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   BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15   

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BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15 (https://dejure.org/2016,5903)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15 (https://dejure.org/2016,5903)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 (https://dejure.org/2016,5903)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 46 Abs 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 Alt 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 Alt 1 ArbGG, § 72a Abs 7 ArbGG
    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

  • IWW

    §§ 72, ... 72a ArbGG, § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 557 Abs. 2 ZPO, § 78a ArbGG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 45 Abs. 1 ZPO, § 174 ZPO, § 72a Abs. 7 ArbGG, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Selbstentscheidung über ein Befangenheitsgesuch

  • bag-urteil.com

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

  • rewis.io

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Selbstentscheidung über ein Befangenheitsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbstentscheidung über ein Befangenheitsgesuch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch - Vereinbarkeit mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2765
  • NZA 2016, 1100
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Die Verfahrensordnungen müssen darum Regelungen vorsehen, die es ermöglichen, einen Richter, bei dem diese Gewähr nicht (mehr) gegeben ist, von der Ausübung seines Amtes abzulösen (BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 13 f.) .

    Hierzu zählen ua. die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch (vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4) .

    Überschreitet das Gericht bei Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BVerfG für den Zivilprozess in st. Rspr. seit 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 19 f., BVerfGK 11, 434; vgl. auch 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 21, BVerfGK 13, 72; 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 16 ff.) .

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters muss das Revisionsgericht in dieser Konstellation die im Ablehnungsverfahren vor dem Berufungsgericht erfolgten Verfassungsverstöße im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beheben und die in fehlerhafter Besetzung ergangene Entscheidung aufheben (vgl. BVerfG 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 325; 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 28, BVerfGK 11, 434; 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 11, BVerfGK 13, 72; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem SGG: BSG in st. Rspr. seit 2. November 2007 - B 1 KR 72/07 B - Rn. 4 ff.; zuletzt 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - Rn. 8; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der FGO BFH 10. März 2015 - V B 108/14 - Rn. 6; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem ArbGG bisher offengelassen, vgl. zuletzt BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 23) .

    Überschreitet das Gericht bei Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BVerfG für den Zivilprozess in st. Rspr. seit 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 19 f., BVerfGK 11, 434; vgl. auch 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 21, BVerfGK 13, 72; 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 16 ff.) .

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters muss das Revisionsgericht in dieser Konstellation die im Ablehnungsverfahren vor dem Berufungsgericht erfolgten Verfassungsverstöße im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beheben und die in fehlerhafter Besetzung ergangene Entscheidung aufheben (vgl. BVerfG 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 325; 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 28, BVerfGK 11, 434; 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 11, BVerfGK 13, 72; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem SGG: BSG in st. Rspr. seit 2. November 2007 - B 1 KR 72/07 B - Rn. 4 ff.; zuletzt 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - Rn. 8; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der FGO BFH 10. März 2015 - V B 108/14 - Rn. 6; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem ArbGG bisher offengelassen, vgl. zuletzt BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 23) .

    Überschreitet das Gericht bei Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BVerfG für den Zivilprozess in st. Rspr. seit 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 19 f., BVerfGK 11, 434; vgl. auch 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 21, BVerfGK 13, 72; 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 16 ff.) .

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Die anzufechtende Entscheidung beruht auf der vom Beklagten substantiiert dargelegten (vgl. zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 20, BAGE 148, 206) Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter und damit auf dem absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO.

    Zur Beschleunigung des Verfahrens hat der Senat in analoger Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG iVm. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen und dabei wegen der Gesamtumstände des Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zu verweisen (zur analogen Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 35 ff., BAGE 148, 206; zur Möglichkeit der Zurückverweisung an eine andere Kammer des LAG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZN 625/06 - Rn. 33, BAGE 120, 322) .

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    In einem solchen Fall ist auch die dem Ablehnungsgesuch folgende Sachentscheidung mit dem "Makel des Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter behaftet" (BVerfG 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - Rn. 40) .

    Eine Entscheidung über den ersten Befangenheitsantrag war dem Vorsitzenden daher verwehrt (vgl. BVerfG 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - Rn. 33) .

  • BGH, 26.11.2015 - VI ZR 488/14

    Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Schlüssige

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Demgegenüber kann ein zweites Versäumnisurteil im zivilgerichtlichen Verfahren gemäß § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 ZPO mit der Revision angegriffen werden, soweit diese darauf gestützt wird, ein Fall der schuldhaften Säumnis habe nicht vorgelegen (vgl. zuletzt BGH 26. November 2015 - VI ZR 488/14 - Rn. 5) .

    Die beschwerte Partei kann Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, und absolute Revisionsgründe, insbesondere den absoluten Revisionsgrund der nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts, nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vorbringen (vgl. BAG 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell ArbGG 3. Aufl. § 72 Rn. 4a; zur Notwendigkeit, auch im Zivilprozess die Rüge des absoluten Revisionsgrundes gegen ein zweites Versäumnisurteil mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, vgl. BGH 26. November 2015 - VI ZR 488/14 - Rn. 15 f.) .

