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   BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97   

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BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97 (https://dejure.org/1997,2602)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1997 - 6 AV 1.97 (https://dejure.org/1997,2602)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1997 - 6 AV 1.97 (https://dejure.org/1997,2602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach Einwand der Befangenheit gegen Richter des Oberverwaltungsgerichts - Folgen der Beschlussfähigkeit nach Ausscheiden der abgelehnten Mitglieder - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit in einem Verfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 153; VwGO § 54; ZPO § 45 Abs. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97
    In einem solchen Fall ist es zulässig, nur über das eine Ablehnungsgesuch zu entscheiden und dadurch die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts wieder herbeizuführen (vgl. BGHSt 21, 334, 337 f. [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66]; Münchner Kommentar zur ZPO, 1992, § 45 Rn. 3).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97
    Bei der Ablehnung eines Spruchkörpers kann die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet werden, sofern diese aus Sicht eines verständig urteilenden Beteiligten eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (vgl. Urteil des 6. Senats vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ff.).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Es trifft auch zu, daß ein Richter, der nebenamtlich für das beklagte Prüfungsamt als Prüfer tätig ist, jedoch nicht bei der strittigen Prüfungsentscheidung, im nachfolgenden Verwaltungsrechtsstreit nicht nach § 54 Abs. 2 VwGO von der Mitwirkung ausgeschlossen ist (vgl. Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - und vom 17. Juli 1997 BVerwG 6 AV 3.97 -).
  • BVerwG, 17.07.1997 - 6 AV 3.97

    Ablehnung eines Richters am Oberverwaltungsgericht wegen Befangenheit -

    Die als Gegenvorstellung zu behandelnde Beschwerde des Klägers vom 25. Mai 1997 gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - wird zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 3. April 1997 (BVerwG 6 AV 1.97) von seinem Ermessen Gebrauch gemacht, nur über das Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Grundmann zu entscheiden, um - im Hinblick auf die seinerzeit gestellten Ablehnungsgesuche - die Beschlußfähigkeit des Oberverwaltungsgerichts wiederherzustellen.

    Das Bundesverwaltungsgericht ist nach §§ 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 45 Abs. 1 ZPO zuständig (s. im einzelnen den vorgehenden Beschluß vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97).

    Die als Gegenvorstellung des Klägers zu behandelnde Beschwerde gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1997 (BVerwG 6 AV 1.97) durch Schreiben vom 25. Mai 1997 ist zurückzuweisen.

  • BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09

    Befangenheit eines Richters wegen Vetretens eines bestimmten Standpunktes und

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur

    Diesem Zweck entspricht es, dass sich das nächsthöhere Gericht darauf beschränken kann, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, wie erforderlich ist, damit die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wieder hergestellt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 3. April 1997 - 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4 und vom 22. März 2012 - 2 AV 3.12 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 19.05.1999 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch ein Gericht kann allenfalls dann zu Zweifeln an der Unparteilichkeit eines Richters führen, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß ein solcher Verfahrensfehler subjektiv von der Absicht getragen sein könnte, eine Partei zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 03.04.1997, 6 AV 1/97, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55, insoweit nur in JURIS veröffentlicht; Beschluß vom 29.03.1979, 1 WB 161.77, nur in JURIS).

    Erst recht ist die in einer gerichtlichen Entscheidung - hier im Beschluß vom 03.02.1999 - geäußerte Rechtsansicht regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, unabhängig davon, ob es sich um die Entscheidung eines Einzelrichters oder eines Kollegialgerichts handelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 03.04.1997, 6 AV 1/97, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55).

  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 B 30.97

    Ablehnung von Richtern wegen Mitwirkung an einem die Selbstablehnung eines

    Das gilt auch dann, wenn andere mit der Sache befaßte Richter die diesen Beschluß tragende Rechtsauffassung als fehlerhaft ansehen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21; Beschluß vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verdachts vorzeitiger Festlegung

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris - und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 23.09

    Befangenheitsantrag aufgrund scheinbares Vertretens eines Standpunktes durch

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 , vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris - und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BSG, 01.06.2015 - B 10 ÜG 2/15 C

    Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren - Beiordnung eines

    Der Kläger trägt nämlich Befangenheitsgründe vor, die sich individuell auf bestimmte Richter beziehen und derentwegen die Gesuche nicht als völlig ungeeignet erscheinen (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 60 RdNr 10b; BVerwG vom 3.4.1997 - 6 AV 1/97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55) .
  • BVerwG, 15.02.2005 - 8 PKH 1.05
    Eine in einer gerichtlichen Entscheidung geäußerte Rechtsansicht ist von vornherein ersichtlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. Beschluss vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55).

    Ebenso wenig stellt es eine hinreichende Substantiierung eines Ablehnungsgrundes dar, wenn pauschal darauf verwiesen wird, dass sich die Gründe einer Entscheidung des Gerichts nicht mit allen Teilen des Vorbringens einer Partei auseinander setzen, zumal wenn es nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht auf sie ankommt (Beschluss vom 3. April 1997, a.a.O., S. 5).

  • OVG Thüringen, 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08

    Recht der Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung im

  • BVerwG, 27.09.2001 - 4 B 51.01

    Darlegungsumfang bei Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 AV 3.12
  • BVerwG, 09.05.2003 - 2 AV 1.03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bestimmung des

  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 AV 4.12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 14 A 206/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters i.R.d. Tätigkeit als Prüfer im ersten

  • BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03

    Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit

  • BVerwG, 03.11.2009 - 2 A 1.08
  • BVerwG, 14.08.2003 - 2 AV 4.03

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

  • VG Köln, 07.04.2014 - 33 K 3979/13

    Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters aufgrund einer Erklärung

  • VG Meiningen, 16.07.2007 - 6 D 60001/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Richterablehnung wegen telefonischen

  • BVerwG, 12.09.1997 - 6 AV 2.97

    Antrag auf Zuweisung der Sache an ein außerhalb Niedersachsens gelegenes

  • VG Oldenburg, 11.11.2005 - 3 A 2978/04

    Antrag auf Ablehnung eines nach Übertragungsbeschluss tätig gewordenen

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