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   BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05   

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https://dejure.org/2005,2190
BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 (https://dejure.org/2005,2190)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 (https://dejure.org/2005,2190)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 (https://dejure.org/2005,2190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter; Maßgebliche Bedeutung des Entfallens des Beschäftigungsbedarfs bei einer Gruppe von vergleichbaren Arbeitnehmern; Rüge der fehlerhaften Sozialauswahl wegen grober Fehlerhaftigkeit; Interessenausgleich ...

  • Judicialis

    InsO § 113 Abs. 1 Satz 2 aF; ; InsO § 125; ; KSchG § 1; ; KSchG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Insolvenzrecht - ordentliche betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz nach Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern ? Keine Einschränkung in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1837 (Ls.)
  • ZIP 2006, 918
  • NZA 2006, 370
  • DB 2006, 846
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Gesetzliche Kündigungsverbote gehen dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelungen vor (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - NZA 2005, 1307, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 4 der Gründe mwN).

    Sie können nach § 15 Abs. 1 KSchG nur fristlos mit Zustimmung des jeweiligen Betriebsrats als Gremium gekündigt werden (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - aaO, zu B I 5 der Gründe, betreffend § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Hinsichtlich der Übernahme in eine andere Betriebsabteilung muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats für den Fall, dass alle vergleichbaren Arbeitsplätze besetzt sind, versuchen, einen Arbeitsplatz durch Umsetzung, notfalls durch Kündigung für den durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmer freizumachen (BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328, zu B I 3 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03

    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. September 2004 - 4 Sa 1600/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 121 unter Hinweis auf BAG 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Der Zweite Senat hat offen gelassen, ob hierbei die sozialen Belange des betreffenden Arbeitnehmers und die betrieblichen Interessen an seiner Weiterbeschäftigung gegen die Interessen der Belegschaft und des durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung gegeneinander abzuwägen sind (18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78).
  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG eine "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (KR-Weigand 7. Aufl. § 125 InsO Rn. 2; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 125 InsO Rn. 1; BAG 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56 = EzA KschG § 15 nF Nr. 57, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, betreffend Massenänderungskündigung).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Im Hinblick auf die "Fremdvergabe" bisher durch die Außendienstpartner verrichteter Aufgaben bedarf es aber einer sorgfältigen Prüfung, ob von einer Stilllegung oder nur von einer Verkleinerung dieses Bereichs auszugehen ist (zur Abgrenzung vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 64).
  • BAG, 17.08.2023 - 6 AZR 56/23

    Vermutungswirkung - § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO

    Beruft sich der Insolvenzverwalter zur Begründung seiner Kündigung auf das Eingreifen der Vermutungsregel des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, hat er deren Tatbestandsvoraussetzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - Rn. 13; vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG BAG 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Rn. 26, BAGE 154, 303) .
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (BAG, Urteil vom 17.11.2005, 6 AZR 118/05, NZA 2006, 370, Urteil vom 22.09.2005, 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558, Urteil vom 21.06.1995, 2 AZR 693/94, EzA Nr. 14 zu § 23 KSchG).
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