Rechtsprechung
   BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,558
BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79 (https://dejure.org/1981,558)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79 (https://dejure.org/1981,558)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1981 - 6 AZR 1086/79 (https://dejure.org/1981,558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1982, 675
  • DB 1982, 758
  • DB 1983, 758
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
    Es trifft zwar zu, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts es zur Arbeitsbefreiung i.S. von 37 Abs. 2 BetrVG einer Abmeldung beim Verlassen des Arbeitsplatzes bedarf (vgl. z.B. BAG AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972 sowie den Senatsbeschluß vom 19. Juni 1979, AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rdnr. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.11.1978 - 6 AZR 247/76

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Erforderlicher Umfang - Berufliche

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 21. November 1978 (-- 6 AZR 247/76 -- AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972) darauf hingewiesen, daß es für die Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit nicht auf die Freistellungsstaffel nach § 38 Abs. 1 BetrVG ankommen kann.
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
    Zu berücksichtigen ist hier auch, daß jedes Betriebsratsmitglied unabhängig von der Geschäftsverteilung innerhalb des Betriebsrats sein Amt in eigener Verantwortung zu führen hat (vgl. die Senatsentscheidungen vom 21. November 1978 -- 6 ABR 10/77 -- AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972 (zu III. 3. der Gründe) und vom 3. April 1979 -- 6 ABR 64/76 -- AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG.
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
    Zu berücksichtigen ist hier auch, daß jedes Betriebsratsmitglied unabhängig von der Geschäftsverteilung innerhalb des Betriebsrats sein Amt in eigener Verantwortung zu führen hat (vgl. die Senatsentscheidungen vom 21. November 1978 -- 6 ABR 10/77 -- AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972 (zu III. 3. der Gründe) und vom 3. April 1979 -- 6 ABR 64/76 -- AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
    Zu berücksichtigen ist hier auch, daß jedes Betriebsratsmitglied unabhängig von der Geschäftsverteilung innerhalb des Betriebsrats sein Amt in eigener Verantwortung zu führen hat (vgl. die Senatsentscheidungen vom 21. November 1978 -- 6 ABR 10/77 -- AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972 (zu III. 3. der Gründe) und vom 3. April 1979 -- 6 ABR 64/76 -- AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG.
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
    Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nachprüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 (120 f.) = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG, Beschluß vom 6. November 1973, AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
    Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nachprüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 (120 f.) = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG, Beschluß vom 6. November 1973, AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Da ein Betriebsratsmitglied, abgesehen von der Arbeitsbefreiung wegen der Durchführung von Betriebsratsaufgaben, in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, besteht für eine Ungleichbehandlung der Abmahnungsbefugnis keine Veranlassung (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97

    Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern

    Dagegen ist es in diesem Zusammenhang unerheblich, durch wen der Arbeitgeber informiert wird (BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 e der Gründe).
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Der Senat hält auch zumindest für den Regelfall von Störungen im Leistungsbereich im Rahmen der verhaltensbedingten Kündigung an der Trennung von mitbestimmungsfreier Abmahnung aufgrund individualrechtlichen Rügerechts als Vorstufe für die individualrechtliche Kündigungsmaßnahme gegenüber mitbestimmten kollektivrechtlichen Maßnahmen als Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung fest (vgl. BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Hiervon zu unterscheiden ist die Wahrnehmung des dem Arbeitgeber zustehenden vertraglichen Rügerechts, mit dem ausdrücklich nur eine Gläubigerfunktion geltend gemacht werden soll (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Umgekehrt ist, wenn das Verhalten eines Arbeitnehmers zugleich auch eine Verletzung seiner Pflichten als Betriebsratsmitglied darstellt, eine Abmahnung wegen Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten nicht ausgeschlossen (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße mit Anm. Pfarr).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Damit besteht auch hinsichtlich der Zulässigkeit einer Abmahnung unter diesem Gesichtspunkt kein Unterschied zu Arbeitnehmern, die kein Betriebsratsamt innehaben (BAG Urteil vom 15. Juli 1992, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 476/83

    Versäumung der Arbeitszeit wegen Personalratstätigkeit - Verpflichtung zur

    Danach kommt es darauf an, ob die Klägerin bei Anlegung dieses Prüfungsmaßstabs ihre Verhaltensweise in dieser Situation für notwendig halten konnte, um den dem Personalrat gestellten Aufgaben gerecht zu werden (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1982 - 6 ABR 86/79 - AP Nr. 42 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 6. August 1981 = AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 6. August 1981 (- 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972) dargelegt, daß für die Erforderlichkeit der konkreten Betriebsratstätigkeit nicht auf eine durch die Anzahl der Freistellungen vorgegebene Obergrenze der Arbeitsversäumnis für die Wahrnehmung von laufenden Betriebsratsgeschäften abgestellt werden kann.

  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 38, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972; BAGE 50, 202 ff. = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 38, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) kann der Arbeitnehmer die Berechtigung einer mißbilligenden Äußerung des Arbeitgebers gerichtlich überprüfen lassen, wenn sie nach Form und Inhalt geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen.
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Das hätte der Antragsteller bei gewissenhafter Überlegung und ruhiger, vernünftiger Würdigung aller Umstände erkennen können (BAG Urteile vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - und - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 39 und 40 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87

    Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Daß die Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist, ist aber Voraussetzung für deren Wirksamkeit (BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972; GK-Wiese, aaO, § 37 Rz 31, mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 37 Rz 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 475/83
  • LAG Sachsen, 24.02.2022 - 2 Sa 453/20

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Ungerechtfertigte Abmahnung;

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 563/89

    Erschwerniszulage bei Vergütung für Pausenzeiten - Tarifliche Voraussetzungen für

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88

    Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - PL 9 A 536/08

    Außerordentliche Kündigung; Personalratsmitglied; wichtiger Grund;

  • BAG, 16.09.1987 - 5 AZR 254/86

    Verstoß eines freigestellten Personalratsmitgliedes gegen die Verpflichtungen aus

  • BVerwG, 01.12.1993 - 1 DB 36.92

    Entfallen der schriftlichen Begründung eines Verwaltungsaktes - Fernbleiben vom

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

  • BVerwG, 09.09.1994 - 1 DB 4.93

    Verlust der Dienstbezüge - Wahrnehmung von Gesamtpersonalratssitzungen und

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87

    Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs -

  • LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - Ausschlussfrist nach Tarifvertrag

  • LAG Bremen, 28.06.1989 - 2 Sa 39/89

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86

    Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat

  • LAG Hamm, 03.11.1987 - 13 Sa 96/87

    Abmahnung; Amtspflichtverletzung; Betriebsratsmitglied; Anspruch auf Beseitigung

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht