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   BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14   

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https://dejure.org/2014,13783
BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14 (https://dejure.org/2014,13783)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2014 - 6 AZN 267/14 (https://dejure.org/2014,13783)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 (https://dejure.org/2014,13783)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7 ArbGG

  • openjur.de

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO; analoge Anwendung von § 72a Abs. 7 ArbGG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs 7 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Partiell prozessunfähig für arbeitsgerichtliche Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht vorschriftmäßig besetzte Landesarbeitsgericht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozessfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 206
  • NJW 2015, 269
  • MDR 2014, 1157
  • NZA 2014, 799
  • FamRZ 2014, 1457
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei aber in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 3; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 3) .

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 mwN) .

    Es muss dem Kläger dafür vor Erlass des Prozessurteils die nötige Zeit einräumen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 6; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 7) .

    Die Verfahrensgestaltung des Landesarbeitsgerichts verletzt den Kläger auch in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 5; BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 19) .

    In diesem Fall wird zu klären sein, ob eine durchgehende Prozessunfähigkeit seit Beginn des Verfahrens vorliegt, so dass eine konkludente Genehmigung der bisherigen Prozesshandlungen durch den zeitweise prozessfähigen Kläger ausscheidet (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 10) .

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    So kann auch eine Partei, deren Prozessfähigkeit in der Vorinstanz verneint worden ist, wirksam ein Rechtsmittel einlegen, um eine andere Beurteilung zu erreichen (BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 4) .

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst die Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung nach § 300 FamFG nicht ohne eine ärztliche Stellungnahme und eine vorherige Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht zulässig ist, was eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 21) .

    Die Verfahrensgestaltung des Landesarbeitsgerichts verletzt den Kläger auch in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 5; BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 19) .

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Dabei ist es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden, vielmehr gilt der Grundsatz des Freibeweises (vgl. BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 4) .

    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei aber in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 3; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 3) .

    Es muss dem Kläger dafür vor Erlass des Prozessurteils die nötige Zeit einräumen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 6; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 7) .

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    (2) Für eine unbewusste Gesetzeslücke im Sinne eines Redaktionsversehens spricht die ausweislich der Gesetzesbegründung erfolgte Orientierung an dem im Wesentlichen wortgleichen § 544 Abs. 7 ZPO, der wiederum § 133 Abs. 6 VwGO zum Vorbild hat (BT-Drs. 15/3706 S. 17; BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZN 625/06 - Rn. 34, BAGE 120, 322) .

    Eine derartige Notwendigkeit kann auch bei einer Zurückverweisung im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens entstehen (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZN 625/06 - Rn. 33, BAGE 120, 322) .

  • BAG, 05.12.2011 - 5 AZN 1036/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Der Beschwerdeführer hat vielmehr die Tatsachen, aus denen sich der Verfahrensfehler des Berufungsgerichts ergeben soll, substantiiert vorzutragen (BAG 5. Dezember 2011 - 5 AZN 1036/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Es muss allerdings eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vorliegen (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 56) .
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    aa) Analoge Gesetzesanwendung setzt voraus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die erfassten Fälle (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 320/13 - Rn. 25) .
  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Er hat aber innerhalb der einmonatigen Notfrist des § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG am 2. Oktober 2013 Prozesskostenhilfe beantragt, die ihm mit Beschluss des Senats vom 10. März 2014 - 6 AZA 16/13 - bewilligt worden ist (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 5) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Die Beschwerdebegründung lässt aber deutlich erkennen, dass der Beschwerdeführer die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts iSd. § 547 Nr. 1 ZPO als gegeben ansieht (vgl. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 12) .
  • BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Das Hindernis der Mittellosigkeit entfiel mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe an den Kläger (vgl. BGH 22. November 2000 - XII ZB 28/00 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

  • ArbG Bonn, 07.07.2021 - 2 Ca 504/21

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

    Eine analoge Gesetzesanwendung setzt voraus, dass ein gesetzlich ungeregelter Sonderfall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die erfassten Fälle (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2014 - 6 AZN 267/14, juris, Rn. 37).

    Zudem muss eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2014 - 6 AZN 267/14, juris, Rn. 37).

  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei

    Es muss allerdings eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vorliegen (BAG, Beschluss vom 5.6.2014, 6 AZN 267/14, NJW 2015, 269 (272) Rz. 37 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (vgl. BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14.

    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn 13).

    Da der Streit noch andauerte, konnte die Klägerin durch Zustellung der Ladung an ihre Prozessbevollmächtigte nach § 172 Abs. 1 ZPO wirksam zum Termin am 15. Dezember 2017 geladen werden (vgl. BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn 28).

    Hierfür wird auf § 53, § 64 Abs. 7 ArbGG verwiesen (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.08.2013, 8 Sa 62/08, juris Rn 20; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, § 331a Rn 3; siehe auch BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn 22 ff.).

