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   BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06   

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https://dejure.org/2006,24899
BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06 (https://dejure.org/2006,24899)
BAG, Entscheidung vom 12.09.2006 - 6 AZN 491/06 (https://dejure.org/2006,24899)
BAG, Entscheidung vom 12. September 2006 - 6 AZN 491/06 (https://dejure.org/2006,24899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Möglichkeit einer partiellen Beweisaufnahme bzw. einer bloßen informatorischen Anhörung zur Überprüfung des erstinstanzlich Festgestellten im Berufungsverfahren; Pflicht des Berufungsgerichts zur Wiederholung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Nichtzulassungsbeschwerde, Begründung einer grundsätzlichen Bedeutung, Wiederholung einer Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz, informelle Anhörung oder Parteivernehmung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZN 541/98

    Grundsatzbeschwerde - sachlicher Geltungsbereich des § 16 BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    a) Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung offenkundig ist oder wenn sie höchstrichterlich bereits entschieden ist, es sei denn der Beschwerdeführer trägt neue und beachtliche Gesichtspunkte vor (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZN 541/98 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 56).
  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    Der Beschwerdeführer muss deshalb darlegen, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG 17. Oktober 2001 - 4 AZN 326/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. II a Nr. 11a, zu II 1 der Gründe mwN; Senat 5. Juli 2006 - 6 AZN 289/06 -, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, wenn die Voraussetzungen für eine erneute Tatsachenfeststellung vorliegen, sich auch nach der Zivilprozessrechtsreform nach den von der Rechtsprechung zum bisherigen Recht entwickelten Grundsätzen richten soll (BGH 12. März 2004 - V ZR 257/03 - BGHZ 158, 269; Musielak/Huber ZPO 4. Aufl. § 398 Rn. 5; Musielak/Ball aaO § 529 Rn. 13).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    Das Berufungsgericht müsse bei pflichtgemäßer Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Glaubwürdigkeit abweichend vom Erstrichter beurteilen wolle (vgl. BGH 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - NJW 1997, 466; 10. März 1998 - VI ZR 30/97 - NJW 1998, 2222, 2223 mwN).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    Dem Grundsatz der Waffengleichheit kann auch durch eine Anhörung der durch ihre prozessuale Stellung benachteiligten Partei nach § 141 ZPO nachgekommen werden (BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363; vgl. auch BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 59).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    Dem Grundsatz der Waffengleichheit kann auch durch eine Anhörung der durch ihre prozessuale Stellung benachteiligten Partei nach § 141 ZPO nachgekommen werden (BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363; vgl. auch BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 59).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    Dem Grundsatz der Waffengleichheit kann auch durch eine Anhörung der durch ihre prozessuale Stellung benachteiligten Partei nach § 141 ZPO nachgekommen werden (BGH 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363; vgl. auch BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531; BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - BAGE 100, 52, 59).
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06
    Das Berufungsgericht müsse bei pflichtgemäßer Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Glaubwürdigkeit abweichend vom Erstrichter beurteilen wolle (vgl. BGH 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - NJW 1997, 466; 10. März 1998 - VI ZR 30/97 - NJW 1998, 2222, 2223 mwN).
  • LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09

    Kündigung eines Systemadministrators wegen Lesen privater E-Mails Dritter

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH vom 12.3.2004 - V ZR 257/03 - BGHZ 158, 269; BAG, Beschluss vom 12.9.2006 - 6 AZN 491/06).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06

    Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung

    bb) Danach war es von Rechts wegen nicht geboten, den Zeugen W. erneut zu vernehmen (vergleiche auch zu den diesbezüglichen Grundsätzen BAG, Beschluss vom 12.09.2006 - 6 AZN 491/06 - nicht amtlich veröffentlicht, juris-Zitat, zu II 2 b der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).
  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

    Eine Anhörung gem. § 141 ZPO ist zur Gewährleistung des Grundsatzes der Waffengleichheit ausreichend (BAG 12.09.2006 - 6 AZN 491/06, AE 2007, 91; 06.12.2001 - 2 AZR 396/00, aaO.).
  • LAG Hessen, 19.10.2018 - 10 Sa 109/18

    Isolierarbeiten an Schiffen werden nicht nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 bzw.

    Die Beweisaufnahme ist z.B. auch dann zu wiederholen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die erste Instanz bewerten will (vgl. BAG 12. September 2006 - 6 AZN 491/06 - Rn. 10, Juris) .
  • LAG Hessen, 30.01.2014 - 19 Sa 1545/11

    Anspruch auf Bonus aus Vertrag

    Sie verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze (vgl. BGH vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004 1876; BAG Beschluss vom 12. September 2006 - 6 AZN 491/06 - Juris).
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