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   BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20   

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https://dejure.org/2020,7826
BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20 (https://dejure.org/2020,7826)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2020 - 6 AZM 1/20 (https://dejure.org/2020,7826)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 (https://dejure.org/2020,7826)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 72a Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § ... 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 72a Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 77 Satz 2, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 130a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 130a Abs. 3, Abs. 4 ZPO, § 130a Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, § 5 ERVV, § 130a Abs. 6 Satz 1 ZPO, § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO, § 65a Abs. 6 SGG, § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO, § 46c ArbGG, § 130a Abs. 6 ZPO, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG, § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Einmalige gerichtliche Hinweispflicht nach § 130a Abs. 6 ZPO bei Formatfehlern

  • Wolters Kluwer

    Informationstechnologische Anforderungen an ein in elektronischer Form an das Gericht übermitteltes Dokument; Einmalige gerichtliche Hinweispflicht gem. § 130a Abs. 6 Satz 1 und 2 ZPO für Formatfehler; Zustellungsfiktion bei elektronischen Dokumenten bei Beachtung der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gerichtliche Hinweispflicht nach § 130a Abs. 6 Satz 1 ZPO gilt nur für Formatfehler

  • bag-urteil.com

    Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht nach § 130a Abs. 6 ZPO

  • rewis.io

    Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht nach § 130a Abs. 6 ZPO

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; elektronischer Rechtsverkehr - Formatfehler bei elektronischem Dokument; einmalige gerichtliche Hinweispflicht nach § 130a Abs. 6 ZPO

  • rechtsportal.de

    Informationstechnologische Anforderungen an ein in elektronischer Form an das Gericht übermitteltes Dokument

  • datenbank.nwb.de

    Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht nach § 130a Abs. 6 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formatfehler beim elektronischen Dokument - und die Hinweispflicht des Gerichts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Formatfehler bei elektronischem Dokument - gerichtliche Hinweispflicht nach § 130a Abs. 6 ZPO besteht nur einmal

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Formatfehler bei beA-Schriftsatz führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1694
  • MDR 2020, 815
  • NZA 2020, 607
  • FamRZ 2020, 1017
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG München, 22.07.2019 - 6 Sa 391/19

    Auslegung einer "vorsorglichen Berufung" durch die nicht postulationsfähige

    Auszug aus BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juli 2019 - 6 Sa 391/19 - wird als unzulässig verworfen.
  • BSG, 20.03.2019 - B 1 KR 7/18 B

    Versorgung mit Human-Immunglobulinen im Wege einer Off-Label-Versorgung zur

    Auszug aus BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20
    Fehler, aufgrund derer ein elektronisches Dokument zur Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet ist (BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 9 f., BAGE 163, 234; zu § 65a Abs. 6 SGG BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 8; 20. März 2019 - B 1 KR 7/18 B - Rn. 7; Ulrich/Schmieder NJW 2019, 113; enger Müller NZA 2019, 1120, 1122) .
  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Auszug aus BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20
    Fehler, aufgrund derer ein elektronisches Dokument zur Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet ist (BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 9 f., BAGE 163, 234; zu § 65a Abs. 6 SGG BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 8; 20. März 2019 - B 1 KR 7/18 B - Rn. 7; Ulrich/Schmieder NJW 2019, 113; enger Müller NZA 2019, 1120, 1122) .
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20
    Die Zustellungsfiktion des § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO gilt demnach nur für elektronische Dokumente, die die Formvorschriften des § 130a Abs. 3 und Abs. 4 ZPO einhalten (BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16) .
  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Auszug aus BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20
    Fehler, aufgrund derer ein elektronisches Dokument zur Bearbeitung durch das Gericht nicht geeignet ist (BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 9 f., BAGE 163, 234; zu § 65a Abs. 6 SGG BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 8; 20. März 2019 - B 1 KR 7/18 B - Rn. 7; Ulrich/Schmieder NJW 2019, 113; enger Müller NZA 2019, 1120, 1122) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Demnach müssen hinsichtlich der zulässigen Dateiversionen PDF alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte in der Datei enthalten sein (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Sind die formellen Anforderungen nicht eingehalten, führt dies zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 1) .