    Dies gilt anerkanntermaßen für das Rechtsmittel der Partei, die sich dagegen wendet, dass sie in der Vorinstanz zu Unrecht als prozessfähig oder als prozessunfähig behandelt worden ist (vgl. etwa BAG Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14 juris Rn 13).

    Das mögliche Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch in der Berufungs- und Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss v. 05.06.2014 - 6 AZN 267/14 -, juris Rn. 15).

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn. 15).

    Damit ist das Gericht seiner Verpflichtung nachgekommen darauf hinzuwirken, dass auch ein nach Auffassung des Gerichts prozessunfähiger Kläger seine prozessualen Rechte wahrnehmen kann (vgl. BAG, Beschluss v. 05.06.2014,6 AZN 267/14, juris Rn. 32).

  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    a)Die Prozessfähigkeit gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i.V.m. §§ 51 Abs. 1, 52 ZPO ist zwingende Prozessvoraussetzung (statt vieler: BAG 5, 6.2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 13, NZA 2014, 799).

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28.5.2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 m.w.N., NZA 2009, 1109; BAG 5, 6.2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 15, NZA 2014, 799).

    Das mögliche Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 5, 6.2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 13 m.w.N., NZA 2014, 799).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    betrifft, aufgehoben und den Rechtsstreit insoweit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (vgl. dazu ausführlich BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 36 ff., BAGE 148, 206) .
  • BAG, 25.01.2024 - 10 AZN 677/23

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - gerichtsinterne Vorgänge -

    Es sind vielmehr die Tatsachen substantiiert vorzutragen, aus denen sich der Verfahrensfehler des Berufungsgerichts ergeben soll (BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 20, BAGE 148, 206; 5. Dezember 2011 - 5 AZN 1036/11 - Rn. 7 mwN) .
  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

    Daraus folgt, dass diesbezügliches Vorbringen vom Berufungsgericht nicht gemäß § 531 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03, BGHZ 159, 94, 98 f. [juris Rn. 16]; BAG, NJW 2015, 269 Rn. 13; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 56 Rn. 2).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Die anzufechtende Entscheidung beruht auf der vom Beklagten substantiiert dargelegten (vgl. zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 20, BAGE 148, 206) Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter und damit auf dem absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO.

    Zur Beschleunigung des Verfahrens hat der Senat in analoger Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG iVm. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen und dabei wegen der Gesamtumstände des Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zu verweisen (zur analogen Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 35 ff., BAGE 148, 206; zur Möglichkeit der Zurückverweisung an eine andere Kammer des LAG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZN 625/06 - Rn. 33, BAGE 120, 322) .

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    Die Entscheidung konnte gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG durch den Vorsitzenden alleine und ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter ergehen (BAG, Beschluss vom 05.06.2014 - 6 AZN 267/14, NJW 2015, 269 Rn. 21; Rieker in Natter/Gross, ArbGG, 2. Auflage 2013, § 55 Rn. 7).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Mit Beschluss vom 5. Juni 2014 (Az. 6 AZN 267/14, Bl. 1537-1543 d. LAG-Akte) hat das Bundesarbeitsgericht auf die Beschwerde des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. August 2013 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZN 376/16

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des

  • LAG Hamm, 26.11.2020 - 8 Sa 26/19

    Prozessunfähigkeit, Amtsaufklärung, Sachurteilsvoraussetzung, Zulässigkeit der

  • BAG, 21.11.2023 - 2 AZN 153/23

    Absoluter Revisionsgrund - gesetzlicher Richter - Abordnung des

  • ArbG Lübeck, 04.02.2020 - 3 Ca 346/18

    Zweifel an der Prozessfähigkeit

  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 629/21

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Einschränkung zur Pandemiebekämpfung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 2 Sa 203/16

    Zweites Versäumnisurteil - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZN 974/17

    Nebenintervenient - "Partei" iSv. § 547 Nr. 4 ZPO

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2020 - 17 Sa 11/19

    Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage -

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 103/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZN 540/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2020 - 6 Sa 104/20

    Prozesskostenhilfe, Prozessfähigkeit, Zweifel an der Prozessfähigkeit,

  • ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21

    Nachgewährung von Urlaub bei Corona-Quarantäne während des Urlaubs?

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 764/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • LAG München, 23.05.2019 - 7 Sa 683/17

    Prozessfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2021 - 17 Sa 66/20

    Urteil nach Aktenlage - fehlender Sachantrag - Keine Zurückverweisung an das

  • LAG Hessen, 26.10.2015 - 8 Ta 301/15

    Existenz und damit die Parteifähigkeit jeder an einem Rechtsstreit beteiligten

  • LAG Köln, 19.10.2016 - 11 Sa 114/16

    Aufhebungsvertrag; Anfechtung; Verdachtskündigung; Vertretungsbefristung

  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 3/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 6/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 5/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1925

    Keine infektionsschutzrechtliche Verdienstausfallentschädigung für die Dauer

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2021 - 22 U 4/20
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