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   LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11   

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https://dejure.org/2014,25615
LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11 (https://dejure.org/2014,25615)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.04.2014 - L 6 AS 401/11 (https://dejure.org/2014,25615)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. April 2014 - L 6 AS 401/11 (https://dejure.org/2014,25615)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11
    Die Unangemessenheit hat umgekehrt auch nicht zur Folge, dass gar keine Einzugsrenovierungskosten zu gewähren wären, sondern führt lediglich zu einer Beschränkung auf die angemessenen Einzugsrenovierungskosten (vgl. zu entsprechenden Erwägungen zu den Heizkosten BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, Rn. 22 - juris).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11
    Zudem ist trotz Geltung der Produkttheorie die Angemessenheit auf die abstrakt angemessene Wohnfläche, nicht auf die konkrete, innegehabte Wohnung zu beziehen (zu Heizkosten vgl. BSG a.a.O. sowie BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R).
  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11
    Die Marktüblichkeit der Renovierung (oben b) ist auf das Maß des konkret Erforderlichen zu beziehen (c): Üblicherweise beschränkt sich das Maß auf die vertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen, insbesondere Tapezier- und Malerarbeiten bei Einzug, die sich zunehmend insbesondere in Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan in Kombination mit einer Auszugsrenovierung auferlegt wird (seit BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586; Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - NJW 2006, 2115), etabliert hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 42/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11
    Dies betrifft auch den Wand- und Deckenbelag bzw. -ausstattung (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 - juris; BSG a.a.O.).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11
    Voraussetzung des Anspruches ist, dass die Renovierung erforderlich ist, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen, die Verlagerung der Renovierungskosten auf den Mieter orts- bzw. marktüblich ist und die Renovierung zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment erforderlich ist (vgl. auch zum Folgenden: BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 - juris).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Auszug aus LSG Hessen, 09.04.2014 - L 6 AS 401/11
    Die Marktüblichkeit der Renovierung (oben b) ist auf das Maß des konkret Erforderlichen zu beziehen (c): Üblicherweise beschränkt sich das Maß auf die vertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen, insbesondere Tapezier- und Malerarbeiten bei Einzug, die sich zunehmend insbesondere in Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan in Kombination mit einer Auszugsrenovierung auferlegt wird (seit BGH, Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586; Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - NJW 2006, 2115), etabliert hat.
  • SG Leipzig, 28.01.2016 - S 17 AS 2325/15

    Kein Anspruch auf Entfernung des Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters

    Unter die Vorschrift können auch Kosten einer Ein- (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 09.04.2014 - L 6 AS 401/11 -) oder Auszugsrenovierung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12 -) fallen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2016 - L 13 AS 374/15
    Voraussetzung des Anspruches ist, dass die Renovierung erforderlich ist, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen, die Verlagerung der Renovierungskosten auf den Mieter orts- bzw. marktüblich ist und die Renovierung zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment erforderlich ist (LSG Darmstadt, Urteil vom 9. April 2014 - L 6 AS 401/11).
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