Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 05.12.2002

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   BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03   

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BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 (https://dejure.org/2004,105)
BAG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 (https://dejure.org/2004,105)
BAG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 (https://dejure.org/2004,105)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingetragene Lebenspartnerschaft in dem System des Ortszuschlages nach § 29 BAT; Behandlung einer unbewußten nachträglichen Regelungslücke für tarifliche Regelungen, die an den Familienstand der eingetragenen Lebenspartnerschaft knüpfen; Tarifvertragliche Angleichung der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Ortszuschlag

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1... ; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 33; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 1353 Abs. 1; ; BGB § 1360a; ; BGB § 1360b; ; BBesG § 40; ; LPartG § 1; ; LPartG § 2; ; LPartG § 5; ; LPartG § 15 Abs. 1; ; BAT § 26 Abs. 1; ; BAT § 29 Abschnitt A Abs. 1; ; BAT § 29 Abschnitt B Abs. 1; ; BAT § 29 Abschnitt B Abs. 2; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (Abl. Nr. L 303/16) Art. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (Abl. Nr. L 303/16) Art. 2; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (Abl. Nr. L 303/16) Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft; Schließung einer unbewussten Tariflücke

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft ? Anwendung der für verheiratete Angestellte geltenden Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ortszuschlag Stufe 2 für homosexuellen Angestellten? - Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet Unterhaltspflichten wie eine Ehe

  • lsvd.de PDF (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • 123recht.net (Pressebericht, 29.4.2004)

    Tarifliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner gefordert // Krankenpfleger "Verheiratetenzuschlag" zugesprochen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtige Änderungen beim Ortszuschlag - auch für Chefärzte finanziell vorteilhaft

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 277
  • MDR 2004, 1241
  • NZA 2005, 57
  • FamRZ 2004, 1869 (Ls.)
  • DB 2004, 2757
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    aa) Das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist gegenüber dem Familienstand "ledig" ein anderer Personenstand (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 338, 345 f.).

    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 342; 29. Juli 1959 - 1 BvR 205, 332, 333, 367/58, 1 BvL 27, 100/58 - BVerfGE 10, 59, 66; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    Sie ist keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 345, 346).

    Das Fördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG richtet sich an den Staat (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 346).

    Darin unterscheidet sich die Lebenspartnerschaft wesentlich von anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 352 f.).

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 342; 29. Juli 1959 - 1 BvR 205, 332, 333, 367/58, 1 BvL 27, 100/58 - BVerfGE 10, 59, 66; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    Nr. 4 erfasst danach solche Lebens- oder verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften, die formlos begründet werden, den Familienstand des Angestellten unverändert lassen und deren Eingehen keine eigenständigen gesetzlichen Unterhaltspflichten zur Folge hat (vgl. BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    cc) Entgegen einer in der Entscheidung des Senats vom 15. Mai 1997 (- 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 379) nicht tragend geäußerten Rechtsaufassung, verfolgt die Typisierung der Nr. 1 nicht das Ziel, die Ehe als eine im Normalfall präsumtiv reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft zu begünstigen.

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Mit In-Kraft-Treten des 49. Änderungstarifvertrages zum BAT am 17. Mai 1982 haben sie die bis dahin sinngemäß anzuwendenden besoldungsrechtlichen Vorschriften durch die Tarifregelung des § 29 BAT ersetzt (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

    Das diente dem Ziel, durch Schaffung einer eigenständigen Tarifregelung und der damit verbundenen Abkoppelung von einseitig abänderbaren Regelungen des Besoldungsrechts einer Aushöhlung der Tarifautonomie entgegenzuwirken (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Für die Gewährung dieses Vergütungsbestandteils konnten die Tarifvertragsparteien in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise an die mit einem gesetzlichen Familienstand typischerweise verbundenen Unterhaltslasten abstellen und bei sonstigen Lebensgemeinschaften den Bezug des höheren Ortszuschlags von besonderen Voraussetzungen abhängig machen (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878).

    aa) Bei dem in § 29 BAT in Anlehnung an § 40 BBesG geregelten Ortszuschlag handelt es sich um eine soziale Komponente des Arbeitseinkommens (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878).

