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   BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18   

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https://dejure.org/2018,40062
BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18 (https://dejure.org/2018,40062)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 6 AZN 569/18 (https://dejure.org/2018,40062)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 6 AZN 569/18 (https://dejure.org/2018,40062)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bag-urteil.com

    Erschwerniszulage - Lehrkraft

  • Betriebs-Berater

    Klassenfahrt-Zuschlag nach Zuschlagsverordnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ansprüche aus Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) bei Teilnahme an mehrtägigen Studienfahrten

  • rewis.io

    Erschwerniszulage - Lehrkraft

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Erschwerniszulage - Lehrkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschwerniszulage für eine Lehrkraft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erschwerniszulage - Lehrkraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütung Lehrer - Erschwerniszulage; Lehrkraft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Teilnahme an Schulfahrten als übliche Tätigkeit eines Lehrers ohne besondere Bewertung einer Erschwernis

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verschärfte Anforderungen für die Grundsatzbeschwerde?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Das gilt umso mehr, als die Frage, ob der zeitliche Aufwand eines vollzeitbeschäftigten Lehrers für die Teilnahme an Schulfahrten, zu denen ua. Klassen- und Studienfahrten zählen (vgl. Ziff. 2.1 der Verwaltungsvorschrift "Lernen am anderen Ort" vom 23. September 2013 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Mittl.bl. BM M-V Nr. 9 S. 265; abgelöst durch Ziff. 1.3 der Verwaltungsvorschrift "Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen" vom 22. September 2017, Mittl.bl. BM M-V Nr. 9 S. 132) , in den Zeiten von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr bereits durch das regelmäßige Arbeitsentgelt abgegolten ist, entgegen der Annahme der Beschwerde durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 1985 (- 7 AZR 432/82 - BAGE 48, 327) als hinreichend geklärt angesehen werden kann.

    Der Erziehungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen zielt ebenso darauf ab, die Schüler durch entsprechende schulische Veranstaltungen in ihrem sozialen Verhalten unter Beachtung der in den Schulgesetzen der Länder festgelegten Erziehungsziele zu beeinflussen (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - zu II 2 b der Gründe, aaO; LAG Sachsen-Anhalt 4. Juni 2010 - 2 Sa 325/09 - zu II 3 a bb der Gründe; für beamtete Lehrer: BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 122, 65; OVG Lüneburg 5. November 2013 - 5 LB 64/13 - zu I 1 der Gründe) .

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Der Erziehungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen zielt ebenso darauf ab, die Schüler durch entsprechende schulische Veranstaltungen in ihrem sozialen Verhalten unter Beachtung der in den Schulgesetzen der Länder festgelegten Erziehungsziele zu beeinflussen (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - zu II 2 b der Gründe, aaO; LAG Sachsen-Anhalt 4. Juni 2010 - 2 Sa 325/09 - zu II 3 a bb der Gründe; für beamtete Lehrer: BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 122, 65; OVG Lüneburg 5. November 2013 - 5 LB 64/13 - zu I 1 der Gründe) .
  • BGH, 10.12.2002 - XI ZR 162/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Die Beschwerde hätte daher zum Beleg der Klärungsbedürftigkeit darlegen müssen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig sein soll (vgl. BGH 10. Dezember 2002 - XI ZR 162/02 - zu 1 der Gründe; BSG 2. März 1976 - 12/11 BA 116/75 -) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Die Beschwerde hätte daher zum Beleg der Klärungsbedürftigkeit darlegen müssen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig sein soll (vgl. BGH 10. Dezember 2002 - XI ZR 162/02 - zu 1 der Gründe; BSG 2. März 1976 - 12/11 BA 116/75 -) .
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Sie ist unzulässig, weil sie den an eine Grundsatzbeschwerde zu stellenden gesetzlichen Begründungsanforderungen des § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG nicht genügt (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2012 - 5 AZN 1958/12 - Rn. 13; 5. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 - Rn. 3) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.06.2010 - 2 Sa 325/09

    Teilnahme eines Lehrers an Klassenfahrten - Mehrarbeitsvergütung bei

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Der Erziehungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen zielt ebenso darauf ab, die Schüler durch entsprechende schulische Veranstaltungen in ihrem sozialen Verhalten unter Beachtung der in den Schulgesetzen der Länder festgelegten Erziehungsziele zu beeinflussen (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - zu II 2 b der Gründe, aaO; LAG Sachsen-Anhalt 4. Juni 2010 - 2 Sa 325/09 - zu II 3 a bb der Gründe; für beamtete Lehrer: BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 122, 65; OVG Lüneburg 5. November 2013 - 5 LB 64/13 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Sie ist unzulässig, weil sie den an eine Grundsatzbeschwerde zu stellenden gesetzlichen Begründungsanforderungen des § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG nicht genügt (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2012 - 5 AZN 1958/12 - Rn. 13; 5. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 - Rn. 3) .
  • VG Düsseldorf, 05.10.2012 - 26 K 1169/12

    Anspruch eines Lehrers auf Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Zeiten der

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Das ist bei Tätigkeiten wie der Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten, die üblicherweise mit der Aufgabenstellung eines Lehrers an einer allgemeinbildenden Schule verknüpft sind, nicht der Fall (vgl. für beamtete Lehrer VG Düsseldorf 5. Oktober 2012 - 26 K 1169/12 -) .
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13

    Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Der Erziehungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen zielt ebenso darauf ab, die Schüler durch entsprechende schulische Veranstaltungen in ihrem sozialen Verhalten unter Beachtung der in den Schulgesetzen der Länder festgelegten Erziehungsziele zu beeinflussen (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - zu II 2 b der Gründe, aaO; LAG Sachsen-Anhalt 4. Juni 2010 - 2 Sa 325/09 - zu II 3 a bb der Gründe; für beamtete Lehrer: BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 122, 65; OVG Lüneburg 5. November 2013 - 5 LB 64/13 - zu I 1 der Gründe) .
  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse

    Auszug aus BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
    Es muss um Aufgaben und Arbeitsbedingungen der Lehrer gehen, die in ihrer Tätigkeit stets wiederkehrend, wenn auch nicht ständig besonderen, durch die Vergütung nicht abgegoltenen Erschwernissen ausgesetzt sind (vgl. zu Beamten BVerwG 22. März 2018 - 2 C 43.17 - Rn. 14) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2018 - 4 Sa 118/17

    Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Lehrkraft - Klassenfahrt

  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör -

    Die Beschwerde hätte daher zum Beleg der Klärungsbedürftigkeit darlegen müssen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig sein soll (BAG 20. November 2018 - 6 AZN 569/18 - Rn. 2) .
  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23

    Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen

    Er legt nicht die - nicht offensichtliche - Klärungsbedürftigkeit der von ihm unter II 1 a auf Seite 5, letzter Absatz und Seite 6, erster Absatz sowie unter II 1 b, auf Seite 7, vierter Absatz der Beschwerdebegründung formulierten Fragestellungen dar (vgl. BAG 20. November 2018 - 6 AZN 569/18 - Rn. 2) .
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