  • BAG, 05.06.2007 - 5 AZR 276/07

    Revision gegen Zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Das gilt auch dann, wenn der Revisionsführer geltend macht, ein Fall schuldhafter Säumnis habe nicht vorgelegen (BAG 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 3; 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - zu II 2 der Gründe) .

    Die beschwerte Partei kann Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, und absolute Revisionsgründe, insbesondere den absoluten Revisionsgrund der nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts, nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vorbringen (vgl. BAG 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell ArbGG 3. Aufl. § 72 Rn. 4a; zur Notwendigkeit, auch im Zivilprozess die Rüge des absoluten Revisionsgrundes gegen ein zweites Versäumnisurteil mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, vgl. BGH 26. November 2015 - VI ZR 488/14 - Rn. 15 f.) .

  • BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 20/11

    Ablehnungsgesuch - Selbstentscheidung

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Auf die Frage, ob das gegen die gesamte Kammer eingereichte Ablehnungsgesuch unzulässig war (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers vgl. nur BAG 7. Februar 2012 - 8 AZA 20/11 - Rn. 6, BAGE 140, 336; BGH 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - Rn. 3; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit, den gesamten Spruchkörper abzulehnen, wenn sich der angeführte Befangenheitsgrund notwendig gegen alle Richter richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird, vgl. BVerwG 8. März 2006 - 3 B 182.05 - Rn. 4) , ist die Kammer nicht eingegangen und hat die Verwerfung darauf nicht gestützt.
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15

    Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers;

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Auf die Frage, ob das gegen die gesamte Kammer eingereichte Ablehnungsgesuch unzulässig war (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers vgl. nur BAG 7. Februar 2012 - 8 AZA 20/11 - Rn. 6, BAGE 140, 336; BGH 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - Rn. 3; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit, den gesamten Spruchkörper abzulehnen, wenn sich der angeführte Befangenheitsgrund notwendig gegen alle Richter richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird, vgl. BVerwG 8. März 2006 - 3 B 182.05 - Rn. 4) , ist die Kammer nicht eingegangen und hat die Verwerfung darauf nicht gestützt.
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15
    Auf die Frage, ob das gegen die gesamte Kammer eingereichte Ablehnungsgesuch unzulässig war (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers vgl. nur BAG 7. Februar 2012 - 8 AZA 20/11 - Rn. 6, BAGE 140, 336; BGH 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - Rn. 3; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit, den gesamten Spruchkörper abzulehnen, wenn sich der angeführte Befangenheitsgrund notwendig gegen alle Richter richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird, vgl. BVerwG 8. März 2006 - 3 B 182.05 - Rn. 4) , ist die Kammer nicht eingegangen und hat die Verwerfung darauf nicht gestützt.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03

    Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • BSG, 22.06.2015 - B 9 SB 72/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

  • LAG Sachsen, 22.10.2015 - 9 Sa 108/15
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABN 55/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Gemeinschaftsbetriebsrates

    Der Beteiligte, dessen Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, ist vielmehr auf die beim Ausgangsgericht zu erhebende Anhörungsrüge gemäß § 78a ArbGG zu verweisen (BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 6; 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 5, BAGE 128, 13) .

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Urteilsverfahren (vgl. hierzu BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) , sondern nach § 92a ArbGG entsprechend auch im Beschlussverfahren.

    Die Verfahrensordnungen müssen darum Regelungen vorsehen, die es ermöglichen, einen Richter, bei dem diese Gewähr nicht (mehr) gegeben ist, von der Ausübung seines Amtes abzulösen (BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 13 f.; BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 9) .

    Hierzu zählen ua. die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch (vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 10 mwN) .

    Überschreitet das Gericht bei Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BVerfG für den Zivilprozess in st. Rspr. seit 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 19 f., BVerfGK 11, 434; vgl. auch 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 16 ff.; BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 11) .

    Zur Beschleunigung des Verfahrens hat der Senat in analoger Anwendung von §§ 92a, 72a Abs. 7 ArbGG iVm. § 563 Abs. 1 ZPO den instanzbeendenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts - einschließlich der inzident überprüfbaren Entscheidungen über die Befangenheitsgesuche - aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (vgl. hierzu BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

    Eine solche Ausstrahlungswirkung hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) angenommen, wenn bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch dieses nicht nur fehlerhaft behandelt worden ist, sondern das Berufungsgericht bei dessen Bescheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat.

    Aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters muss das Revisionsgericht in dieser Konstellation die im Ablehnungsverfahren vor dem Berufungsgericht erfolgten Verfassungsverstöße im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beheben und die in fehlerhafter Besetzung ergangene Entscheidung aufheben (vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 11, BVerfGK 13, 72; 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 28, BVerfGK 11, 434; 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 325; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem SGG: BSG in st. Rspr. seit 2. November 2007 - B 1 KR 72/07 B - Rn. 4 ff.; 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - Rn. 8; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der FGO BFH 10. März 2015 - V B 108/14 - Rn. 6; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem ArbGG noch offengelassen, vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 23; nunmehr BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) .

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19

    Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Zulassung der Revision

    Das gilt auch dann, wenn der Revisionsführer geltend macht, ein Fall schuldhafter Säumnis habe nicht vorgelegen (BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4 ; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 3; 22. April 2004 - 2 AZR 314/03 - zu II 2 der Gründe) .

    Die beschwerte Partei kann nämlich Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vorbringen (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - aaO; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

    Zwar wäre gegen das Zweite Versäumnisurteil der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft gewesen, insbesondere hätte der Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG Gehörsverletzungen, zu denen auch die Rüge gehört, eine Säumnis habe nicht bestanden, vorbringen können (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 4; 5. Juni 2007 - 5 AZR 276/07 - Rn. 4; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72 Rn. 5; vgl. auch GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 3) .

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

    Der Beteiligte, dessen Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist, ist vielmehr auf die beim Ausgangsgericht zu erhebende Anhörungsrüge gemäß § 78a ArbGG zu verweisen (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 10; 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 6; 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 5, BAGE 128, 13) .

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Urteilsverfahren (vgl. hierzu BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) , sondern nach § 92a ArbGG entsprechend auch im Beschlussverfahren (BAG 20. April 2016 - 7 ABN 55/15 - Rn. 11) .

  • ArbG Gera, 18.05.2021 - 7 Ca 271/19

    Unzulässiger Befangenheitsantrag

    Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.

    in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris.

    (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris).

  • ArbG Gera, 05.05.2021 - 7 Ca 271/19

    Unzulässiger Befangenheitsantrag

    Dies ist unter anderem dann anerkannt, wenn die Ablehnung eines ganzen Gerichts als solches begehrt wird sowie das offenbar grundlose, nur der Verschleppung dienende und damit rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch; vgl. BVerfG 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - Rn. 15; zu weiteren Fallgruppen vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 45 Rn. 4; BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -.

    in diesem Sinn ist dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013, Az.: 1 BvR 2853/11; so auch BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris.

    (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris).

  • BFH, 05.04.2017 - III B 122/16

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Überschreitet das Gericht bei Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BVerfG-Beschlüsse in ständiger Rechtsprechung seit 20. Juli 2007  1 BvR 3084/06, BVerfGK 11, 434, Rz 19 f.; vgl. auch vom 18. Dezember 2007  1 BvR 1273/07, BVerfGK 13, 72, Rz 21; vom 15. Juni 2015  1 BvR 1288/14, Rz 16 ff.; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17. März 2016  6 AZN 1087/15, Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 2016, 1100, Rz 11).
  • BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1904/17

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Jedenfalls soweit es wie hier um Ablehnungsentscheidungen in der Berufungsinstanz geht, überprüft das Bundesarbeitsgericht aber im Rahmen der § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG in Verbindung mit § 547 Nr. 1 ZPO vorschriftsgemäße Gerichtsbesetzungen darauf, ob Ablehnungsgesuche in der Vorinstanz unter grundlegender Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG behandelt wurden (vgl. BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. August 2016 - 9 AZN 533/16 -, BeckRS 2016, 72260, Rn. 7).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auch der von den Klägern in ihrem Schriftsatz von heutigen Tag zitierte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung.
  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtbeachtung des

    Das Bundesarbeitsgericht überprüft im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG in Verbindung mit § 547 Nr. 1 ZPO auch die Ablehnungsentscheidungen der Berufungsinstanz darauf, ob Ablehnungsgesuche in der Vorinstanz unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG behandelt wurden (vgl. BAG Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. August 2016 - 9 AZN 533/16 -, BeckRS 2016, 72260, Rn. 7).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 104/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 103/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

  • LAG Hessen, 12.07.2019 - 14 Ta 112/19

    Wurde ein Befangenheitsgesuch ohne jede Begründung gestellt, kann dieses unter

  • LAG Hessen, 12.07.2019 - 14 Ta 65/19

    Wurde ein Befangenheitsgesuch ohne jede Begründung gestellt, kann dieses unter

  • LAG Hessen, 12.07.2019 - 14 Ta 109/19

    Wurde ein Befangenheitsgesuch ohne jede Begründung gestellt, kann dieses unter

  • LAG Hessen, 12.07.2019 - 14 Ta 63/19

    Wurde ein Befangenheitsgesuch ohne jede Begründung gestellt, kann dieses unter

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