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03

    Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung;

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Der Begriff des Familienstandes bezeichnet den Personenstand des Angestellten, aus dem sich ergibt, ob dieser ledig oder verheiratet ist oder in einem anderen familienrechtlichen Status lebt (vgl. BVerwG 4. März 2004 - 1 WB 32/03 - NVwZ 2004, 626).

    Gegenüber dem Familienstand "ledig" ist die Lebenspartnerschaft ein aliud (BVerwG 4. März 2004 - 1 WB 32/03 - NVwZ 2004, 626).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Demzufolge waren die Tarifvertragsparteien auch nicht gehalten, das für die Beamten ab dem 1. Juli 1997 eingeführte System der Familienzuschläge zu übernehmen oder die durch Art. 9 § 2 BBVAnpG 99 geregelte Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem dritten Kind auch für Angestellte zu vereinbaren (vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 633/01- AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 182 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 308/90

    Berechnung des Vorruhestandsgeldes im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Mit der Anknüpfung des Ortszuschlags der Stufe 2 an eine mit einem gesetzlichen Familienstand einhergehende Unterhaltspflicht verfolgen die Tarifvertragsparteien das zulässige Ziel, eine Massenerscheinung des Arbeitslebens sachgerecht zu ordnen (vgl. BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 308/90 - AP TVG § 1 Tarifvertrag: Senorität Nr. 10).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Soweit sie tatsächlich für einander Verantwortung tragen, kann diese Entscheidung ohne rechtlichen Hinderungsgrund jederzeit rückgängig gemacht und das Einkommen überwiegend oder ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwendet werden (BVerfG 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 264).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 931/98

    Eingruppierung bei Tariflücke

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Solange sie daran festhalten, hat sich eine ergänzende Auslegung an dem bestehenden System und dessen Konzeption zu orientieren (vgl. BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 931/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 276; 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 (A) - BAGE 67, 342; ErfK/Schaub 4. Aufl. § 1 TVG Rn. 23; Däubler TVG Einl. Rn. 523 ff.).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Das diente dem Ziel, durch Schaffung einer eigenständigen Tarifregelung und der damit verbundenen Abkoppelung von einseitig abänderbaren Regelungen des Besoldungsrechts einer Aushöhlung der Tarifautonomie entgegenzuwirken (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Der Vorsitzende des Sechsten Senats hat auf die bisherigen Entscheidungen seines Senats zu Fragen der Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern verwiesen (BAGE 110, 277-287; BAGE 120, 55-68).
  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

    Hinweise des Senats: Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277.

    Er hat die Auffassung vertreten, auch für den BAT-KF sei die bereits zu der parallelen Vorschrift des § 29 BAT ergangene Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) maßgeblich.

    Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Auffassung vertreten, die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-RWL) die Lücke im Ortszuschlagsrecht mutmaßlich in dem Sinne schließen würde, wie es der Senat in der Entscheidung vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277) für die entsprechende Regelung des BAT angenommen habe.

    Solange sie daran festhalten, hat sich eine ergänzende Auslegung an dem bestehenden System und dessen Konzeption zu orientieren (Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).

    Diese Möglichkeit scheidet allerdings dann aus, wenn zur Schließung der Lücke verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb auf Grund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358; Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -aaO).

    b) Die nachträgliche Regelungslücke ist bei § 29 Abschn. B BAT nach der Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Wege der Rechtsanalogie in der Weise zu schließen, dass Angestellte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, der Stufe 2 des Ortszuschlages zuzuordnen sind, zu der nach § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT verheiratete Angestellte gehören.

    bb) Während die Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG auf die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränkt sind und die Gewährung von Leistungen, deren Zweck es ist, Anreize zur Eheschließung oder Aufrechterhaltung der Ehe zu schaffen, außerhalb ihrer Regelungskompetenz liegt (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277; Schmidt in FS Wissmann 2005, 80, 88), können derartige Leistungen im kirchlichen Bereich gerade der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen dienen.

    In dem Schreiben wird im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Auftrag des Präses ausgeführt, dass es keinen durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht geschützten Grund dafür gebe, Angestellte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, im kirchlichen Bereich anders zu behandeln als staatliche Angestellte; Grund für den höheren Ortszuschlag seien allein die auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehenden Unterhaltsverpflichtungen.

