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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10 B   

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https://dejure.org/2011,5730
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10 B (https://dejure.org/2011,5730)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10 B (https://dejure.org/2011,5730)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - L 6 AS 2257/10 B (https://dejure.org/2011,5730)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10
    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der besonderen Härte sind nach dem ausdrücklichem Gesetzeswortlaut die Auswirkungen eines Kassenwechsels, nicht die finanzielle Bedeutung durch die Erhebung des Zusatzbeitrages als solche (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B - mwN).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers kann eine besondere Härte i.S.v. § 26 Abs. 4 SGB II angenommen werden, wenn der Leistungsempfänger aufgrund eines speziellen Behandlungsprogramms oder einer besonderen Versorgungsform, die nur seine Krankenkasse anbietet, ein nachvollziehbares Interesse hat, bei dieser zu verbleiben, obwohl sie einen Zusatzbeitrag erhebt (BT-Drs. 16/4247, S. 60, vgl. hierzu auch LSG NRW Beschluss vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B).

    Hierzu liegt höchstrichterliche Rechtsprechung vor, auf deren Grundzüge zurückgegriffen werden kann (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, darf der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt werden (BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 juris Rn 26 - BVerfGE 81, 347).

    Vielmehr ist maßgeblich, ob die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen schwierig erscheint (BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 juris Rn 29 - BVerfGE 81, 347).

  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10
    Ist dies der Fall muss die bedürftige Person die Möglichkeit haben, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren zu vertreten und ggf. Rechtsmittel einlegen zu können (BVerfG Beschluss vom 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97 juris Rn 9 - NJW-RR 2002, 793).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 6 B 141/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht nach vorläufiger Prüfung den Standpunkt des Antragstellers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rn 7a; st. Rspr. des erkennenden Senats, z.B. Beschluss vom 23.03.2010, L 6 B 141/09 AS).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10
    Kommt eine Beweisaufnahme jedoch ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, ist PKH in der Regel zu gewähren (BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 juris Rn 14 - NJW-RR 2005, 140).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 2203/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer besonderen Härte, die sich aus dem Wechsel der Krankenkasse nach § 175 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und nicht aus der Zahlung eines Zusatzbeitrages ergibt (vgl. hierzu auch LSG NRW, Beschluss vom 04.10.2011 - B 6 AS 2257/10 B Rn. 13 juris), liegen nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2011 - L 13 AS 23/12
    Auch ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt, wie dieses Tatbestandsmerkmal ausgefüllt werden kann (vgl. LSG Essen, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - L 6 AS 2257/10 B -), was etwa bei der Teilnahme an speziellen Handlungsprogrammen oder besonderen Versorgungsformen, die nur die Kasse des betreffenden Hilfesuchenden anbietet, in Betracht kommen kann.
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