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   LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11   

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LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11 (https://dejure.org/2014,42802)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2014 - L 6 AS 491/11 (https://dejure.org/2014,42802)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2014 - L 6 AS 491/11 (https://dejure.org/2014,42802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 a.F. SGB II, § ... 11 Abs 3 Nr 1 a.F SGB II, § 2 ALG II-VO 2005, § 1 Abs 1 Nr 3 ALG II-VO 2005, § 2 ALG II-VO 2008, § 1 Abs 1 Nr 4 ALG II-VO 2008, § 3 Nr 36 EStG, § 33 Abs 2 S 1 EStG, § 330 Abs 2 SGB III, § 330 Abs 3 S 1 SGB III, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB X, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB X, § 33 Abs 1 SGB X, § 13 Abs 5 S 1 SGB XI, § 202 SGG, § 287 Abs 2 ZPO
    1. Zur Anrechenbarkeit weitergeleiteten Pflegegeldes auf die der Pflegeperson zustehenden laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 2. Eine Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung ist nicht zu beanstanden, auch wenn nicht alle die korrigierte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Dabei bezieht sich das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit (§ 33 Abs. 1 SGB X) auf den Verfügungssatz; ausreichend ist aber, wenn dieser unter Heranziehung der Begründung oder sonst den Beteiligten bekannter Umstände bestimmbar ist (vgl. BSG, Urtl. vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 und BSG, Urtl. vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).

    Da schon die Befugnis aus §§ 202 SGG i.V.m. 287 Abs. 2 ZPO, einen (Mindest-)Betrag des zugeflossenen Einkommens zu schätzen, dazu führen muss, die Entscheidung des SG zu bestätigen, kann auch offenbleiben, ob hier die Voraussetzungen für eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Klägers oder jedenfalls für eine Beweiserleichterung zu Gunsten der Beklagten vorliegen: Dafür dürfte immerhin sprechen, dass es sich bei der Höhe des Einkommens um Umstände aus der Sphäre des Klägers handelt, die ohne seine Mitwirkung nicht aufklärbar sind, und er seine Mitteilungspflichten hierzu grob fahrlässig (dazu sogleich) verletzt hat, wobei dies eine Erschwerung der exakten nachträglichen Aufklärung zur Folge hat (vgl. auch hierzu BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 m.w.Nw.).

    Bei deren Auslegung aus dem Empfängerhorizont ist hinreichend klar erkennbar, dass die Leistungsbewilligung für diese Zeiträume und damit (auch) die nicht ausdrücklich genannten Änderungsbescheide von der Aufhebungsentscheidung erfasst sein sollten (vgl. ähnl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 62).

    Ob die Leistungsbewilligung beseitigt ist, hängt vielmehr davon ab, ob für den Empfänger des Aufhebungsbescheides bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles ohne Zweifel erkennbar war, dass die Behörde die Leistungsbewilligung (teilweise) aufheben wollte (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 und allg. zur Auslegung von Verwaltungsakten anhand des Maßstabs von §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches für viele: Engelmann, in: von Wulffen, SGB X, § 31 Rn. 26 m.w.Nw. aus der st. Rspr. des BSG).

    Insofern führt es nicht zu einer Divergenz, wenn der Senat auf Grund einer Auslegung im Einzelfall entscheidet, dass die streitige Aufhebungsentscheidung auch die Änderungsbescheide erfasst hat und die Erstattungsentscheidung vor diesem Hintergrund in vollem Umfang bestätigt (vgl. im Übrigen für eine mit der hiesigen Entscheidung vergleichbare und vom BSG wie hier gelöste Fallgestaltung nochmals BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 62).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat nämlich - auch nach Auffassung des Senats zutreffend - klargestellt, dass die fehlende Aufzählung sämtlicher für die betreffenden Leistungszeiträume relevanter Bewilligungsbescheide in einem Aufhebungsbescheid keine Frage von dessen hinreichender Bestimmtheit ist, sondern sich lediglich auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung auswirken kann (BSG, Urtl. vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).

    Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die jederzeit beseitigt werden kann (§ 38 SGB X; vgl. zu einem vergleichbaren Fall nochmals BSG, Urtl. vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).

    Dabei bezieht sich das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit (§ 33 Abs. 1 SGB X) auf den Verfügungssatz; ausreichend ist aber, wenn dieser unter Heranziehung der Begründung oder sonst den Beteiligten bekannter Umstände bestimmbar ist (vgl. BSG, Urtl. vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 und BSG, Urtl. vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2).

