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   BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10   

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https://dejure.org/2010,668
BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 (https://dejure.org/2010,668)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 (https://dejure.org/2010,668)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 (https://dejure.org/2010,668)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 6 ArbGG, § 520 Abs 3 S 2 ZPO, § 139 ZPO
    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Konzentrationszweck und Beschleunigungszweck des Begründungserfordernisses; Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts; Verpflichtung zur Erteilung eines Hinweises nach § 139 Zivilprozessordnung (ZPO); ...

  • bag-urteil.com

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Konzentrations- und Beschleunigungszweck des Begründungserfordernisses; Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts; Verpflichtung zur Erteilung eines Hinweises nach § 139 ZPO; Anforderungen an die Rüge eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 62
  • NZA 2011, 63
  • DB 2011, 540
  • AnwBl 2011, 113
 
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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Eine solche prozessordnungswidrige Verfahrensweise wäre mit der gebotenen Neutralität und Äquidistanz des Richters gegenüber den Verfahrensbeteiligten nicht vereinbar (vgl. BVerfG 29. Dezember 1993 - 2 BvR 65/93 - NJW 1994, 1210; BGH 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03 - BGHZ 156, 269).

    Das Ausbleiben von Hinweisen, für die nach § 139 Abs. 1 bzw. Abs. 3 ZPO kein Raum besteht, macht eine Entscheidung nicht überraschend im Sinne des § 139 Abs. 2 ZPO (BGH 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03 - BGHZ 156, 269) .

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 14, BAGE 122, 190; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14, AP ZPO § 520 Nr. 2) .

    Die Berufung ist auch nicht auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel gestützt worden, was eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils entbehrlich gemacht hätte (vgl. Senat 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 18, BAGE 122, 190; BGH 27. März 2007 - VIII ZB 123/06 - Rn. 8, MDR 2007, 966) .

  • LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08

    Altersdiskriminierung - Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 22.04.2009 (Az.: 2 Sa 1689/08) das Urteil aufgehoben und das beklagte Land zur Zahlung der höheren Vergütungsgruppe verurteilt.

    bb) Auch der Verweis auf die Entscheidung der für die Berufung im vorliegenden Rechtsstreit zuständigen 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2009 (- 2 Sa 1689/08 -) reicht für die Zulässigkeit der Berufung nicht aus.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZN 326/07

    Anschlussberufung - rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Eine solche Verpflichtung kommt vor allem bei offenkundigen Versehen (vgl. BGH 21. März 1991 - IX ZB 6/91 - NJW 1991, 2081 für das versehentliche Unterlassen des Beifügens einer Ablichtung des angefochtenen Urteils) oder rein formalen Bedenken (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZN 326/07 - Rn. 17, AP ArbGG 1979 § 77 Nr. 11 = EzA GG Art. 103 Nr. 9 zum Hinweis auf die Umdeutung einer wegen Unterschreitung der Berufungsgrenze unzulässigen Berufung in eine zulässige Anschlussberufung; BGH 28.Oktober 1975 - VI ZR 81/75 - VersR 1976, 192 zur Hinweispflicht bei Zweifeln über den rechtzeitigen Eingang einer Berufungsbegründungsschrift) in Betracht.
  • BGH, 27.03.2007 - VIII ZB 123/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Anfechtung des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Die Berufung ist auch nicht auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel gestützt worden, was eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils entbehrlich gemacht hätte (vgl. Senat 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 18, BAGE 122, 190; BGH 27. März 2007 - VIII ZB 123/06 - Rn. 8, MDR 2007, 966) .
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung möglicherweise für das Urteil kausal war, ob also bei Erteilung des erforderlichen Hinweises noch eine ausreichende Berufungsbegründung erfolgt wäre (vgl. BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66; BGH 3. März 1998 - X ZR 14/95 - NJW-RR 1998, 1268) .
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 380/03

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen der Verletzung der

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Die Revision ist vom Landesarbeitsgericht wirksam auf den Zeitraum vom 1. August 2008 bis 31. Dezember 2009 beschränkt worden, weil dieser Teil des Gesamtstreitstoffes tatsächlich und rechtlich selbständig und abtrennbar war und über ihn auch durch Teilurteil hätte entschieden werden können (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 380/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 3) .
  • BGH, 28.10.1975 - VI ZR 81/75

    Rechtzeitiger Eingang einer Berufungsbegündungsschrift - Gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Eine solche Verpflichtung kommt vor allem bei offenkundigen Versehen (vgl. BGH 21. März 1991 - IX ZB 6/91 - NJW 1991, 2081 für das versehentliche Unterlassen des Beifügens einer Ablichtung des angefochtenen Urteils) oder rein formalen Bedenken (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZN 326/07 - Rn. 17, AP ArbGG 1979 § 77 Nr. 11 = EzA GG Art. 103 Nr. 9 zum Hinweis auf die Umdeutung einer wegen Unterschreitung der Berufungsgrenze unzulässigen Berufung in eine zulässige Anschlussberufung; BGH 28.Oktober 1975 - VI ZR 81/75 - VersR 1976, 192 zur Hinweispflicht bei Zweifeln über den rechtzeitigen Eingang einer Berufungsbegründungsschrift) in Betracht.
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung möglicherweise für das Urteil kausal war, ob also bei Erteilung des erforderlichen Hinweises noch eine ausreichende Berufungsbegründung erfolgt wäre (vgl. BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66; BGH 3. März 1998 - X ZR 14/95 - NJW-RR 1998, 1268) .
  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

    Auszug aus BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10
    Eine solche prozessordnungswidrige Verfahrensweise wäre mit der gebotenen Neutralität und Äquidistanz des Richters gegenüber den Verfahrensbeteiligten nicht vereinbar (vgl. BVerfG 29. Dezember 1993 - 2 BvR 65/93 - NJW 1994, 1210; BGH 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03 - BGHZ 156, 269).
  • BGH, 21.03.1991 - IX ZB 6/91

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts vor Verwerfung der Berufung

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 116/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1125/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 8 Sa 674/20

    Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr. des BAG, etwa im Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62).

    Im Übrigen war dem Gericht ein Hinweis auf die teilweise Unzulässigkeit der Berufung noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist weder möglich (da die Berufungsbegründung erst am letzten Tag der Frist um 18.05 Uhr bei Gericht einging) noch zulässig, da das Gericht dadurch das Gebot der Neutralität und Äquidistanz zu den Parteien missachtete (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62, Rdz. 21 unter Hinweis auf BVerfG vom 29.12.1993 - 2 BvR 65/93, NJW 1994, 1210).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Arbeitsgerichts in formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (dazu nur BAG (Bundesarbeitsgericht) 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. (Randnummer) 7; ähnlich auch BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13; ähnlich auch BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 18, jeweils mwN (mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig, da der Angriff gegen eine der Begründungen nicht ausreicht, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 8) .
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