    Alle elektronisch übermittelten Dokumente - und damit auch die Revisionsbegründung, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO - sind bei fehlender Durchsuchbarkeit nicht geeignet, die Formanforderungen zu erfüllen (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Die Zustellungsfiktion des § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO gilt demnach nur, wenn später ein elektronisches Dokument eingereicht wird, das die Formvorschriften des § 130a Abs. 3 und Abs. 4 ZPO einhält (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 5; BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16) .

    Das Rechtsmittel bleibt unzulässig, wenn die erneute Begründung wiederum nicht durchsuchbar ist oder es an einer Glaubhaftmachung iSd. § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO fehlt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

    Das Dokument gilt gemäß § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 3, 4) .

    cc) Der Kläger hat den Schriftsatz auch unverzüglich nachgereicht und die Identität der Schriftsätze glaubhaft gemacht, § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO (vgl. BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Die Bestimmung betrifft nicht die Art und Weise der Übermittlung eines elektronischen Dokuments, sondern Fälle von Formatfehlern, aufgrund derer ein elektronisches Dokument nicht zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist (vgl. zu § 130a Abs. 6 ZPO: BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 5; 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 10, BAGE 163, 234; zu § 65a SGG vgl. BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 7; offengelassen von BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 22, BGHZ 222, 105) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht

    Nach Nr. 1 ERVB 2019 müssen hinsichtlich der zulässigen Dateiversionen alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte (insbesondere Grafiken und Schriftarten) in der Datei enthalten sein (vgl. BAG 3, 6.2020 - 3 AZR 730/19 Rn. 28; BAG 12.3.2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2).

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist in mehreren Entscheidungen von der Wirksamkeit des ERVB 2019 ausgegangen, ohne dies weiter zu problematisieren (BAG 12.3.2020 - 6 AZM 1/20 - BAG 3, 6.2020 - 3 AZR 730/19 -).

    § 46c Abs. 2 Sätze 1 und 2 ArbGG sind einheitlich zu verstehen (vgl. BAG 13.3.2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2 ff.; aA. Müller NZA 2019, 1120, 1122).

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

    b) Die durch § 46g Satz 1 ArbGG begründete aktive Nutzungspflicht für Rechtsanwälte verstößt, auch soweit sie durch die ERNPflV in Schleswig-Holstein vorgezogen worden ist, jedenfalls bei - wie im vorliegenden Fall - führender elektronischer Akte nicht gegen das sich aus dem Justizgewährungsanspruch aus Art. 20 Abs. 3 iVm. Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Gebot des effektiven Rechtsschutzes (zu diesem Gebot vgl. zB: BVerfG 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 - Rn. 21; BAG 10. Dezember 2020 - 2 AZN 82/20 - Rn. 5; sh. auch Oltmanns/Fuhlrott NZA 2020, 897, 900 f.; vgl. auch BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 -Rn. 10) .

    Ein einmaliger Hinweis genügt (vgl. BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 10) .

    (1) Bereits der Wortlaut verdeutlicht, dass die Glaubhaftmachung der inhaltlichen Übereinstimmung unverzichtbare Tatbestandsvoraussetzung ist (vgl. BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9; LAG Schleswig-Holstein 15. Juli 2021 - 5 Sa 8/21 - zu II 3 a der Gründe; OLG Zweibrücken 9. November 2020 - 6 UF 109/20 - Rn. 5; für die wortgleiche Regelung in § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO sh. auch Anders/Gehle/Anders ZPO 80. Aufl. § 130a Rn. 24; MüKoZPO/Fritsche 6. Aufl. § 130a Rn. 22) .

  • ArbG Kiel, 11.03.2021 - 6 Ca 1912c/20

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Quarantäne

    Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit des Eingangs (wie hier: BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2 ff., juris; BAG 3. Juni 2020 - 3 ARZ 730/19 - 28 f., juris; LAG Hessen 7. September 2020 -18 Sa 485/20 - 31 ff., juris; Arbeitsgericht Lübeck 9. Juni 2020 - 3 Ca 2203/19 - 22 ff., juris), unter A.I.2.a) der Gründe.(Rn.30).

    Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit des Eingangs (wie hier: BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2 ff., juris; BAG 3. Juni 2020 - 3 ARZ 37/19 - 28 f., juris; LAG Hessen 7. September 2020 -18 SA 485/20 - 31 ff., juris; Arbeitsgericht Lübeck 9. Juni 2020 - 3 Ca 2203/19 - 22 ff., juris).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Demnach müssen hinsichtlich der zulässigen Dateiversionen PDF alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte in der Datei enthalten sein (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Sind die formellen Anforderungen nicht eingehalten, führt dies zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 1) .

    Alle elektronisch übermittelten Dokumente - und damit auch die Revisionsbegründung, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO - sind bei fehlender Durchsuchbarkeit nicht geeignet, die Formanforderungen zu erfüllen (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Die Zustellungsfiktion des § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO gilt demnach nur, wenn später ein elektronisches Dokument eingereicht wird, das die Formvorschriften des § 130a Abs. 3 und Abs. 4 ZPO einhält (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 5; BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16) .

    Das Rechtsmittel bleibt unzulässig, wenn die erneute Begründung wiederum nicht durchsuchbar ist oder es an einer Glaubhaftmachung iSd. § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO fehlt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

    Das Dokument gilt gemäß § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 3, 4) .

    cc) Der Kläger hat den Schriftsatz auch unverzüglich nachgereicht und die Identität der Schriftsätze glaubhaft gemacht, § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO (vgl. BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

  • LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21
    Dies führt zur Unzulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 29, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Demnach müssen hinsichtlich der zulässigen Dateiversionen PDF alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte in der Datei enthalten sein (zum Ganzen BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 28, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2; vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 15. Juli 2021 - 5 Sa 8/21 - Rn. 44 mwN; Hessisches LAG 7. September 2020 - 18 Sa 485/20 - Rn. 30, juris) .

    (c) Schließlich liegt eine unverhältnismäßige Einschränkung des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes auch deshalb nicht vor, weil demjenigen, der ein elektronisches Dokument unter Verstoß gegen § 130a Abs. 2 ZPO bei Gericht eingereicht hat, die Möglichkeit der Heilung des Formverstoßes nach § 130a Abs. 6 S. 2 ZPO offen steht (so auch BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 10; Tiedemann, jurisPR-ArbR 20/2020 Anm. 6; LAG Schleswig-Holstein 15. Juli 2021 - 5 Sa 8/21 - Rn. 62) , worauf die Klägerin auch mit Beschluss vom 5. Oktober 2021 hingewiesen worden ist.

    Das Dokument gilt gemäß § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 4) .

    Die Zustellungsfiktion des § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO gilt demnach nur, wenn später ein elektronisches Dokument eingereicht wird, das die Formvorschriften des § 130a ZPO einhält (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 31, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 5) .

    Ein Rechtsmittel bleibt unzulässig, wenn die erneute Begründung wiederum nicht den Anforderungen des § 130a Abs. 2 ZPO entspricht oder es an einer Glaubhaftmachung iSd. § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO fehlt (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 31, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

    Eine einmalige Möglichkeit der Nachreichung ist auch ausreichend, um den Zugang zu den Gerichten ohne unverhältnismäßige Einschränkung zu gewährleisten (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 10) .

  • LAG Hessen, 31.12.2021 - 6 Sa 1370/20

    Anforderungen an das Dateiformat in elektronischer Form eingereichter

    Dies führt zur Unzulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 29, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2) .

    Demnach müssen hinsichtlich der zulässigen Dateiversionen PDF alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte in der Datei enthalten sein (zum Ganzen BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 28, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 2; vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 15. Juli 2021 - 5 Sa 8/21 - Rn. 44 mwN; Hessisches LAG 7. September 2020 - 18 Sa 485/20 - Rn. 30, juris) .

    (c) Schließlich liegt eine unverhältnismäßige Einschränkung des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes auch deshalb nicht vor, weil demjenigen, der ein elektronisches Dokument unter Verstoß gegen § 130a Abs. 2 ZPO bei Gericht eingereicht hat, die Möglichkeit der Heilung des Formverstoßes nach § 130a Abs. 6 S. 2 ZPO offen steht (so auch BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 10; Tiedemann, jurisPR-ArbR 20/2020 Anm. 6; LAG Schleswig-Holstein 15. Juli 2021 - 5 Sa 8/21 - Rn. 62) , worauf der Kläger auch mit Beschluss vom 4. Oktober 2021 hingewiesen worden ist.