    Auch das Urteil des BSG vom 29. November 2012 (B 14 AS 196/11 R -, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2) gibt zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass: Das BSG hat dort zwar eine Erstattungsverfügung als teilweise rechtswidrig angesehen, da die entsprechende Aufhebungsentscheidung nicht die Korrektur aller für den betroffenen Zeitraum ergangenen Bewilligungsbescheide ausgesprochen hatte und die auf den nicht erwähnten Bescheiden beruhende Leistungsbewilligung daher bestandskräftig sei.

    Das Urteil des BSG vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2, zu dem auf den ersten Blick eine Abweichung bestehen könnte, hatte eine Fallgestaltung zum Gegenstand, bei der - anders als hier - der Leistungsträger mit den Änderungsbescheiden eine vollständig neue Leistungsbewilligung erlassen hatte.

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Das Pflegegeld solle zunächst die vielfältigen Aufwendungen für die häusliche Pflege abdecken; es solle außerdem pflegebedürftige Menschen in die Lage versetzen, mit Hilfe ausreichender Barmittel die Pflegebereitschaft von nahestehenden Personen oder Nachbarn anzuregen und zu erhalten, indem sie durch Zuwendungen Dank für geleistete und Erwartung künftiger Hilfe ausdrückten (Verweis auf BVerwG, Urtl. v. 4. Juni 1992 - 5 C 82/88, Rn. 11, und LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2006 - L 23 B 1009/05 SO ER u.a.).

    Der entsprechenden Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts und weiterer Verwaltungsgerichte, die eine Anrechnung weitergeleiteten Pflegegeldes im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) abgelehnt hätten (Verweis auf BVerwG, Urtl. v. 4. Juni 1992 - 5 C 82/88; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23. April 1996 - 6 S 782/96; VG Dresden, Urtl. v. 25. Februar 1997 - 6 K 3438/96), liege die Annahme zu Grunde, dass eine Anrechnung die Motivation der pflegenden Person beende oder zumindest verringere, weiter Pflegeleistungen zu erbringen.

    Auch ist vor diesem Hintergrund das vom Kläger für sich in Anspruch genommene Urteil des BVerwG vom 4. Juni 1992 (Az.: 5 C 82/88, BVerwGE 90, 217) zur entsprechenden Problematik nach dem BSHG auf das Grundsicherungsrecht nicht übertragbar: Das BVerwG hatte dort entschieden, dass das Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 S. 1 BSHG, das der Pflegebedürftige bestimmungsgemäß einer ihm nahestehenden Pflegeperson zugewendet hatte, von dieser grundsätzlich nicht als Einkommen im Sinne von § 76 Abs. 1 BSHG einzusetzen sei.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2006 - L 23 B 1009/05

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Das Pflegegeld solle zunächst die vielfältigen Aufwendungen für die häusliche Pflege abdecken; es solle außerdem pflegebedürftige Menschen in die Lage versetzen, mit Hilfe ausreichender Barmittel die Pflegebereitschaft von nahestehenden Personen oder Nachbarn anzuregen und zu erhalten, indem sie durch Zuwendungen Dank für geleistete und Erwartung künftiger Hilfe ausdrückten (Verweis auf BVerwG, Urtl. v. 4. Juni 1992 - 5 C 82/88, Rn. 11, und LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9. Januar 2006 - L 23 B 1009/05 SO ER u.a.).

    Daher geht auch der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2006 (Az.: L 23 B 1009/05 SO ER, L 23 B 1010/05 SO ER PKH -, juris) fehl, weil es sich dort gerade um einen Rechtsstreit zwischen der pflegebedürftigen Person selbst und dem Sozialhilfeträger handelte.

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Unter diesen Umständen ist eine Schätzung auf der Grundlage von §§ 202 SGG i.V.m. 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und in Höhe des vom Kläger "ungefähr" angegebenen Monatsbetrags (als Mindestbetrag) zulässig (vgl. zur Schätzungsbefugnis, wenn sich bestimmte Berechnungspositionen eines SGB II-Anspruchs nicht mehr feststellen lassen, BSG, Urtl. v. 20. August 2009 - B 14 AS 41/08 R).
  • BSG, 14.08.2014 - B 14 AS 46/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - keine ausreichende

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Das wäre (nur) dann der Fall, wenn die Rechtssache eine Rechtsfrage aufwürfe, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl. aus jüngster Zeit etwa BSG, Beschl. vom 14. August 2014 - B 14 AS 46/14 B -).
  • SG Lüneburg, 03.05.2012 - S 30 AS 1308/08

