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BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 70/85 |
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Vertrauensmann - Schwerbehinderter
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Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Sitzung des Wirtschaftsausschuss
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.11.1984 - 4 BV 13/84
- BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 70/85
Papierfundstellen
- BAGE 55, 332
- NZA 1987, 861
- BB 1987, 1951
- DB 1987, 2467
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92
Schwerbehindertenvertretung - Gemeinsame Ausschüsse
Zu "deren" Ausschüssen, hier des Betriebsrats, zählen nicht nur der Betriebsausschuß nach § 27 BetrVG sowie die weiteren Ausschüsse, die der Betriebsrat aus seinen Mitgliedern gemäß § 28 Abs. 1 und 2 BetrVG bilden kann, und der Wirtschaftsausschuß nach § 106 BetrVG (BAGE 55, 332, 335 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG, zu III 3 der Gründe;… zustimmend unter Aufgabe seiner früheren Ansicht: Jung/Cramer, SchwbG, 3. Aufl., § 25 Rz 10;… a.A. Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 32 Rz 16 unter Hinweis auf u.a. die besonderen Aufgaben des Wirtschaftsausschusses), sondern auch die aufgrund des § 28 Abs. 3 BetrVG errichteten gemeinsamen Ausschüsse, deren Mitglieder vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt werden und deren Betriebsratsmitgliedern Aufgaben zur selbständigen Entscheidung übertragen sind.In seinem Beschluß vom 4. Juni 1987 hat der damals zuständige Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Frage des Teilnahmerechts des Schwerbehindertenvertreters an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses (§ 108 BetrVG) darauf abgestellt, daß es sich bei dem Wirtschaftsausschuß um einen Ausschuß des Betriebsrats und nicht um ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Organ handelt (BAGE 55, 332, 335 f. = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG, unter III 3 der Gründe).
- BAG, 25.06.1987 - 6 ABR 45/85
Sitzungsteilnahme - Gewerkschaftsbeauftragter
Die Vorschrift enthält daher insoweit eine Lücke, die unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung auszufüllen ist (vgl. BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - BAGE 55, 332;… auch Richardi, AuR 1983, S. 33, 34 und Anm. zu EzA § 108 BetrVG 1972 Nr. 3, zu II; Koch, SAE 1981, 248;… Fabricius, aaO, § 108 Rz 5).Dem ist der erkennende Senat gefolgt (Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 70/85 - aaO).
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der …
Auf der anderen Seite haben der Sechste Senat (BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) und der Siebte Senat (Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.) über das Teilnahmerecht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden mit der Begründung, es gehe um die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und damit eines Organs der Betriebsverfassung.
- BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86
Wirtschaftsausschuss: Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, ohne die Frage der richtigen Verfahrensart überhaupt aufzuwerfen, in seinem Beschluß vom 4. Juni 1987 (- 6 ABR 70/85 = BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) über die Frage des Teilnahmerechts der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden.Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, ohne die Frage der richtigen Verfahrensart überhaupt aufzuwerfen, in seinem Beschluß vom 4. Juni 1987 (- 6 ABR 70/85 - BAGE 55, 332 = AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG) über die Frage des Teilnahmerechts der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses im Beschlußverfahren entschieden.
Zwar ließe sich auf der Grundlage des unstreitigen Sachverhalts die abstrakte materiellrechtliche Frage entscheiden, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hat; diese Frage dürfte auf der Grundlage des bereits oben angeführten Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 1987 (aaO) zu bejahen sein.
- VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.1403
Kein Teilnahmerecht der Bezirksvertrauensfrau der Schwerbehinderten an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01
Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung
Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber den Vertrauensleuten der Schwerbehinderten einerseits ein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses einräumt (…BAG vom 21.04.1993 - 7 ABR 44/92, B. II. 1. der Gründe, EzA § 25 SchwbG Nr. 2, S. 3; BAG vom 04.06.1987 - 6 ABR 70/85 - BAGE 55, 332), es andererseits aber nicht für erforderlich hält, dass die Vertrauensleute sich über die Aufgaben und Funktionsweisen dieses Gremiums und die für dessen Arbeit grundlegenden Begriffe Kenntnisse verschaffen (LAG Hamburg vom 12.11.1996 - 6 Sa 51/96, NZA-RR 1997, 348 ff.). - VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03
Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen
Dies gilt insbesondere für das hier von der Antragstellerin geltende gemachte Recht auf Teilnahme an den Personalratssitzungen, das in § 95 Abs. 4 SGB IX wie in § 37 Abs. 1 HPVG gerade gegenüber dem Personalrat besteht (vgl. BAG B. v. 4.6.1987 - 6 ABR 70/85 - AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG = NZA 1987, 861 f.) und sich insoweit nicht unmittelbar gegen den Arbeitgeber, Dienstherrn richtet, auch wenn die Vorschriften diese verpflichten, die Ausübung der Teilnahmerechte zu ermöglichen und nicht zu behindern. - LAG Hamburg, 12.11.1996 - 6 Sa 51/96
Schwerbehindertenvertretung: Nicht genehmigte Teilnahme an einer …
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Jahr 1987 zum SchwbG a.F. entschieden, der Vertrauensmann der Behinderten (Schwerbehindertenvertretung) sei berechtigt, an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilzunehmen; diese Rechstsprechung ist im Jahr 1993 bekräftigt worden ( vgl. BAG vom 21. April 1993, EzA § 25 SchwbG Nr. 2; Beschluß vom 4.Juni 1987, AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG= BAG 55, 332).