    Das Dokument gilt gemäß § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 4) .

    Die Zustellungsfiktion des § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO gilt demnach nur, wenn später ein elektronisches Dokument eingereicht wird, das die Formvorschriften des § 130a ZPO einhält (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 31, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 5) .

    Ein Rechtsmittel bleibt unzulässig, wenn die erneute Begründung wiederum nicht den Anforderungen des § 130a Abs. 2 ZPO entspricht oder es an einer Glaubhaftmachung iSd. § 130a Abs. 6 Satz 2 ZPO fehlt (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 31, BAGE 171, 1; 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 9) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2021 - 5 Sa 8/21

    Elektronischer Rechtsverkehr, ERV-Nutzungspflicht, Elektronische Einreichung,

    Die rückwirkende Zustellungsfiktion gemäß § 46c Abs. 6 Satz 2 ArbGG setzt voraus, dass der Absender das elektronische Dokument unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (BAG, Beschl. v. 12.03.2020 - 6 AZM 1/20 -, Rn. 3 f., juris).

    § 46c Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ArbGG sind einheitlich zu verstehen (vgl. BAG, Urt. v. 12.03.2020 - 6 AZM 1/20 -, Rn. 2 ff., juris; aA. Müller NZA 2019, 1120, 1122).

    Gemäß § 46c Abs. 6 Satz 2 ArbGG gilt das Dokument als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (BAG, Beschl. v. 12.03.2020 - 6 AZM 1/20 -, Rn. 3 f., juris).

  • ArbG Lübeck, 01.10.2020 - 1 Ca 572/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Elektronische Dokumente, Übermittlung,

    Durch die Möglichkeit der Ersatzeinreichung nach § 46g Satz 3 und 4 ArbGG einerseits und die Heilungsmöglichkeit nach § 46c Abs. 6 ArbGG andererseits werden die Belastung für die elektronisch Einreichenden abgemildert (ArbG Lübeck, Urt. v. 9.6.2020 - 3 Ca 2203/19, Rn. 35, juris, mit Verweis auf BT-Drs. 17/12634 S. 26 f., 37, BAG, Beschl. v. 12.3.2020 - 6 AZM 1/20 - Rn. 5, juris).

    Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, dass auch das BAG die Verfassungskonformität des § 46c ArbGG in seiner Entscheidung vom 12.3.2020 (Az.: 6 AZM 1/20) nicht in Zweifel gezogen hat.

  • ArbG Lübeck, 09.06.2020 - 3 Ca 2203/19

    Elektronischer Rechtsverkehr und ordnungsgemäße Klageerhebung im

  • LAG Hessen, 09.03.2022 - 6 Sa 1448/21

    Anforderungen an die elektronisch eingereichte Berufungsbegründung Heilung eines

  • OLG Koblenz, 23.11.2020 - 3 U 1442/20

    Berufungsverfahren auf Rückgewähr von Zahlungen nach Insolvenzanfechtung:

  • BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

  • OLG Koblenz, 09.11.2020 - 3 U 844/20

    beA: Schriftarten müssen nicht in PDF-Datei eingebettet sein

  • LAG Hessen, 07.09.2020 - 18 Sa 485/20

    PDF-Dokument ohne eingebettete Schriften: Keine fristwahrende Berufung!

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21

    Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 - L 6 BA 7/22

    Elektronische Einreichung mittels Dateiformat "docx"

  • LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22

    Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver

  • LAG Hessen, 18.05.2021 - 8 Sa 1393/19

    Anforderungen an die Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr Tarifliche

  • BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22

    Berufung - Einlegung als elektronisches Dokument - Eignung zur Bearbeitung durch

  • LAG Hessen, 11.06.2021 - 10 Sa 1221/20

    Ungeeignetheit eines elektronischen Dokuments bei fehlender Durchsuchbarkeit des

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2021 - 2 Sa 39/21

    Ausschluss nicht ordnungsgemäß eingereichter Schriftsätze - Berufungsinstanz -

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellungsurkunde - fehlender Vermerk

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