    Anrechnung von Einkommen im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Das SG Lüneburg (Urt. v. 3. Mai 2012 - S 30 AS 1308/08 -, juris) behauptet in einem ähnlichen Fall zwar die Steuerfreiheit entsprechender Zahlungen, setzt sich mit der Frage, warum unter vergleichbaren Umständen eine Pflegeperson nach dem Urteil aller billig und gerecht denkender Menschen für verpflichtet gehalten werden könnte, Pflegetätigkeiten zu erbringen, nicht auseinander.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Eine entsprechende Begrenzung des Prozessstoffes stand für den hier streitigen Zeitraum auch unproblematisch zur Disposition der Beteiligten: Jedenfalls für die Zeit bis zum 31. Dezember 2010 und dem rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist eine Beschränkung des Streitgegenstandes auf die Regelleistung (einschließlich möglicher Mehrbedarfe) einerseits oder andererseits auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung grundsätzlich möglich (vgl. grdl. BSG, Urtl. v. 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; ebs. - auch für die aktuelle Rechtslage - BSG, Urtl. v. 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R); das muss nach Auffassung des Senats entsprechend für Aufhebungsentscheidungen gelten, wenn sie nur einen der beiden Leistungsteile betreffen.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Eine entsprechende Begrenzung des Prozessstoffes stand für den hier streitigen Zeitraum auch unproblematisch zur Disposition der Beteiligten: Jedenfalls für die Zeit bis zum 31. Dezember 2010 und dem rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist eine Beschränkung des Streitgegenstandes auf die Regelleistung (einschließlich möglicher Mehrbedarfe) einerseits oder andererseits auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung grundsätzlich möglich (vgl. grdl. BSG, Urtl. v. 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217; ebs. - auch für die aktuelle Rechtslage - BSG, Urtl. v. 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R); das muss nach Auffassung des Senats entsprechend für Aufhebungsentscheidungen gelten, wenn sie nur einen der beiden Leistungsteile betreffen.
  • LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05
    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11
    Selbst wenn er der Überzeugung gewesen sein sollte, sein Einkommen sei nicht anrechenbar, hätte er es offenlegen müssen, um dem Beklagten eine rechtliche Bewertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zu ermöglichen (Verweis auf Hess. LSG, Urtl. v. 28. Oktober 2005 - L 7 AL 117/05, und BSG, Urtl. v. 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • VG Dresden, 25.02.1997 - 6 K 3438/96
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1996 - 6 S 782/96

    Pflegegeld: keine Anrechnung als Einkommen des Pflegebedürftigen oder der

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 4356/18

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung -

    Nur der Pflegebedürftige selbst sei Adressat der Freistellungsregelung des § 13 Abs. 5 SGB XI. Schon nach dem Wortlaut der Norm sei keine Erstreckung auf die Pflegeperson vorgesehen, falls der Pflegebedürftige das Pflegegeld an diese weiterleite (mit Hinweis u.a. auf das Hessische LSG Urteil vom 12. November 2014 - L 6 AS 491/11 - juris Rn. 58).

    Nur der Pflegebedürftige selbst ist Adressat der Freistellungsregelung in § 13 Abs. 5 SGB XI. Nach dem Wortlaut der Norm ist keine Erstreckung auf die Pflegeperson vorgesehen, falls der Pflegebedürftige das Pflegegeld an diese weiterleitet (siehe Hessisches LSG Urteil vom 12. November 2014 - L 6 AS 491/11 - Juris Rn. 58; LSG Hamburg Urteil vom 8. September 2016 - L 4 AS 567/15 juris Rn. 28; Luik in Schlegel/Voelzke, JurisPK SGB XI 2. Aufl. 2017 § 13 SGB XI Rn. 139 mit Hinweisen zur Gegenmeinung).

  • LSG Hamburg, 08.09.2016 - L 4 AS 569/15
    Das reicht jedoch nicht aus, um eine sittliche Verpflichtung der Klägerin anzunehmen; denn diese muss einer Rechtspflicht gleichkommen oder zumindest ähnlich sein (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom12.11.2014 - Az.: L 6 AS 491/11 und Hessisches FG, Urteil vom 20.9.2000 - Az.: 5 K 1668/00 m.w.N.).

    Ein ausreichender Grund, gerade und nur bei Pflegetätigkeiten einen anderen Maßstab anzulegen, ist nicht ersichtlich (vgl. Hess LSG, Urteil vom 12.11.2014 a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 08.09.2016 - L 4 AS 567/15
    Das reicht jedoch nicht aus, um eine sittliche Verpflichtung der Klägerin anzunehmen; denn diese muss einer Rechtspflicht gleichkommen oder zumindest ähnlich sein (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom12.11.2014 - Az.: L 6 AS 491/11 und Hessisches FG, Urteil vom 20.9.2000 - Az.: 5 K 1668/00 m.w.N.).

