen Schwestern und der Gemeinde - Gestellungsvertrag zwischen den Schwestern und der Gemeinde ...

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    Mitglieder der DRK-Schwesternschaft nicht wahlberechtigt

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 § 7 § 9 § 19
    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2906 (Ls.)
  • NZA 1986, 690 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85
    Zum Betriebsrat für die "freie Pflegepersonal" der Schwesternschaft sind die Mitglieder der DRK-Schwesternschaft daher nicht wahlberechtigt (Bestätigung und Fortführung der Entscheidung vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAG 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Beschluß vom 3. Juni 1975 (BAG 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz) die Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern einer Schwesternschaft vom Roten Kreuz verneint, die in einem von der Schwesternschaft selbst getragenen Krankenhaus tätig sind, weil die mit ihrem Beitritt zu einer Schwesternschaft übernommenen Pflicht der Rot-Kreuz Schwester, in der karitativen Krankenpflege tätig zu werden, sich allein auf die Zugehörigkeit zu der Schwesternschaft gründet.

    Für den Senat besteht nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts sowie den Regelungen der Satzung und der Schwesternordnung kein Anlaß, die mitgliedschaftlichen Bindungen der im Klinikum E tätigen Mitglieder im Verhältnis zum weiteren Beteiligten einer anderen rechtlichen Beurteilung zu unterziehen, als dies im Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juni 1975 (aaO) geschehen ist.

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt, DRK-Schwestern seien keine Arbeitnehmer iSd. nationalen Rechts (BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b und c der Gründe, BAGE 80, 256; 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 -; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289) , weicht die vorliegende Entscheidung hiervon nicht ab.
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Das hat das Bundesarbeitgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAGE 2, 289 = AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Insofern läßt sich den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entnehmen, ob und in welcher Weise etwa die Vereinssatzung oder andere vereinsrechtliche Regelungen bereits eine Spielverpflichtung der Amateure (und evtl. gesondert der Vertragsamateure?) festlegen (vgl. für den Fall der auf Vereinsrecht beruhenden Arbeitspflicht der Rote-Kreuz-Schwester, BAGE 27, 163 und BAG Beschluß vom 20. Juni 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09

    Arbeitnehmereigenschaft Rote-Kreuz-Schwester - Aufnahmevertrag

    Die Mitglieder einer A-Schwesternschaft sind auch dann keine Arbeitnehmer, wenn sie nicht in einem von der Schwesternschaft selbst getragenen, sondern aufgrund eines Gestellungsvertrages in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus tätig sind (vgl. BAG 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - LS; zit. nach Juris).

    Die mit ihrem Beitritt zu einer Schwesternschaft übernommene Pflicht der C, in der karitativen Krankenpflege tätig zu werden, gründet sich allein auf die Zugehörigkeit zu der Schwesternschaft (BAG 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - Rn 11, zitiert nach juris) .

    Mitglieder der A-Schwesternschaft sind auch dann keine Arbeitnehmer, wenn sie aufgrund eines Gestellungsvertrages in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus tätig sind (vgl. BAG 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - LS, zitiert nach juris) .

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    b) Die Anwendung der von der ständigen Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil Rote-Kreuz-Schwestern nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG sind (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

    Nach ständiger - allerdings schon älterer - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; vgl. weiter: BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; BAG v. 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 5 C 1.15

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rückzahlung der Ausgleichsabgabe;

    Folgerichtig prüft das Bundesarbeitsgericht nicht, ob die Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes unter den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG fallen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 und vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

    Diese können, wie das BAG u.a. in der Entscheidung aus dem Jahr 1986 (Urteil vom 20.02.1986 - 6 ABR 5/85) ausgeführt hat, nicht zugleich arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten sein.
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 245/08

    Rote-Kreuz-Schwestern; Arbeitnehmereigenschaft; Betriebsratsmitbestimmung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (BAG vom 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; BAG vom 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer

    Handelt es sich nicht um sog. Gastschwestern, sind sie daher weder als Arbeitnehmer noch als arbeitnehmerähnliche Personen einzustufen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 , vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, Rotes Kreuz und vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG ; zu Gastschwestern s. BAG, Urteil vom 4. Juli 1979 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB , Rotes Kreuz und Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - NZA 1995, 906 ).
  • BFH, 25.11.1993 - VI R 115/92

    Ein Gehaltsverzicht durch Vorabzug vom Grundgehalt zur Verwendung für

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

  • ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11

    Erteilung der Zustimmung zur Einstellung als Krankenschwester aufgrund des

  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12

    Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz von Mitgliedern des

  • ArbG Essen, 12.07.2011 - 2 BV 86/10

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen gem. § 99 Abs. 1

  • LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07

    §§ 626 BGB, 91 SGB IX

  • ArbG Essen, 07.09.2011 - 4 BV 30/11

    Einordnung von auf der Basis einer Vereinsmitgliedschaft (hier: Rotes Kreuz)

  • ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14

    Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht