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   BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80   

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BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80 (https://dejure.org/1983,1363)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1983 - 6 ABR 65/80 (https://dejure.org/1983,1363)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 6 ABR 65/80 (https://dejure.org/1983,1363)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 109
  • BB 1984, 598
  • DB 1983, 2419
  • JR 1984, 484
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80
    Zur Abmeldung gehört eine stichwortartige Beschreibung des Gegenstandes der Betriebsratstätigkeit nach Art, Ort und Zeit, nicht jedoch eine nähere Darlegung des Inhalts der Tätigkeit, die dem Arbeitgeber eine Kontrolle der BetriebsratStätigkeit ermöglichen könnte (BAG Urteile vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1979).

    Der Streit der Beteiligten geht nur um die Namensangabe des Mitarbeiters, der am Arbeitsplatz aufgesucht werden soll, nicht um die generellen Voraussetzungen eines Zugangs von Betriebsratsmitgliedern zu einzelnen Arbeitsplätzen (vgl. dazu BAG 37, 38; Beschluß des Senats vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972) .

  • BAG, 19.06.1979 - 6 AZR 638/77

    Betriebsratsmitglied - Beurteilung des Lohnanspruchs - Tatsachenvortrag -

    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80
    Zur Abmeldung gehört eine stichwortartige Beschreibung des Gegenstandes der Betriebsratstätigkeit nach Art, Ort und Zeit, nicht jedoch eine nähere Darlegung des Inhalts der Tätigkeit, die dem Arbeitgeber eine Kontrolle der BetriebsratStätigkeit ermöglichen könnte (BAG Urteile vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1979).
  • LAG Hamm, 28.10.1981 - 12 TaBV 107/81
    Auszug aus BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80
    Gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG ist ein Betriebsratsmitglied von seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung zur Durchführung erforderlicher Beriebsratstätigkeit freigestellt, muß sich aber beim Verlassen des Arbeitsplatzes wie jeder andere Arbeitnehmer abmelden (vgl. von Friesen, DB 1981, 1618 und zur Bestimmung der Person, bei der die Abmeldung zu erfolgen hat LAG Hamm, DB 1982, 1173).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

    Die begehrte Feststellung ist betriebsverfassungsrechtlicher Art. Der Betriebsrat ist als Gremium berechtigt durchzusetzen, dass seine Mitglieder für erforderliche Betriebsratstätigkeiten von der Arbeitspflicht befreit werden und dabei nur den gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen unterliegen (vgl. in dem anderen Zusammenhang der Geltendmachung von Schulungskosten zB BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 10; ohne Problematisierung vorausgesetzt von BAG 14. Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - zu B der Gründe, BB 1990, 1625; 23. Juni 1983 - 6 ABR 65/80 - zu II 1 und 2 der Gründe, BAGE 43, 109; in der Begründung abweichend BAG 27. Juni 1990 - 7 ABR 43/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 65, 230, das für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags einen eigenen Anspruch des Betriebsrats(-gremiums) aus § 37 Abs. 2 BetrVG unterstellt) .

    Es ist auch verpflichtet, sich zurückzumelden, sobald es nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit seine Arbeit wieder aufnimmt (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 ABR 2/97 - zu B II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 119 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 135; 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 79, 263; 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - zu 2 b bb der Gründe, BAGE 71, 14; 14. Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - zu B 2 der Gründe, BB 1990, 1625; 23. Juni 1983 - 6 ABR 65/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 43, 109) .

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Nähere Angaben zum Inhalt der Betriebsratstätigkeit wurden nicht verlangt, um dem Arbeitgeber keine Kontrolle der Betriebsratsarbeit zu ermöglichen (BAG Urteil vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 43, 109, 112 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15

    Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb

    Dabei muss er aber auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht nehmen (BAG 23. Juni 1983 - 6 ABR 65/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 43, 109) .
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Mit der gesetzlich geforderten Eigenständigkeit des Betriebsrats wären Kontrollrechte und Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers hinsichtlich der Ausübung des Betriebsratsamtes nicht vereinbar (BAGE 43, 109, 113 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
  • ArbG Berlin, 02.08.2013 - 28 BVGa 10241/13

    Behinderung der Betriebsratsarbeit - einstweilige Verfügung

    dazu statt vieler nur BAG 23.6.1983 - 6 ABR 65/80 - AP § 37 BetrVG 1972 Nr. 45 [II.2.], wonach ein "Überwachungs- und Kontrollrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Amtsführung des Betriebsratsmitglieds ausgeschlossen" sei; ferner [II.3.

    Inhalt und Umfang der Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder ergeben sich also aus diesen Normen, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen kann".S. dazu statt vieler nur BAG 23.6.1983 - 6 ABR 65/80 - AP § 37 BetrVG 1972 Nr. 45 [II.2.], wonach ein "Überwachungs- und Kontrollrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Amtsführung des Betriebsratsmitglieds ausgeschlossen" sei; ferner [II.3.

    26) S. dazu statt vieler nur BAG 23.6.1983 - 6 ABR 65/80 - AP § 37 BetrVG 1972 Nr. 45 [II.2.], wonach ein "Überwachungs- und Kontrollrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Amtsführung des Betriebsratsmitglieds ausgeschlossen" sei; ferner [II.3.

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Hierzu muß sich das Betriebsratsmitglied beim Verlassen des Arbeitsplatzes wie jeder andere Arbeitnehmer abmelden (vgl. BAGE 43, 109, 112 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 1 der Gründe; siehe auch BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39, aaO, unter II 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 TaBV 87/11

    Arbeitgeber darf nicht auf Betriebsratsdateien zugreifen - keine Protokolldateien

    a)Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (BAGE 43, 109) in der Entscheidung vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97 - = DB 98, 627 betont, dass es mit der vom Betriebsverfassungsgesetz geforderten Eigenständigkeit des Betriebsrates unvereinbar ist, Kontrollrechte und Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers hinsichtlich der Ausübung des Betriebsratsamtes zu begründen mit der Folge, dass - so in dem entschiedenen Fall - Betriebsräte nicht der Kontrolle durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unterliegen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10

    Konfiguration des Betriebsrats-PC

    Mit der gesetzlich geforderten Eigenständigkeit des Betriebsrats wären Kontrollrechte und Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers hinsichtlich der Ausübung des Betriebsratsamtes nicht vereinbar (so bereits BAG, Beschluss vom 23. Juni 1983 - 6 ABR 65/80 zum Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz durch Betriebsratsmitglieder).

    Mit der gesetzlich geforderten Eigenständigkeit des Betriebsrats wären weder Kontrollrechte noch Weisungsbefugnisse oder Mitbestimmungsrechte der Arbeitgeberin hinsichtlich der Ausübung des Betriebsratsamtes vereinbar (so bereits BAG, Beschluss vom 23. Juni 1983 - 6 ABR 65/80).

  • BAG, 14.02.1990 - 7 ABR 13/88

    Betriebsrat: Abmeldung bei Verlassen des Arbeitsplatzes zur Durchführung von

    Hierzu muß sich das betroffene Betriebsratsmitglied beim Verlassen des Arbeitsplatzes wie jeder andere Arbeitnehmer abmelden (vgl. BAGE 43, 109, 112 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 1 der Gründe; siehe auch BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39, aaO, unter II 2 a der Entscheidungsgründe).

    Zur Abmeldung gehört eine stichwortartige Beschreibung des Gegenstands der Betriebsratstätigkeit nach Art, Ort und Zeit, nicht jedoch eine nähere Darlegung des Inhalts der Tätigkeit, die dem Arbeitgeber eine Kontrolle der Betriebsratstätigkeit ermöglichen könnte (BAGE 43, 109, 112 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, m. w. N.).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88

    Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter

    In dem anderen Fall wurde entschieden, daß Betriebsratsmitglieder bei der Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet sind, die Namen von Arbeitnehmern anzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch daß sie verpflichtet sind, generell auf die Sprechstunde des Betriebsrats zu verweisen (Beschluß vom 23. Juni 1983-6 ABR 65/80 - ).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 175/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung, Betriebsratstätigkeit

  • ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10

    Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 18 TaBV 6/08
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

  • BAG, 24.07.1991 - 7 AZR 61/90

    Arbeitsbefreiung wg. Betriebsratstätigkeit - Entgeltfortzahlung - Voraussetzungen

  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 476/83

    Versäumung der Arbeitszeit wegen Personalratstätigkeit - Verpflichtung zur

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87

    Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Nürnberg, 18.10.1993 - 7 TaBV 13/93

    Betriebsrat: Zugang zum Betriebsgelände - Anmeldung beim Arbeitgeber

  • BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85

    Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 176/83

    Mehrarbeitsvergütung bei Betriebsratstätigkeit eines Lehrers in seiner Freizeit

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 178/83

    Mehrarbeitsvergütung bei Betriebsratstätigkeit eines Lehrers in seiner Freizeit

  • LAG Hessen, 17.03.1987 - 5 TaBV 91/86

    Genehmigungspflicht von Dienstreisen der Gesamtbetriebsratsmitglieder durch den

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 177/83
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84

    Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht

  • LAG Berlin, 09.01.1984 - 12 Sa 127/83
  • LAG München, 01.07.2022 - 7 TaBV 70/21

    Sprechstunden des Betriebsrats

  • BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94

    Kosten auswärtiger Sitzungen einer Hauptbetriebsvertretung - Übernahme von

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87

    Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs -

  • ArbG Trier, 18.03.2009 - 4 Ca 501/08
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 475/83
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