Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2015 - L 6 AS 41/15.B.ER |
Kurzfassungen/Presse (2)
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Schlüssiges Konzept zu Satzung nach § 22a SGB II
- sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht: Zweifel an den Mietobergrenzen für Hartz IV Bezieher in der Stadt Neumünster
Wird zitiert von ...
- LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollantrag - Satzungsregelung - …
Schon aus dem Gesetzeswortlaut ("entsprechend der Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes") und der Entstehungsgeschichte (…vgl. BT-Drucks. 17/3404, S. 101) folgt jedoch, dass der Träger die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche auch im Rahmen der Satzungsgebung nicht im Wege freihändiger, kommunalpolitisch motivierter Setzung vornehmen darf, sondern dass es belastbare Daten über den örtlichen Wohnungsmarkt geben muss, um von den Flächengrenzen im sozialen Wohnungsbau abweichen zu können (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2015 - L 6 AS 41/15 B ER).Schon dieser Rückschluss ist - worauf der 6. Senat schon im Rahmen eines Eilverfahrens hingewiesen hatte (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2015 - L 6 AS 41/15 B ER) - indes nicht plausibel.
Davon geht der Senat allerdings nach Prüfung des Konzepts der Antragsgegnerin und der ihm zugrunde liegenden Daten und nach den Überzeugenden Einlassungen der Antragsgegnerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung grundsätzlich aus und folgt damit der im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes getroffenen vorläufigen Einschätzung des 6. Senats (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2015 - L 6 AS 41/15 B ER); einschränkend ist auch hier lediglich darauf hinzuweisen, dass sich bei zutreffender Festsetzung der angemessenen Wohnungsgrößen auch die Zuordnung einzelner Wohnungen zu den jeweiligen Größenklassen verschieben und daraus eine leicht abweichende, tendenziell niedrigere Kappungsgrenze errechnen dürfte.