    Ein ausreichender Grund, gerade und nur bei Pflegetätigkeiten einen anderen Maßstab anzulegen, ist nicht ersichtlich (vgl. Hess LSG, Urteil vom 12.11.2014 a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 08.09.2016 - L 4 AS 565/15

    Anrechnung von Pflegegeld bei der Berechnung von Leistungen nach dem Zweites Buch

    Das reicht jedoch nicht aus, um eine sittliche Verpflichtung der Klägerin anzunehmen; denn diese muss einer Rechtspflicht gleichkommen oder zumindest ähnlich sein (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom12.11.2014 - Az.: L 6 AS 491/11 und Hessisches FG, Urteil vom 20.9.2000 - Az.: 5 K 1668/00 m.w.N.).

    Ein ausreichender Grund, gerade und nur bei Pflegetätigkeiten einen anderen Maßstab anzulegen, ist nicht ersichtlich (vgl. Hess LSG, Urteil vom 12.11.2014 a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 08.09.2016 - L 4 AS 564/15

    Rechtmäßige Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II wegen der Anrechnung von

    Das reicht jedoch nicht aus, um eine sittliche Verpflichtung der Klägerin anzunehmen; denn diese muss einer Rechtspflicht gleichkommen oder zumindest ähnlich sein (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom12.11.2014 - Az.: L 6 AS 491/11 und Hessisches FG, Urteil vom 20.9.2000 - Az.: 5 K 1668/00 m.w.N.).

    Ein ausreichender Grund, gerade und nur bei Pflegetätigkeiten einen anderen Maßstab anzulegen, ist nicht ersichtlich (vgl. Hess LSG, Urteil vom 12.11.2014 a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 08.09.2016 - L 4 AS 568/15
    Das reicht jedoch nicht aus, um eine sittliche Verpflichtung der Klägerin anzunehmen; denn diese muss einer Rechtspflicht gleichkommen oder zumindest ähnlich sein (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom12.11.2014 - Az.: L 6 AS 491/11 und Hessisches FG, Urteil vom 20.9.2000 - Az.: 5 K 1668/00 m.w.N.).

    Ein ausreichender Grund, gerade und nur bei Pflegetätigkeiten einen anderen Maßstab anzulegen, ist nicht ersichtlich (vgl. Hess LSG, Urteil vom 12.11.2014 a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 08.09.2016 - L 4 AS 566/15

    Anrechnung von Pflegegeld als Einnahme bei der Bewilligung von Leistungen

    Das reicht jedoch nicht aus, um eine sittliche Verpflichtung der Klägerin anzunehmen; denn diese muss einer Rechtspflicht gleichkommen oder zumindest ähnlich sein (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom12.11.2014 - Az.: L 6 AS 491/11 und Hessisches FG, Urteil vom 20.9.2000 - Az.: 5 K 1668/00 m.w.N.).

    Ein ausreichender Grund, gerade und nur bei Pflegetätigkeiten einen anderen Maßstab anzulegen, ist nicht ersichtlich (vgl. Hess LSG, Urteil vom 12.11.2014 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 13 AS 5/14

    Rücknahme der Erteilung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Diese höchstrichterliche Rechtsprechung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 11. Juni 2014 - L 13 AS 334/11 - juris) und auch in dem von dem Beklagten zitierten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 12. November 2014 (L 6 AS 491/11 - juris Rn. 49) wird keine anderslautende Auffassung vertreten.
  • LSG Hessen, 09.03.2016 - L 6 AS 93/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Er ist insbesondere hinreichend bestimmt, weil sich auf Grund der konkreten Benennung des von der Aufhebung betroffenen Zeitraums auch aus der Sicht des Betroffenen kein Zweifel am Inhalt des von der Behörde Verfügten ergeben kann (BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R; Urteil des Senats vom 12. November 2013 - L 6 AS 491/11 Rn. 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - L 6 AS 150/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Diese Person bezieht keine Leistungen der Pflegeversicherung i.S. dieser Vorschrift (so auch Landessozialgericht [LSG] Hessen, Urteil vom 12.11.2014, L 6 AS 491/11, juris Rn. 58).
  • LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 AS 531/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 8 SO 225/12
  • SG Hamburg, 03.11.2015 - S 13 AS 1204/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 8 SO 102/12
  • SG Hamburg, 01.06.2015 - S 35 AS 3908/12
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