    Durch entsprechende Rückfragen bei den zuständigen Kirchenbehörden der anderen beiden verfassten Evangelischen Kirchen, die in den Geltungsbereich des BAT-KF fallen, wird aufzuklären sein, ob ein Lückenschluss entsprechend dem Urteil des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) mit den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirchen im Einklang steht.

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Bei unbewussten Regelungslücken ist sie dann zulässig, wenn hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Ersatzregelung ausreichende Anhaltspunkte für den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien bestehen (vgl. u.a. BAGE 110, 277, 284).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02   

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https://dejure.org/2002,2022
LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02 (https://dejure.org/2002,2022)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2002 - 11 Sa 933/02 (https://dejure.org/2002,2022)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 11 Sa 933/02 (https://dejure.org/2002,2022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BAT § 29 Abschn. B Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; Art. 6 Abs. 1; BGB § 1353 Abs. 1, §§ 1360 ff., §§ 1564 ff.; LPartG §§ 1, 2, 5 Satz 1, 15, 16 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); Ortszuschlag für einen Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG); Voraussetzung einer bürgerlichen Ehe

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lebenspartner müssen beim Verheiratetenzuschlag Ehepartnern nicht gleichgestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 669
  • NZA-RR 2003, 666
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Der Ortszuschlag der Stufe 2, den § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT für verheiratete Angestellte regelt, steht Angestellten, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (LPartG) vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266) leben, nicht zu (Fortführung von BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT = EzA Art. 3 GG Nr. 72).

    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    (2.2) Vor Inkrafttreten des LPartG hat das BAG in seinem Urteil vom 15.05.1997 (- 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT) keinen Grund für eine Beanstandung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT gesehen.

    (2.3) Außerdem betonte das BAG in seinem Urteil vom 15.05.1997 (- 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT) die Bedeutung der ehelichen Unterhaltspflichten: Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung für den Schutz der Ehe sei es nicht zu beanstanden, dass die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihrer zur Typisierung berechtigenden autonomen Regelungsbefugnis (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG) erhöhte Belastungen, die aufgrund partnerschaftlichen Zusammenlebens entständen, nur dann ausgleichen würden, wenn die Lebensgemeinschaft durch die bürgerlich rechtliche Ehe verfestigt sei, auch wenn möglicherweise bei anderen Lebensgemeinschaften tatsächlich gleichartige Belastungen gegeben sein mögen (vgl. BAG 25.02.1987 - 8 AZR 430/84 - AP Nr. 3 zu § 52 BAT).

    Zum einen ist jedoch eine typisierende Betrachtung zulässig (BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT), und bei dieser Betrachtungsweise lässt sich feststellen, dass der Anteil der Ehen, in denen Kinder aufgezogen werden, größer ist und sein wird als der entsprechende Anteil innerhalb der eingetragenen Lebenspartnerschaften.

    Auch in der modernen deutschen Gesellschaft wird die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 4.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.5.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    Die Ehe wird vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    bb) Auch nach europäischem Recht gibt es keine Verpflichtung, die Situation einer Person, die eine feste Beziehung mit einem Partner des gleichen Geschlechts unterhält, der Situation einer Person, die verheiratet ist, gleichzustellen (vgl. näher EuGH 17.02.1998 - Rs. C-249/96 [Lisa Jacqueline Grant / South-West Trains Ltd.] - NZA 1998, 301, 303; vgl. auch schon BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT).

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses seien nicht erkennbar (ebenso BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BVerwG 27.02.1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f.).

    (2.5) In Vorwegnahme zukünftiger gesetzlicher Fortentwicklungen stützte das BAG im Jahre 1997 seine rechtliche Begründung hilfsweise auch auf die Rolle der Ehe bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern und die sich daraus ergebende bevölkerungspolitische Relevanz der Ehe: Es brauche nicht entschieden werden, ob der Gesetzgeber verpflichtet sei, gleichgeschlechtlichen Partnern eine rechtliche Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft zu ermöglichen (vgl. dazu BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Die Typisierung in der Weise, dass nur eine im Normalfall präsumtiv reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft begünstigt werde, sei sachlich vertretbar und berücksichtige, dass die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich gestützt sei, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen solle (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Auch in der modernen deutschen Gesellschaft wird die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 4.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.5.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    Die Ehe wird vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Die sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen verheirateten Angestellten und solchen, die dauerhaft in einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft leben würden, folge daraus, dass sie einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung Rechnung trage (ebenso BVerwG 27.02.1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f.).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses seien nicht erkennbar (ebenso BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BVerwG 27.02.1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f.).

    Gleiches gilt für die Freiheit, in gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft zu leben (BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 294 f.; Bruns, ZRP 1996, 6, 8).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    Das LPartG ist gültiges Recht, was das Bundesverfassungsgericht inzwischen (BVerfG 17.7.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543) verbindlich festgestellt hat (§ 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).

    Ebenso wenig wie dem Gesetzgeber ist es den Tarifvertragsparteien verwehrt, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2548).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein sachbezogener und vertretbarer Differenzierungsgrund bestehe, sei maßgeblich auf den Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung abzustellen (im Anschluss an BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58; ebenso BAG 25.07.1996 - 6 AZR 138/94 - AP Nr. 6 zu § 35 BAT; BAG 20.06.1995 - 3 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie).

    Der Ortszuschlag solle die unterschiedlichen Belastungen aufgrund des Familienstandes ausgleichen und besitze damit in erster Linie eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion (im Anschluss an BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 62).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Nur bei nicht eindeutigem Wortlaut ist der Wille der Tarifvertragsparteien mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 21.7.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Auslegung; MünchArbR Löwisch/Rieble, 2. Aufl. 2000, § 265 Rn. 1).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Diese Norm schützt unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Handlungsfreiheit auch das Recht, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu begründen und aufrechtzuerhalten (BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/99 - BVerfGE 82, 6, 16; BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 267).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    c) Der Ausschluss eingetragener Lebenspartner als unverheiratete Personen von der Zahlung des Ortszuschlags nach § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wozu Verfassungs-, Europa- und zwingendes Gesetzesrecht zählen (BAG 28.05.1996 - 3 AZR 752/95 - EzA Art. 3 GG Nr. 55).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Hier ist der Wortlaut jedoch eindeutig, da der Ortszuschlag nach § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT nur verheirateten und gerade nicht mit einem gleichgeschlechtlichen Partner verbundenen Angestellten zusteht (vgl. auch Powietzka, BB 2002, 146, 147; Schulte DB 2001, 1832, 1833).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 317/01

    Überbrückungsbeihilfe - Berücksichtigung ausländischer Staaten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (st. Rspr., z. B. BAG 27.06.2002 - 6 AZR 317/01 (A) - in der Fachpresse noch unveröff.).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 121/01

    Keine Zusatzversorgung für Hochschullehrer

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 65/81

    Sprungrevision

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 208/01

    Vergütung bei Teilnahme am Manöver

  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2002 - 11 Sa 933/02 - aufgehoben.
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Dies ist auch isoliert für eine Lebensaltersstufe (LAG Rheinland-Pfalz [20.03.2007] - 3 Sa 995/06 - juris [Rn. 42]) und für eine Ortszuschlagsstufe (LAG Düsseldorf [05.12.2002], NZA-RR 2003, 666) zulässig.
  • LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der

    Weitergehende Angleichung zwischen dem Rechtsinstitut der Ehe und dem Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft bleiben dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers der Tarifvertragsparteien und der Beklagten überlassen (So wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 auch in folgenden weiteren Entscheidungen verstanden: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 01.12.2003, 4 V 4529/03 A (Erb), Seiten 7/8 des Beschlusses, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/fgduesseldorf.pdf; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.01.2003, 17 K 3906/02, Seite 4 des Urteils, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/vgstuttgart.pdf; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2002, 6 K 525/98 Ki, DStRE 2003, 219-220; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.12.2002, 11 Sa 933/02, DB 2003, 669-670; weitere Literatur und Rechtsprechung ist auf folgender Internetseite dokumentiert: http://www.lsvd.de/lpartg/index.html; siehe insbesondere folgende Unterseite: http://www.lsvd.de/lpartg/literatur.html).
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